670  Miülitäit-Krankenwärter.

1)  Es  solle  die  Hälfte  der  früher  etatsmässigen  Wärter  beibehalten
werden,  da  die  militärischen  Krankenwärter  im  Anfang  ungeübt,  höchstens
als  Hülfswärter  zu  betrachten  seien,  der  Unterweisung  durch  andere  ausgebildete
  Wärter  bedürften,  von  den  Militärärzten  theoretisch  unterrichtet
werden  müssten  und  die  Etatszahl  der  Wärter  überhaupt  in  Preussen
Russerst  gering  sei  (auf  20—25  Kranke  1  Wärter);  un

2)  Sollten  die  Wärter  nur  aus  der  Linie  entnommen  werden,  da  die
Moralität  dieser  Leute  bekannt,  ein  Ersatz  für  etwa  ungeeignete  Individuen
  leicht  sei,  und  dieselben  in  dem  Etat  der  Truppen  verbleiben.

Das  Militär-Oekonomie-Departement')  entschied  sich  für  Beibehalt
der  bisherigen  Einrichtungen,  hielt  die  vorgeschlagene  dreijährige  Dienstzeit
  für  praktisch  unausführbar,  bestimmte  die  Art  des  Ersatzes  für  etwaige
Ausfälle  (sofortiges  Einstellen  vorhandener  Freiwilliger  aus  der  Linie  oder
Ersatz  beim  nächsten  Einstellungs-Termine),  erklärte  die  Ausführung  des
Vorschlages  des  Chefs  ad  i  aus  ökonomischen  Rücksichten  für  nicht  zulässig,
  zumal  es  dem  Ermessen  der  Intendanturen  unter  dem  12.  Oktober  1852
anheimgegeben  sei,  in  welchem  Masse  die  Entlassung  der  Civilwärter  eintreten
  kann,  glaubte,  dass  allerdings  aus  dem  stehenden  Heere  die  besten
Wärter  zu  erhalten  sein  werden,  wenn  die  Truppen,  durch  die  Militär-Aerzte
  dazu  bewogen,  sich  für  das  Institut  erst  interessiren,  und  erklärt,
die  Entnahme  der  Wärter  aus  dem  Truppenetat  schwäche  den  Dienststand
der  Armee.

Ein  analoger  Bescheid  erging  an  das  General-Kommando  des  1.  Armee-Korps
  am  6.  Juni  1854  auf  mehrere  Vorschläge  der  Intendantur  und  mehrerer
  Lazareth-Kommissionen.

Die  oft  nachgesuchte  Vermehrung  der  Zahl  der  Militär-  Krankenwärter
  ist  ganz  neuerdings  in  der  Art  erfolgt,  dass  dieselbe  von  20  auf
26  für  jedes  Armee-Korps  erhöht  ist  und  lautet  der  bezügliche  Erlass  ?),
wie  folgt:

„Seine  Majestät  der  König  haben  mittelst  Allerhöchster  Kabinets-Ordre  vom
2.  Februar  1  die  in  der  Allerhöchsten  Kabinsts-Ordre  vom  24.  April  1952  zu  6  fostgesetzte
  Anzahl  der  Behufs  Ausbildung  als  Militär  Krankonwärter  jedem  Armee-Korps
jährlich  zusutheilenden  Mannschaften  von  20  auf  20  Mann  zu  erhöhen  geruht.  —  Der
sonach  erhöhte  Bedarf  an  Krankenwärtern  ist  im  "Sinne  des  diesseitigen  Erlasses  vom
9.  Juli  1852  (Nr.  109/7  1852)  vorzugsweise  durch  Leute  des  Dienststandes  der  Infanterie-
  "Regimenter  von  zurückgelegter  mindestens  einjähriger  Dienstzeit,  welche  sich  zum
Uebertritt  zu  den  Lazarethen  als  Krankenwärter  freiwillig  melden,  ru  decken,  da  sich
herausgestellt  hat,  dass  im  Allgemeinen  diese  Kategorie  von  Mannschaften  für  den
Dienst  als  Krankenwärter  sich  mehr  eignet,  wie  speciell  als  Krankenwärter  ausgehobene
  Ersatzpfichtige.  Um  jedoch  für  das  Ersatzjahr  1863  und  1864  jede  eventuelle
Verlegenheit  zu  beseitigen,  sind  der  dortseitigen  Ersatzbedarfs-Nachweisung  6  Mann
als  Krankenwärter  zugesetzt  worden.  Ob  solche  zum  Theil  oder  in  voller  Zahl  wirklich
eassuheben  sind,  bleibt  davon  abhlingig,  wie  viel  Leute  aus  dem  Dierststande  zu  den
Lazarethen  als  Krankenwärter  überzutreten  sich  bereit  erklären.  —  Dem  Königlichen
General-Kommando  stellt  das  Kriegs-Ministerium  hienach  das  Weitere  ergebenst  anheim“.

Im  1.  Armee-Korps  war  bisher  das  Militär-Krankenwärter-Personal
derart  vertheilt,  dass  sich  im  Lazaretlı  zu  Danzig  8,  zu  Königsberg  6,  zu
Thorn  und  Graudenz  je  3  derselben  befanden;  von  jetzt  ab  werden  in
Danzig  i1,  in  Königsberg  7,  in  Thorn  und  Graudenz  je  4  Militär-Krankenwärter
  sein.

')  Erlass  an  das  General,  Kommando  des  6.  Armee-Korps  und  den  General-Stabsarzt  der
Armee  vum  20.  November  1
2)  Erlass  d  .  Kriegs  -Minist.  v1.  Juni  1868.