618  Hülfs-Aerzte.

eine  Stunde  auszugehen,  doch  kann  der  zweite  Hülfsarst  das  Lasareth  erst  verlassen,
wenn  der  erste  zurückgekehrt  ist.  Zur  Erholung  können  die  wachthabenden  Aerzte
Abends  von  #3  bis  10  Uhr  ausgehen  und  werden  beide  in  dieser  Zeit  durch  einen  Hülfs-Arzt
  der  Garnison  vertreten.  Diese  Dujour  wird  von  allen  Hülfsärzten  der  Garnison
der  Reihe  nach  versehen;  die  wachthabenden  Aerzte  werden  monatlich  abgelöst.  In
Danzig  besteht  eine  gleiche  Einrichtung.  Der  Krankendienst  im  Lazareth  wird  auf
diese  Weise  ohne  Störung  gehandhabt  und  wird  mit  dieser  geringen  Zahl  wachthabender
  Aerzte  auch  noch  den  etwaigen  Requisitionen  von  ausserhalb  des  Lazareths
(bei  Unglücksfällen  etc.)  genügt;  es  dürfte  sich  daher  dieser  Modus  wohl  empfehlen  ').

Die  Beschäftigungen  eines  wachthabenden  Arztes  sind  nun  folgende:
Morgens  vor  der  Kranken-Visite  des  oberen  Militär-Arztes,  besucht  er  die
ihm  übertragenen  Krankenstationen  und  konstatirt  den  Zustand  der  Kranken,
um  dem  Stationsarzte  über  dieselben  Bericht  erstatten  zu  können.  Darauf
besucht  er  die  Station  abermals  mit  dem  vorgesetzten  Arzte,  referirt  demselben
  und  notirt  sich  dessen  Verordnungen  in  Bezug  auf  Diät,  Arznei,
Verbände;  alsdann  trägt  er  die  Ordinationen  in  die  Ordinationsbücher  ein,
sorgt  dafür,  dass  dieselben  rechtzeitig  nach  der  Dispensir-Anstalt  befördert
  werden,  macht  die  nothwendigen  Verbände  bei  den  Lazareth-  oder
den  ihm  zugesandten  Revierkranken,  oder  sorgt  dafür,  dass  dieses  durch
die  Lazareth-Gehülfen  geschieht  und  trägt  den  Zustand  der.  Kranken  in
die,  über  dieselben  geführten  Journale,  ein.  Am  Nachmittage  untersucht
er  die  neu  zugegangenen  Kranken,  trägt  deren  Nationale  in  das  vorgeschriebene
  Krankenbuch  ein,  fängt  ein  Journal  über  dieselben  an  und
bestimmt  sowohl  die  Station,  auf  welche  sie  aufgenommen  werden,  als  auch
die  Diät  für  dieselben;  auch  macht  er,  wenn  er  es  für  erforderlich  erachtet,
  die  Arznei-Verordnung  und  benachrichtigt  bei  wichtigen  Fällen
den  Ober-Militär-Arzt.  Weiter  ist  die  Anfertigung  des  Diätzettels  für  den
nächsten  Tag  bis  Nachmittags  5  Uhr  und  die  richtige  Führung  des  Revierkrankenbuchs
  seine  Sache,  auch  hat  er  jedenfalls  gegen  Abend  noch
einmal  die  Krankenstation  zu  besuchen;  er  sorgt  auch  dafür,  dass  die,
vom  Ober-Militär-Arzt  oder  von  ihm  bei  schweren  Kranken  für  nöthig
erachteten  Tag-  und  Nachtwachen  pünktlich  versehen  werden  und  revidirt
dieselben,  sowohl  bei  Tage,  als  bei  Nacht.  Vor  der  Entlassung  eines
Kranken  unterschreibt  er  dessen  Lazareth-Aufnahmeschein  und  berichtigt
nöthigenfalls  diesen,  sowie  das  Special-Krankenbuch,  hinsichtlich  der
Diagnose.  Wegen  der  von  ihm  zu  gestattenden  Besuche  bei  den  Kranken,
siehe  Theil  II.  Kapitel  VIH.?)  —  Das  Lazareth-Reglement  schreibt  im
$.  94  noch  vor,  dass  die  Arznei-  und  Diät-Verordnungen  durch  den  wachthabenden
  Arzt  auf  der  Kopftafel  am  Krankenbette  vermerkt  werden.
Dieses  Beschreiben  der  Kopftafeln  mit  Bleiweiss  wird  aber  wohl  jetzt  nirgends
  mehr  von  einem  wachthabenden  Arzte  verlangt  und  ausgeführt,  es
wird  dieses  Geschäft  vielmehr  von  den  Lazareth-Gehülfen  versehen,  nur
bleibt  der  Arzt  natürlich  für  die  Richtigkeit  der  Angaben  auf  den  Kopftafeln
  verantwortlich  und  hat  dieselben  sorgfältig  zu  revidiren,  damit  durch
Fehler  auf  denselben  den  Kranken  keine  Nachtheile  erwachsen  und  Betrügereien
  verhütet  werden.  Uebrigens  sind  neuerdings  (unter  dem  20.  August
1862)  vom  General-Stabs-Arzte  Anträge  auf  definitive  Abänderung  der

I)  Bei  bedeutender  Steigerung  der  Krankenzahl  ist  es  neuerdings  zugelassen,  vorüber
gehend  nsch  einen  dritten  Hülfsarzt  als  Aushülfe  zur  Lazarethwache  heranzuziehen.  —  Die
möglichste  Verminderung  der  Zahl  der  wachtliabenden  Aerzte  in  den  Lazarethen  ist  Übrigens
auch  noch  besondere  durch  den  kriegsmin.  Erl.  won  28.  Februar  und  die  Verfügung  des  General-Stabs-Arztes
  vom  19.  März  1862,  namentlich  im  Interesse  einer  weniger  engen  Lagerung
  der  Kranken,  angeordnet.  .

?)  cfr.  Theil  Il.  Kap.  N.  5;  Funktionen  der  ordinirenden  Aerzte.