Vorstehender  Stabsarzt  eines  leichten  Feldlazareths.  563

theilung  des  Hauptfeldlarareths  .berankommen  und  sich  etabliren,  oder  der  Transport
der  Verwundeten  in  das  Letztere  erfolgen  kenn.

$.9.  Während  einer  im  Kriege  zuweilen  eintretenden  längeren  Waflenruhe,
wo  eine  Thättigkeit  der  leichten  Feidlazerethe  auf  dem  Schlachtfelde  nicht  stattfindet,
übernehmen  Letztere  dagegen  die  von  don  Truppen  ankommenden  Kranken  Behufs
des  Transports  in  die  nächste  Abtheilung  eines  Haupt-Feldlazareths,  verrichten  auch
wobl  vorübergehend  selbst  deu  Dienst  einer  solchen  Abtheilung.  Im  letzteren  ausnabmsweisen
  Falle  wird  ihnen  der  etwa  erforderliche  Mehrbedarf  an  Utensilien  und
Arzneien  überwiesen  und  dienen  alsdann  dem  vorstehenden  Stabsarzt  die  in  der  Dienst-Anweisung
  für  den  vorstehenden  Btabsarzt  einer  Abtheilung  des  Haupt-Feldlazareths
enthaltenen  Vorschriften  zur  Richtschnu

&amp;.  10.  Die  leichten  Feldlazarethe,  Welche  sich  ihrer  Bestimmung  zufolge  stets  in
der  unmittelbaren  Nähe  der  Armee  befinden,  sind  den  Befehlen  des  General-Arztes  un
des  Intendanten  des  Korps  direkt  untergeordnet  und  haben  sich  daher  in  allen  Angelegenheiten
  zunächst  an  diese  zu  wondon.

8  11.  Erhült  demnach  ein  leichtes  Feldlazareth  Ordre,  wegen  eines  Gefechts  aus
seiner  Stellung  aufzubrechen,  so  versieht  es  sich  mit  den  erforderlichen  Lebensmitteln
zur  Verpflegung  von  2%  Kranken  und  Verwundeten  auf  drei  Tage  (cfr.  die  desfallsigen
  besonderen  Bestimmungen  gub  Nr.  XXYV].),  macht  wo  möglich  der  nächsten  Abtheilung
  des  Haupt-F'eldlazareths  von  seinem  Aufbruche  Mittheilung  und  begiebt  sich
mit  seinem  gesammten  Personal  und  seinen  Fahrzeugen  auf  den  ibm  bezeichneten
Punkt  in  der  Nähe  des  Schlachtfeldes.

8.  12.  Hier  angekommen,  entsendet  der  vorstehende  Stabsarzt  sofort  das  zur  fahrenden
  Abtheilung  gehörige  Personal  auf  den  dazu  bestimmten  fünf  Kranken-Transport-Wagen
  und  mit  dem  zu  dieser  Abtheilung  gehörigen  Medicin-  und  Bandags-  und  dem
Reservo-Wagen,  auf  welchem  letzteren  ein  angemessener  Vorrath  von  Brod,  Wein  und
Branntwein  mitzuführen  ist,  nach  dem  Verbindeplatze.

8.  13.  Der  vorstehende  Stabsarzt  hat  den  mit  der  fahrenden  Abtheilung  nach  dem
Schlachtfelde  gehenden  Stabsarzt  anzuweisen,  dass  er,  sobald  das  Gefecht  beginnt,  die
bei  der  Abtheilung  befindlichen  Wärter,  deren  jeder  eine  Feldflasche  von  Blech  mit

ischom  Wasser  bei  sich  zu  führen  hat,  mit  den  auf  dem  Medicin-  und  Bandagewagen
befindlichen  Krankentragen  verschen  lässt  und  in  Begleitung  der  Kranken-Transport-Wagen
  entsendet,  um  diejenigen  Schwerverwundeten  aufzusuchen  und  nach  dem  Verbindeplatze
  zu  fahren  resp.  zu  tragen,  welche  sich  nicht  selbst  dort  hinbegeben  können  ı.
Diesen  Wärtern  müssen  einige  Lazareth-Gehülfen  beigesellt  werden,  welche  die  nöthigsten
  Verbandmittel  in  den  beiden  vorhandenen  grossen  ledernen  Taschen  mitführen,
damit  sie  erforderlichenfalls  einen  vorläufigen  Verband  vornehmen  können.

8.  14.  Ist  irgend  ein  Gebäude  in  der  Nähe  des  Verbindeplatzes,  so  werden  die
Operationen  und  Vorbände  in  diesem  vorgenommen;  wo  nicht,  so  wird,  falls  Zeit  und

mstände  es  gestatten,  das  auf  dem  vierspännigen  Kranken-Transport-  Wagen  befindliche
  Zelt  zu  diesem  Behufe  aufgeschlagen  und  der  Operations-Tisch  mit  den  beiden
Feldstühlen,  sowie  die  gefüllten  Kopfpolstersäcke  in  selbigem  placirt.  Diejenigen  Operationen
  und  Verbände,  welche  auf  der  Stelle  vorgenommen  werden  müssen,  hat  der

tabsarzt  der  fahrenden  Abtheilung  nunmehr  mit  Hülfe  seines  Personals  sogleich  zu
verrichten,  die  Verwundeten  demnächst  nach  dem  Aufstellungs-Orto  des  Depots  des
leichten  Feldlazaretlis  zu  dirigiren  und  sich  hierzu  der  bei  sich  habenden  Transport-Wagen
  zu  bedienen.  Reichen  diese  nicht  aus,  um  die  Verwundeten  abführen  zu  können,
so  wird  die  Intendantur  des  Korps  auf  geschehene  Meldung  die  ausserdem  nöthigen
Transportmittel  zur  Disposition  stellen  lassen.

$.  13.  Die  bei  dem  Depot  des  leichten  Feldlazareihs  eintreffenden  Verwundeten
werden,  so  gut  es  geht,  gelagert  und  mit  Speise  und  Trank  erquickt,  die  Transport-Wagen
  aber,  sobald  die  auf  ihnen  angekommenen  Verwundeten  abgeladen  sind,  unverzüglich
  nach  dem  Schlachtfelde  zurückgesandt,  um  aufs  Neue  Verwundete  zu  holen.

8.  16.  Demnächst  hat  der  vorstehende  Stabsarzt  bei  den  angekommenen  Verwundeten
  die  etwa  noch  nöthigen  Operationen  und  Verbände  theils  selbst  vorzunehmen,
theils  unter  seiner  Aufsicht  und  Leitung  vornehmen  zu  lassen,  auch  die  erforderlichen
Arzneien,  sowie  die  weitere  angemessene  Verpflegung  anzuordnen.

8.  17.  Dersolbe  giebt,  insofern  es  ihm  irgend  möglich  ist,  von  Zeit  zu  Zeit  dem
General-Arzt  des  Korps  Nachricht  von  der  Zahl  der  augekommenen  verwundeten  Offcore
  und  M  chaften.

Die  Krankenwärter  wirken  in  dieser  Beziehung  in  Uebrreinstimmung  mit  den  dem
leichten  Feldiazareth  zur  Disposition  stehenden  Mannschaften  der  Keankenträger-Kompagnie.