678  A.  Friedens-Lasarethe.

rethe  nicht  mehr  für  erforderlich  gehalten,  es  vielmehr  als  ausreichend
erachtet,  wenn  nur  Cholera-Stationen  in  den  Garnison-Lazarethen  eingerichtet,
  oder  geeignete  Nebengrbäude  der  Garnison-Lazarethe  zur  Aufnahme
  von  Cholerakranken  benutzt  werden,  in  welchem  letzteren  Falle
dergleichen  Gebäude  nur  als  Cholera-Stationen  zu  betrachten  sind.

Zusätze.  1].  (Cirkular  a.  d.  General-Aerzte  v.  21.  Mai  182%0.1  Die  Gieneral-Aerste
werden  aufgefordert,  sich  bei  ihren  Anträgen  auf  Erweiterung  oder  Verbesserung  der
Garnison-Laxarethe  stets  nur  an  das  unentbehrlichste  Bedürfnias  zu  halten.  Ein  von
vorübergehenden  Ursachen  abhängiger  hoher  Krankenstand  und  sonstige  periodische
Steigerung  der  Krankenzahl  über  die  Normalsätze  binaus  können  keinen  Antr
Erweiterung  der  Lararethe  begründen,  sondern  es  müssen  ftir  die  Dauer  eines  nolchen
Zustandes  aushelfende  Massregeln  getroffen  werden,  über  welche  sich  die  Generallirzte
mit  den  Intendantaren  zu  berathen  und  zu  einigen  haben.

2.  (Cirkular  a.  d.  General-Aerzte  v.  24.  Juni  1832)  Die  General  -Aerste  worden
aufgefordert,  darauf  zu  halten,  dass  die  Garnison-Lazaretbe  nicht  mit  Kranken  überlegt
  werden.  Wenn  die  normalmässige  Belegung  der  Lazarethe  eingetreten  ist,  wird
es  dringend  anräthlich,  auf  die  anderweitige  Unterbringung  der  noch  einer  Aufsicht
bedürfenden  Rekonvalescenten  und  der  leichten  äusserlichen  Krauken  Bedacht  zu  nehmen,
  was  in  der  Regel  in  den  Kasernen,  in  dazu  geeigneten  Btuben,  möglich  sein  wird.
Wo  dies,  b-i  einer  zu  grossen  Anzahl  von  Kranken,  zur  Gewinnung  von  Raum  in  den
Lazaretben  nicht  ausreichen  sollte,  kann  nur  die  Einrichtung  besonderer  Hülfs-  Larzarethe,
  entweder  in  den  Kusernen  oder  in  anderen  dazu  passenden  Lokalen  eintreten.

4.  Temporäre  Friedens-  (Kantonnements-)  Lazarethe.

$.  18.  Temporäre  Friedens-  (Kantonnements-)  Lazarethe  sind  solche,
deren  Einrichtung  durch  einstweilige  Dislokationen  von  Truppentheilen
oder  durch  andere  vorübergehende  Umstände,  z.  B.  durch  längere  Kantonnirungen,
  Zusammenziehung  ganzer  Truppenkorps  u.  s.  w..  erforderlich
wird,  um  in  jenen  die  vorkommenden  Kranken  unterzubringen.  Dergleichen
  Lazarethe  werden  also  nur  vorübergebend  eingerichtet;  sie  erhalten
daher  auch  nicht  den  Grad  von  Vollkommenheit,  den  die  Garnison-Lazarethe
  haben  müssen,  und  werden  hinsichtlich  der  Einrichtung  und  Ausstattung
  mit  Utensilien  wie  Feld-Lazarethe  behandelt.

19.  In  Bezug  auf  die  Einrichtung  solcher  Lazarethe  entscheiden
hauptsächlich  die  Lokalität  und  die  nächsten  zu  Gebote  stehenden  Mittel
Es  lassen  sich  darüber  keine  unbedingte  und  erschöpfende  Vorschriften,
sondern  nur  die  diesfälligen  Grundsätze  im  Allgemeinen  bezeichnende  Anleitungen
  für  die  nach  den  Umständen  zu  treflenden  Massregeln  im  Voraus
  aufstellen.

$.  20.  Das  für  dergleichen  Lazarethe  erforderliche  Verwaltungs-  etc.
Personal  wird  in  jedem  einzelnen  Falle  nach  dem  sich  ergebenden  Bedürfniss
  überwiesen,  und  zwar  das  Personal  zum  ökonomischen  Betriebe
in  der  Regel  durch  Kommandirung  aus  benachbarten  Garnison-Lazarethen,
aus  welchen  letzteren  auch,  wenn  irgend  möglich,  einige  tüchtige  Krankenwärter
  mit  heranzuziehen  sind.  Im  Uebrigen  finden  in  solchen  Lazarethen
hinsichtlich  des  Heilverfahrens,  der  diätetischen  Verpflegung  der  Kranken,
sowie  der  Verwaltung  überhaupt,  die  für  die  Garnison  -Lazarethe  bestehenden
  Vorschriften  analoge  Anwendung.

$.  21.  Die  Grösse  der  Kantonnements-Lazarethe  und  der  Umfang
der  denselben  zu  gebenden  Einrichtung  hängt  zunächst  von  der  Stärke
der  darauf  angewiesenen  Truppentheile,  von  der  Jahreszeit  und  der  muthmasslich
  in  dieser  herrschenden  Witterung;  ferner  bei  Truppen-Uebungen,
von  der  Dauer  des  etwa  stattfindenden  Lagerns  oder  Bivouakirens  und
auch  davon  ab,  ob  Garnison-Lazarethe  so  nahe  gelegen  sind,  dass  Kranke
in  einigen  Stunden  dorthin  transportirt  werden  können.