Ausbildung  und  Unterricht.  649

schiedenen  Diätsätze  und  der  Krankenverpflegung  überhaupt  beibringt,
und  sie  die  Anfertigung  der  Diätzettel,  soweit  solche  von  den  Aerzten
ressortirt,  lehrt.

Hierauf  folgt  Unterricht  in  der  Application  von  Klystieren,  Einspritzungen,
  Blutegeln,  in  der  Zubereitung  und  Anwendungsart  der  Bäder,
Einreibungen,  Senfteige,  Umschläge,  Vesicatore  etc.,  über  die  verschiedenen
  Binden  und  andere  Verbandmittel,  deren  Aufrollen,  Ordnen,  Zusammen-
  und  Zurcchtlegen,  im  Pflasterstreichen,  Anlegen  der  Binden,
Tourniquets  etc.  Dann  werden  sie  als  Gehülfen  beim  Verbande,  Brüchen,
Verrenkungen  und  grösseren  Operationen  und  zum  Verbinden  einfacher
Wunden  etc.  verwandt.  Weiter  lernen  sie  in  den  Dispensiranstalten,  wo
sie  den  Aerzten  und  Apothekern  assistiren,  die  Benennung  und  Benutzung
der  Utensilien,  die  sie  mit  zu  reinigen  haben,  kennen.  Hier  werden  sie
auch  über  die  Anfertigung  der  verschiedenen  Medicamente  und  das  Medieinalgewicht
  belehrt,  signiren  die  Arzneien  und  lernen  die  Arzneien,
ihre  Wirkungen  und  ihre  officinellen  Benennungen  kennen.  Auch  im
Desinfections-Verfahren  sind  sie  praktisch  zu  unterweisen.  Ferner  werden
sie  mit  dem  Eingeben  der  Arzneien  oder  der  Assistenz  dabei  beauftragt.
Bei  vorkommenden  Obductionen  lernen  sie  das  Verrichten  derselben,  erlangen
  eine  allgemeine  Kenntniss  vom  Bau  des.  menschlichen  Körpers
und  der  Verrichtung  der  Organe  und  erlernen  am  Leichnam  die  Application
  der  Schröpfköpfe  und  den  Gebrauch  des  Schröpfschneppers.  Bei
noch  weiterem  Fortschreiten  in  der  Ausbildung  werden  die  Lehrlinge  über
die  Behandlung  frischer  Wunden,  Geschwüre,  äusserer  Entzündungen,
Brüche,  über  Bruchbänder  und  Suspensorien,  sowie  über  das  Rettungsverfahren
  bei  Verunglückten  und  Scheintodten  belehrt.  Ertheilung  von
Unterricht  in  der  deutschen  Sprache  ist  nothwendig  und  die  Anfertigung
schriftlicher  Arbeiten  durch  die  Lehrlinge,  welche  von  den  Acrzten  corrigirt
  werden,  zu  empfehlen.  Von  Zeit  zu  Zeit  sind  Prüfungen  der  Lehrlinge
  zu  veranstalten,  um  zu  entnehmen,  ob  und  inwieweit  letztere  das
Gelehrte  begriffen  und  behalten  haben.  Haben  dann  endlich  die  Aerzte
aus  den  Prüfungen  und  der  am  Krankenboctte  stattgefundenen  Beobachtung
der  Leute  sich  überzeugt,  dass  diese  in  ihrer  Ausbildung  so  weit  vorgeschritten
  sind,  um  den  an  einen  Lazarethgehülfen  zu  machenden  Anforderungen
  zu  genügen,  so  treten  sie  aus  dem  Verhältnisse  eines  Lehrlings
  in  das  eines  Gehülfen  über‘),  und  werden  auf  den  Vorschlag  des
Arztes  hierzu  von  ihren  Truppentheilen  ernannt.

Zusatz:  Der  $.  4.  der  mehreitirten  Instruktion  etc.  schreibt  vor,
dass  eine  Abtheilung  der  zu  Lazarethgehülfen  auszubildenden  Leute  auf
eine  gewisse  Zeit  zur  Erlernung  der  speziellen  Krankenpflege  in  das  Lazareth
  kommandirt  werden  solle.  Obwohl  meines  Wissens  diese  Bestimmung
  nirgends  direkt  aufgehoben  ist,  so  hat  man  sich  doch  nach
und  nach  überzeugt,  dass  es  behufs  einer  gründlicheren  Ausbildung  und
einer  strengeren  Controle  dieser  Gehülfen  vortheilhafter  sei,  möglichst
alle  Gehülfen  einer  Garnison  in  die  Lazarethe  zu  kommandiren  und  in
denselben  zum  Krankendienste  zu  verwenden,  da  dieselben  auch  im  Revier
  fast  ganz  unbeschäftigt  bleiben  würden.  Ihre  entsprechende  Verwendung
  für  den  ihnen  übertragenen  unwesentlichen  Theil  des  äusseren
Dienstes  (zu  Marsch-  und  Exercier-Uebungen,  zum  Baden  und  Schiessen  etc.)
wird  hierdurch,  wie  wir  später  sehen  werden,  nicht  behindert.

!)  Instrukt.  etc.,  88.  10  bis  20  und  22.