Qualifikation,  Bildungs-Anstalten,  567

lichen  Arbeiten  anfertigen  lässt,  aus  Unterhaltungen  mit  ihm  seine  grössere
  oder  geringere  Gewandtheit  ermisst  und  bei  Einsendung  des  Concepts
und  der  Reinschrift  der  schriftlichen  Arbeiten  noch  ganz  ausführlich  über
die  Persönlichkeit  des  Aspiranten  berichtet.

Der  Zögling  muss  seinen  Taufschein,  ein  von  seinen  Lehrern  ausgestelltes
  Zeugniss  über  seine  sittliche  Führung  und  ein  Zeugniss  über  die
an  ihm  vollzogene  Schutzpocken-Impfung  oder  über  die  gehabten  natürlichen
  Pocken  beibringen.

Jeder  Zögling  erhält  eine  unentgeltliche  Ausbildung  in  der  gesammten
Medicin,  Chirurgie  und  Geburtshülfe.  Er  steht  unter  der  speciellen  Leitung
  eines  Vorgesetzten  (des  Direktors  und  Subdirektors,  sowie  der  Oberresp.
  Stabsärzte  des  Instituts,  welche  den  gehörigen  Besuch  der  Vorlesungen
  überwachen  und  die  Repetitionen  und  Prüfungen  veranstalten),
besucht  die  Vorlesungen  und  Repetitionen  unter  Aufsicht  und  wird  über
die  vorgetragenen  Gegenstände  geprüft.  Die  Vorlesungen  werden  von  den
Professoren  der  medicinisch-chirurgischen  Akademie  für  das  Militär  gehalten,
  wovon  die  meisten  auch  zugleich  als  Professoren  bei  der  Universität
  zu  Berlin  angestellt  sind,  so  dass  die  Zöglinge  der  militärärztlichen
Bildungs-Anstalten  mit  den  Studirenden  der  Universität  dieselben  Vorlesungen
  besuchen.  Jeder  Zögling  wird  bei  der  genannten  Militär-Akademie
auf  Königliche  Kosten  vom  Dekan  immatrikulirt.  Vor  dem  Eintritt  in  die
Institute  muss  sowohl  jeder  Zögling  selbst,  als  auch  sein  Vater  oder  Vormund
  eine  schriftliche  Verpflichtung  nach  einem  ihnen  vorzulegenden
Schema  (Dienstverpflichtungs-Revers)  ausstellen.  Kein  aufgenommener
Zögling  kann  Behufs  seiner  Reise  nach  Berlin  von  Seiten  des  Friedrich-Wilhelms-Instituts
  einen  Postfreipass  erhalten.  Die  Studienzeit  dauert,
wie  bei  allen  übrigen  Studirenden  der  Medicin,  vier  Jahre.

Während  dieser  Zeit  erhalten  die  Zöglinge  des  Friedrich-Wilhelms-Instituts,
  ausser  dem  unentgeltlichen  Unterricht,  den  Repetitionen,  der
freien  Benutzung  der  sehr  reichhaltigen  Bibliothek,  auch  freie  Wohnung
und  Heizung  im  Instituts-Gebäude  und  ausserdem  zur  Bestreitung  ihrer
sonstigen  Bedürfnisse  ein  monatliches  Königliches  Unterstützungs-Geld  von
acht  Thalern,  (wovon  ein  Thaler  zu  einer  Sparkasse  für  den  Zögling  zurückgelegt
  wird.)

Da  es  aber  nicht  möglich  ist,  dass  ein  junger  Mann,  selbst  bei  strenger
Oekonomie,  hiervon  seine  sämmtlichen  Bedürfnisse  (Wäsche,  Kleidung,
Bücher  etc.)  bestreiten  kann,  so  ist  es  nothwendig,  dass  jeder  Zögling
von  seinen  Angehörigen  oder  aus  anderweitigen  Mitteln  eine  monatliche
Geldzulage  von  5  bis  6  Thalern  erhalte.  Diese  Zulage  muss  dem  Zöglinge
  auf  die  Zeit  seines  Studiums  gesichert  werden  und  haben  die  Angehörigen
  sich  vor  der  Aufnahme  desselben  hierzu  zu  verpflichten,  weil
ohne  dieselbe  die  Aufnahme  des  jungen  Mannes  in  das  Institut  nicht  erfolgen
  kann.  Es  muss  auch  diese  persönliche  Zulage  in  viertel-  oder  halbjährigen
  Raten  praenumerando  unmittelbar  an  die  Kasse  des  Instituts  gesendet
  werden,  welche  dieselbe  jedem  Zöglinge  in  einem  besondern  Rechnungsbuche
  berechnet.  Ein  solches  Buch  hat  der  Rendant  der  Kasse,  und
ein  gleiches  hat  der  Zögling  selbst  in  Händen,  so  dass  er  die  Kontrole
darüber  führt  und  zu  jeder  Zeit  wissen  kann,  wie  viel  ihm  die  Kasse  ausgezahlt
  hat  und  wie  gross  noch  der  Bestand  seiner  Zulage  ist.  Hierdurch
nur  allein  wird  es  dem  Institute  möglich,  auf  die  Verwendung  des  Geldes
ein  wachsames  Auge  zu  haben  und  den  Zögling  an  eine  zweckmässige
Oekonomie  zu  gewöhnen.  Eltern,  Vormünder  und  Andere,  die  dieser