548  Ober-Militär-Aerste.

Die  Wahrnehmung  des  Ersatz-Geschäfis  ').

Es  ist  über  die  Beorderung  der  Ober-Militärärzte  zum  Kreis-  und
Departements-Ersatz-Geschäft,  über  die  Functionen  derselben  bei  diesem
Geschäfte,  bereits  ausführlich  gehandelt  (s.  Kap.  I  Ersatz-Instruction);
über  die  Kompetenzen  findet  sich  das  Erforderliche  im  1.  Theil  (Kap.  V.)
und  im  Eingange  dieses  Kapitels.  (Kompetenzen  der  Ober-Militärärzte);
es  bedarf  daher  hier  nur  noch  eines  kurzen  Resume’s.  Zu  dem  Departements-Ersatzgeschäft
  werden,  auf  den  Antrag  des  Korps-General-Arztes,
vom  General-  Kommando  in  der  Regel  nur  Regimentsärzte  kommandirt,
und  sind  auch  die  Regimentsärzte,  welche  in  einer  Garnison  allein  stehen,
von  dieser  Kommandirung  nicht  ausgeschlossen;  dieselben  beziehen  hierbei
  die  Reisekosten  und  Tagegelder  ihrer  Charge.  Garnison-Aerzte  und
Linien-Bataillons-  Aerzte  sind  höchstens  auf  ihren  eigenen  Wunsch  zum
Departements-Ersatzgeschäft  zu  beordern,  da  sie  durch  dieses  Kommando,
bei  welchem  ihnen  nur  die  Kompetenzen  nach  ihrer  Charge  und  nicht
nach  ihrer  Function  gezahlt  werden,  zu  grosse  Einbussen  erleiden.  Für
jede  Brigade  wird  nur  ein  Arzt  designirt.  Für  das  Kreis-Ersatz-Geschäft
wurden  bis  zur  Reorganisation  der  Armee  nur  die  Landwchr-  Bataillons-Aerzte
  verwendet;  auch  die  Aerzte  der  Garde-Landwchr-Bataillone  sollten
zu  diesem  Geschäfte,  sofern  das  General-Kommando  des  Garde-Korps
seine  Zustimmung  dazu  gab,  herangezogen  werden,  um  sich  mit
vertraut  zu  machen.  In  Verhinderungsfällen  wurden  "Kreis-Physiker  und
tüchtige  Assistenz-Aerzte  adhibirt.  Die  Landwehr-Bataillons-Aerzte  sollten
  das  Ersatzgeschäft  nicht  in  ihren  Bataillons-  Bezirken  wahrnehmen,
vielmehr  sollten  die  Aerzte  bei  diesem  Geschäfte  jährlich  wechseln,  und
dieser  Wechsel  nicht  blos  auf  die  Aerzte  einer  Brigade  beschränkt,  sondern
  derselbe  Seitens  des  Korps-Generals-  Arztes  innerhalb  des  ganzen
Korps-Bezirks  geregelt  werden.  Die  Requisition  zu  der  Kommandirung
erfolgt  von  den  Brigaden  an  den  Korps-General-Arzt.  Die  Stabs-Aerzte
beziehen  während  des  Ersatz-Geschäfts  die  Reisekosten  und  Tagegelder
ihrer  Charge;  bei  Wahrnehmung  des  Geschäfts  an  ihrem  Garnisonorte
1  Thir.  täglich  Diäten.  Ob  die  Aerzte,  welche  das  Kreis-Ersatz-Geschäft
versehen  haben,  auch  zum  Departements-Ersatzgeschäft  herangezogen
werden,  entscheidet  das  General-Kommando.  Seitdem  die  Landwehr-Bataillons-
  Aerzte  zu  bestehen  aufgehört  haben,  müssen  zu  diesem  Geschäfte
  Bataillons-  Aerzte  der  Linie  und  resp.  Assistenz  -  Aerzte  herangezogen
  werden.

Der  General-Arzt  bestimmt  die  für  das  Ersatz-Geschäft  zu  designirenden
Aerzte  und  deren  Stellvertreter  in  der  Garnison  während  ihrer  Abwesenheit.

Die  Aerzte  schicken,  nachdem  ihnen  die  Geschäftspläne  Seitens  der
Landwehr-Bataillons-  Kommandos  resp.  der  Brigaden,  zugegangen  sind,
solche  an  den  General-Arzt  ein.  Im  1.  Armee-Korps  sind  die  Aerzte

})  Erl.  d.  Chefs  d.  Milit.  Med.  Wesens  v.  21.  Oktober  18375  Cirkulare  nd  gie  General:
Aerzte  vom  %.  Juni  1922,  27.  November  1829,  8.  Juni  183,  4.  December  1  A
1840,  37.  December  1823,  6.  December  1325,  93.  Januar  1835,  7.  Mai  ae
0  Februar  1850;  Cirenlare  an  die  sämmtl.  Militär-Aerzte  v.®.  December  Yes  “i  a  März
1829  ad  2,  12.  Juli  1832  ad  3,  23.  Juni  1829  ad  3,  12.  April  1626  ad  1,  30.  April  180
ad  3;  Mılitär-Ersatz-  Instruction;  Reisekosten-  und  Tag  egelder-Regulariv  von  1848;  Erl.
Chefs  d.  Mil.-Med.-Wesens  v.  31.  März  1853,  23.  Aprıl  1858;  Kriegsmin  -Erlasse  v.  33.  uni
1828,  2.  Juni  1832,  25.  November  1823,  14.  März  1840,  12.  Juni  1840,  30.  Mai  1820,
19.  Januar  1831,  10.  März  1849,  30.  August  189.  15.  Januar  1855,  33.  December  1961,
».  April  1853,  4.  Far  1855,  3.  November  18,  7.  Februar  1850,  25.  März  185%

Allerh.  K.-O.  v.  24.  Mai  1823,  14.  November  1825,  16.  December  1830,  36.  Oktober  1854.