Reserve-  und  Landwehr-Verhältniss.  —  Vorthellung  bei  der  Mobilmachung.  663

2ter  oder  3ter  Klasse,  ob  sie  verheirathet  sind,  ob  und  wie  viele  Kinder
sie  haben  und  ob  sie  sich  wohl  zu  einer  späteren  Anstellung  als  Revier-Aufseher
  eignen  möchten.

Mit  den  Konduitenlisten  wird  jährlich  vom  Generalarzt  auch  eine
summarische  Nachweisung  über  den  Zu-  und  Abgang  an  Lazarethgehülfen
bei  jedem  einzelnen  Truppentheil  an  den  General-Stabsarzt  der  Armee
nach  folgendem  Schema  eingereicht:

.  Bestand.  II.  Zugang.  Ill.  Summe  des  Bestandes  und  Zuganges.
IV.  Unter  dem  Zugange  waren:
a.  Lazarethgehülfen;  b.  Lazarethgehülfen-Lehrlinge.
V.  Abgang.
a.  zur  Reserve  entlassen;  b.  in  die  Kompagnie  etc.  zurück;  c.  zu
anderen  Truppentheilen;  d.  als  invalide  oder  zeitig  unbrauchbar;
e.  gestorben;  f.  Summe  des  Abgangs.

VI.  Bleibt  Bestand.  Darunter  sind:
1)  Lazareth-Gehülfen;  a.  Unterofficiere,  b.  Gefreite;
2)  Lazareth-Gehülfen-Lehrlinge.

VII.  Bemerkungen.

Kriegsreserve  und  Landwehr-Verbältniss  !).

Die  in  das  Kriegsreserve-  und  Landwehr-Verhältniss  übergetretenen
Lazareth-Gehülfen  sind,  während  der  Dauer  dieses  Verhältnisses,  verpflichtet,
im  Kriege  und  im  Frieden,  während  der  Landwehr-Uebungen  bei  den  Truppen
  oder  Lazarethen  da  einzutreten,  wo  es  für  erforderlich  erachtet  wird.
Zu  den  Landwehr-Uebungen  dürfen  diese  Mannschaften  nur  innerhalb  der
Uebungsstärke  ihres  Truppentheils  eingezogen  und  darf  eine  extraordinäre
Verpflegung  derselben  über  den  Etat  nicht  stattfinden.  Zur  Landwehr-Uebung
  einberufene  Lazareth-Gehülfen,  sofern  sie  schon  in  der  Linie
Unterofficier-Traktament  bezogen  haben,  sind  innerhalb  des  Uebungsetats
der  Unterofficicre  zu  löhnen.  Die  Gehülfen  werden  im  Allgemeinen  zur
Unterstützung  der  Aerzte  verwandt,  können  jedoch  auch  abwechselnd  zu
Uebungen  mit  der  Waffe  herangezogen  werden.  Sind  für  die,  zu  den
Uebungen  einberufenen  Gehülfen  der  Reserve  und  Landwehr  noch  keine
Uniformen  vorhanden,  so  tragen  sie  inzwischen  die  Kleidung  des  betreffenden
Truppentheils.  Ueber  die  im  Landwehr-Verhältniss  befindlichen  Gehülfen
werden  genaue  Listen  geführt,  und  werden  die  Gehülfen  in  die,  von  den
Generalärzten  jährlich  einzureichenden  summarischen  Uebersichten  der
Aerzte  etc.  (Beilage  91  des  Mobilmachungsplans)  aufgenommen.

Zusatz.  Behufs  genauerer  Controle  über  die  Lazareth-Gehülfen  ist
im  1.  Armeekorps  durch  Korpsbefehl  vom  16.  November  1859  noch  besonders
  verfügt,  dass  dem  Generalarzte  alljährlich  zum  1.  Januar  ein  vollkommen
  genaues  namentliches  Verzeichniss  der  im  Reserve-  und  Landwehr-Verhältniss
  befindlichen  Lazareth-Gehülfen  Seitens  der  Landwehr-Bataillons-Kommandos
  direkt  zugehe.

Verthellung  der  Lazarethgehüölfen  bei  einer  Meblimachung?).

Bei  eintretender  Mobilmachung  werden  die  bei  den  Linientruppen
vorhandenen  Lazarethgehülfen-Lehrlinge  den  Ersatztruppen  (bei  jedem

®)  Instruktion  etc,  8.  24.;  Cırkul,  an  die  Milit.-Aerzie  v.  24.  Februar  1834  ad  A  kriegsmin.
  Erlass  vom  2  März  1842;  Cirkular  an  die  General-Aerzte  vom  29.  November  res).
1  December  184  1912:  2;  Ein  A  Milit.-Oekon.-Depart.  vom  30.  October  1857;  Erl.  d.  Milit  -Oekon.-l.

  v

kr  2)  Krie  in  "En.  v.  14.  März  1854;  Cirkulare  an  die  Genenl:  Aerzte  v.  21.  März  1834,
21.  Januar  1854;  Eriass  des  Kriegsministeriums  vom  21.  März  1;  88.  120  und  157  des
Reglem.  über  die  Geldverpflegung  der  Armee  im  Kriege;  kruegamn,  Erl.  v.  16.  Mai  1858.