664  Lazareth-Gehülfen.

Ersatz-Bataillon  der  Infanterie  4  Gehülfen  über  den  Etat  des  Bataillons)
zur  weiteren  Ausbildung  überwiesen,  die  disponibel  werdenden  Gehülfen
der  Artillerie  anderweit  bei  den  Truppen  oder  für  die  Feldlazarethe  verwandt,
  die  übrigen  Gehülfen  entsprechend  bei  den  mobilen  und  immobilen
Truppen  vertheilt  und  der  dann  noch  fehlende  Bedarf  aus  der  Reserve
und  Landwehr  eingezogen.  Der  Bedarf  an  Lazarethgehülfen  für  ein  mobiles
  Armeekorps  (z.  B.  das  erste)  beträgt,  incl.  der  30  Revieraufseher
für  die  Feldlazarethe,  316.  —  Im  Jahre  1859  gestellte  Anträge,  diejenigen
Truppentheile,  bei  denen  Lazarethgehülfen  nicht  etatsmässig  sind,  (Artillerie)
  mit  solchen  gleichfalls  versehen  zu  dürfen,  sind  bis  jetzt  noch  nicht
realisirt.  Der  Vertheilungsplan  der  Lazareth-  Gehülfen  wird  sofort,  wie
der  der  Aerzte,  bei  eingehender  Mobilmachungs-Ordre,  ohne  besondere
Aufforderung,  dem  General-Stabsarzte  eingeschickt  und  dabei  die  sich
ergebenden  Manquements  oder  Ueberschüsse  zur  Ausgleichung  unter  den
verschiedenen  Armeekorps  angegeben.  Die  bei  den  Truppen  verbleibenden
  Gehülfen  werden  (ihrer  Charge  entsprechend)  nach  den  allgemeinen
Bestimmungen  behandelt.  Das  Gehalt  der  Gehülfen  richtet  sich  nach  ihrer
Charge.
NB.  Nach  Aufhören  der  Feldetats  verbleiben  die  Lazarethgehülfen
bei  den  Truppen  im  Genusse  der  im  Felde  erdienten  Chargenlöhnung.
Einer  besondern  Besprechung  bedürfen  noch:

Die  Lazareth-Gehölfen  bei  den  Foldlazarcethen').

Der,  bei  der  Mobilmachung  im  Jahre  1850  hervorgetretene  bedeutende
Mangel  an  hülfsärztlichem  Personal,  der  eine  Besetzung  der  Arztstellen
bei  den  Feldlazarethen  nach  den  früheren  Etats  nicht  zuliess,  führte  zu
der  Verordnung,  bessere  Chirurgengehülfen,  deren  Anzahl  sich  etwa  auf
die  Hälfte  der  Hülfsärzte  beim  Haupt-Feldlazareth  belaufen  sollte,  zum
Dienst  bei  den  Feldlazarethen  zu  verwenden.  Diesen  Gehülfen  wurde
folgende  Bekleidung  gewährt:  Waffenrock  mit  Aufschlägen  ohne  Achselklappen
  nach  Art  der  früheren  Uniform  der  Kompagnie-Chirurgen,  Dienstmütze
  statt  Helm,  kurzes  Seitengewehr  mit  gelber  wollener  Troddel,  das
in  natura  geliefert  und  an  einer  Koppel  unterm  Waffenrock  getragen  wurde.
Zur  Selbstbeschafflung  der  Montirungsstücke  sollte  jedem  Gehülfen  eine
Summe  von  15  Thirn.,  deren  wirkliche  Verwendung  hierzu  streng  zu  kontroliren
  war,  gewährt,  ausserdem  ein  Mantel  in  natura  geliefert  werden;
weiter  erhielt  jeder  Gehülfe  ein  Gehalt  von  7'/,  Thirn.  monatlich  und  eine
Victualien-,  so  wie  eine  Brodportion.  —  Mit  der  weiteren  Reform  des
ganzen  Militär-Medicinal-Wesens  änderte  sich  auch  Einiges  in  dieser  Beziehung
  und  so  stellen  sich  jetzt  die  in  Rede  stehenden  Verhältnisse,
wie  folgt:

Bei  den  Feldiazarethen  befinden  sich  48  Lazareth-Gehülfen  (30  beim
Haupt-,  je  6  bei  jedem  leichten  Feldlazareth).  Die  Bekleidung  derselben
ist  die  der  Gehülfen  der  Linie.  Die  Einkleidungs-Kosten  eines  solchen
Gehülfen  betragen,  ausser  den,  von  den  Artillerie-  Depots  zu  liefernden
Seitengewehren  und  inclusive  eines,  zur  Schonung  der  Waffenröcke  bestimmten
  Drillichrockes  von  der  Form  dnr  Arbeitskittel  für  Pioniere,  je  nachdem
der  Gehülfe  Unterofficier  oder  Gefreiter  ist,  resp.  29  Thlr.  13  Sgr.  und

!)  Cirkular  an  die  Generalärzte  v.  8ten  urd  24.  Nuvember  1850;  Vorschrifien  über  den
Dienst  der  Krankenpflege  |  im  Felde;  Erl_  des  Milit.-Oekon.-Depart.  vom  "19.  Juli  1833,  14.  Juni
1854,  5.  Mai  1860;  Heglem.  über  d.  Geldverpflegung  d.  Armee  im  Kriege  8.  138;  "Erlass  d.
Chefs  d.  Milit.-  Med.-Wesens  v.  19.  Mai  1860.