542  Ober-Militär-Aerzte.

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Uebersicht  der  Todesfälle  durch  Verunglücken  und  Selbstmord.
Diese  Uebersicht  hat  folgende  3  grosse  Rubriken  :

1.  Truppentheil,

2.  Tod  durch  (werden  die  einzelnen  Arten  der  Verunglückung  angegeben  und

die  Zahl  derselben  summirt),

3.  Selbstmord  durch  (Erschieasen,  Erhängen,  Ertränken  u.  s.  w.)  Summe.

Die  Verordnung  wegen  der,  von  den  nicht  im  Staatsdienste  stehenden
Medicinalpersonen  und  auch  von  den  Militär-Aerzten  früher  zu  liefernden,
vierteljährlichen  Beiträge  zu  den,  Seitens  der  Kreisphysiker  an  die  Königl
Regierungen  zu  erstattenden  Sanitätsberichten,  sowie  die  daran  sich  knüpfenden
  Verordnungen,  wegen  der  zu  erstattenden  Departements-  und  Provincial-Sanitätsberichte,
  sind  von  dem  Ministerium  der  geistlichen,  Unterrichts-
  und  Medicinal-Angelegenheiten  mittelst  Erlasses  an  die  Regierungen
vom  1.  Juli  1848  aufgehoben.  Die  Königl.  Regierungen  sind  dabei  veranlasst
  worden,  das  dieserhalb  Erforderliche  durch  die  Amtsblätter  bekannt
zu  machen,  in  dieser  Bekanntmachung  aber  zugleich  das  Vertrauen  auszusprechen,
  dass  diejenigen  Medicinalpersonen,  welche  seither  durch  Einsendung
  werthvoller  Beiträge  zu  den  Sanitätsberichten  sich  ausgezeichnet
haben,  aus  freiwilligem  Antriebe  mit  der  Erstattung  dieser  Beiträge,
namentlich  insofern  diese  sich  auf  den  herrschend  gewesenen  genius  epidemicus
  und  die  etwa  vorgekommenen  epidemischen,  endemischen  und
kontagiösen  Krankheiten  beziehen,  noch  ferner  fortfahren  werden.

Hienach  ist  von  dem  Chef  des  Militär-Medicinal-  Wesens  unterm
25.  September  1850  in  einem  Specialfalle  entschieden  worden,  dass  die
Militärärzte,  in  Bezug  auf  ihre  Praxis  im  Civile  von  den  Civil-Medicinal-Behörden
  nur  in  die  Kategorie  der  gewöhnlichen  praktischen  Aerzte,
welche  nicht  im  Staatsdienste  stehen,  gestellt  werden  können  und  mithin,
nach  Erlass  der  Verordnung  des  Königl.  Ministeri  der  etc,  Medicinal-Angelegenheiten
  vom  1.  Juli  1818,  ebenso  wenig,  wie  die  übrigen  Civil-Medicinal-Personen,
  fernerhin  noch  vierteljährliche  Medicinalberichte  an
die  Kreisphysiker  einzureichen  verbunden  sind,  zumal  sie  über  ihre  eigene
amtliche  Wirksamkeit  der  Militär-Medicinal-Behörde  nach  wie  vor  vierteljährlich
  Bericht  zu  erstatten  haben.

Das  Impfgeschäft  betreffende  Listen.

Ueber  die,  das  Impfgeschäft  bei  den  Soldaten  und  Soldatenkindern
betreffenden  Listen,  Uebersichten  und  Atteste  (Namentliche  Listen  der
vac-  und  revaccinirten  Soldaten  und  der  vaccinirten  Soldatenkinder;  Impfatteste,
  Atteste  über  erfolgreiche  und  erfolglose  Revaccination,  Revaccinations-Uebersichten)
  siehe  Theil  II,  Kapitel  XI  Pocken.

Attesthueh  !).

Dem  wichtigsten  Theil  des  Obermilitärärztlichen  Berufes,  nämlich
dem  Untersuchungsgeschäft,  möge  es  die  Untersuchung  der  Militärpflichtigen
oder  die  aktiven  Soldaten  betreffen,  und  der  Ausstellung  der  über  das
Resultat  dieser  Untersuchung  abzugebenden  Atteste  und  Gutachten,  ist
fast  das  ganze  erste  Kapitel  dieses  Theils  gewidmet,  auf  welches  ich  verweise.
  Es  bedarf  an  dieser  Stelle  nur  noch  der  Erwähnung  einer,  mit
dem  Untersuchungsgeschäft  verbundenen  Formalität,  nämlich  der  Führung
eines  Attestbuches.  Jeder  Ober-Militärarzt  (und  die,  mit  der  Führung

!)  Erlass  d.  Milit.-Dekon.-Deparl.  v.  28.  August  18343  14.  April  1845;  kriegsmin.  Erlass
vom  1.  November  18283  Cirkular  an  die  Generalärzte  v.  22.  Novemher  1828,  29.  April  1845;
an  sämmtliche  Militärärzte  vom  30.  Juli  18443  Erl.  d.  Chefs  d.  Mil.-Med.-Wesens  v.  6.  Mai
1837;  0.  10  des  Anhangs  Il.  zum  Reglement  für  die  Friedens-Lazarethe.