658  Lasarefh-Gehälfen.

des  Lazareths  und  die  desfallsigen  Kosten  werden,  wie  die  für  das  Schleifen
der  Scheeren,  in  den  Arzneigeld-Rechnungen  in  Ausgabe  gestellt.
Allmälig  wurde  die  Zahl  der  Verbandzeuge  vermehrt  und  es  betrug
dieselbe  bis  September  1861,  entsprechend  der  Etatszahl  der  Lazareth-Gehülfen
  der  Infanterie  und  Kavallerie  (bei  der  Linie  und  Landwehr)
\  4  für  jedes  Infanterie-,  Jäger-  resp.  Schützen-Bataillon,
4  für  jedes  Kavallerie-Regiment,  ausserdem
2  für  jede  Artillerie-Abtheilung  und  jedes  Pionier-Bataillon,
1  für  den  Lazareth-Gehülfen  des  mobilen  Korps-Generalarztes.
Von  diesen  Verbindezeugen  waren  bis  in  die  neueste  Zeit  bei  jedem
Infanterie-,  Jäger-  resp.  Schützen-Bataillon  und  bei  jedem  Kavallerie-Regiment,
  wofern  dasselbe  nicht  in  3  oder  4  Garnisonen  zerstreut  stand  und
somit  aller  Verbandzeuge  bedurfte,  zwei,  bei  jedem  Pionier-Bataillon  eines
in  Gebrauch  (resp.  im  Medicin-  oder  Bandagenkasten),  während  die  übrigen
bis  zu  einer  eintretenden  Mobilmachung  auf  dem  Train-Depot  asservirt
werden  sollten.  (Das  Verbandzeug  des  Lazarethgehülfen  des  Korps-General-Arztes
  befindet  sich  in  dessen  Medicin-  und  Bandagenkasten;,  die  Artillerie,
welche  bei  eintretender  Mobilmachung  ihre  Lazarethgehülfen  verliert  und
deren  Verbandzeuge  alsdann  für  die  Ersatz-  und  Besatzungstruppen  verwendet
  werden,  hatte  dieselben  sämmtlich  in  Gebrauch.  Die  4  Verbandzeuge
  des  Garde-Jäger-Bataillons,  welches  im  Frieden  keine  Lazarethgehülfen
  hat,  befinden  sich  sämmtlich  auf  dem  Traindepot  in  Verwahrung.
ie  Verbandzeuge  aus  den  Medicin-  und  Bandagenkasten  der  früheren
Landwehr-Bataillone  (je  2)  sind  auf  die  neu  formirten  Infanterie-Regimenter
resp.  3  Bataillone  der  Füsilier-Regimenter  übergegangen;  der  Bedarf  der
neuen  Kavallerie-Regimenter  an  Verbandzeugen  ist  aus  den,  in  den  Kasten
der  aufgehobenen  Landwehr-Kavallerie-Regimenter  befindlich  gewesenen
Verbandzeugen  (je  2)  gedeckt;  die  noch  bestehenden  Landwehr-Kavallerie-Regimenter
  haben  ihre  Kasten  und  Verbandzeuge  behalten.)
Da  aber  nach  der  Reorganisation  der  Armee  jedes  Pionier-Bataillon
4  Kompagnien,  einige  Kavallerie-Regimenter  5  Eskadronen  und  also  resp.
4  und  5  Lazareth-Gehülfen  haben,  ferner  die  Artillerie-Brigaden  nicht  wie
früher  aus  4,  sondern  aus  5  resp.  6  Abtheilungen  bestehen,  so  musste
analog  den  bisher  gültigen  Bestimmungen  auch  der  Etat  an  Lazareth-Gehülfen-Verbandzeugen
  entsprechend  vermehrt  werden.  Auf  desfallsige
Anträge  wurde  zunächst  eine  Regelung  der  Angelegenheit  dahin  verheissen,
dass  für  jeden  etatsmässigen  Gehülfen  ein  Verbandzeug  beschafft  werden
solle,  und  ist  dieselbe  nunmehr  derart  erledigt,  (Erlass  d.  Militär-Oekon.-Departements
  vom  21.  August  1861),  dass  sämmtliche  Truppentheile,  einschliesslich
  der  Artillerie-Brigaden,  schon  während  der  gewöhnlichen
Friedensverhältnisse  auf  die  etatsmässige  Zahl  ihrer  Lazarethgehülfen  mit
Verbandzeugen  für  diese  versehen  werden,  und  demzufolge  die  Intendanturen
beauftragt  worden  sind,  zu  veranlassen,  dass  den  betreffenden  Truppentheilen
  diejenigen  Lazarethgehülfen-  Verbandzeuge,  welche  bisher  in  den
Traindepots  bis  zum  Eintritt  einer  Mobilmachung  für  sie  aufbewahrt  worden
sind,  schon  jetzt  zum  Gebrauche  überwiesen  werden,  während  die,  namentlich
  für  die  Artillerie  und  die  Pionier-Bataillone  noch  fehlenden  Verbandzeuge
  jetzt  beschafft  und  den  betreffenden  Lazarethen  durch  die  Intendanturen
  überwiesen  werden  sollen.  —  Auch  für  den  Lazarethgehülfen  eines
jeden  Train-Bataillons  ist  ein  Verbandzeug  beschaftt.  Diese  Verbandzeuge
werden  zwar  stets  bei  den  Apotheken-Utensilien  der  Lazarethe,  in  welchen
sich  die  betreffenden  Truppentheile  in  Garnison  befinden,  inventarisirt  und