700  A.  Friedens-Lasarethe,

8.  Bei  der  Auswahl  des  Ortes,  wo  eine  Heilanstalt  errichtet  werden  soll,  ist
sunächst  auf  die,  Salobritkt  der  Gegend  überhaupt,  besonders  aber  darauf  zu  sehen,
dass  sich  in  der  Umgebung  keine  Gegenstiinde  befinden,  welche  eine  nachtheilge  Einwirkung
  auf  den  Gesundheitszustand  befürchten  lassen.  "Die  Nähe  von  stehenden  Gewässern,
  Sümpfen  und  Morästen  ist  daber,  wegen  der  bestäindigen  und  schädlichen
Ausdünstungen  derselben,  unter  allen  Umständen  zu  vermeiden.  Ebenso  wenig
eine  Heilanstelt  in  engbebauten  Stadttheilen  oder  in  der  Nähe  von  hohen  Gebäuden
errichtet  werden,  indem  dadurch  die  gehörige  Cirkulation  der  Luft  und  die  wohlthätige
Einwirkung  der  Sonnenstrahlen  gehindert  werden  würde.  Eine  lebhaft  befahrene  Btrasse
gewährt  ebenfalls  keine  angemessene  Stelle,  weil  durch  das  Geräusch  die  Ruhe  der
Kranken  bei  Tage  und  bei  Nacht  gestört  rt  werden  würde.  Es  ist  daher  zu  empfehlen,
den  Bauplatz  zu  einer  Krankenanstalt  in  einem  abgelegenen  Stadttheile,  in  der  Nähe
der  Ringmauer  oder  auf  einem  freien  Platzu  zu  wählen,  welcher  von  andern  Gebiluden
hinreichend  entfernt  ist.  Eine  angemessene  Abgelegenheit  von  andern  Häusern  bat
zugleich  den  Nutzen,  dass  das  Getöse,  der  Rauch  und  der  üble  Geruch,  welchen  manche
Handtierungen  und  Gewerbe  verbreiten,  den  Kranken  nicht  lästig  und  nachtheilig  werden.
  Namentlich  müssen  Schmiede-  und  Böttcherworkstätten,  Eisen-  und  Glockengiesscreien,
  Kalkbrennereien,  Lohgerbereien,  Seifenniedereien  und  Abdeckerhäuser  hin-Wnglich
  entfernt  sein,  Ebenso  ist  auch  die  Nachbarschaft  von  Brauereien,  Brennereien
und  ähnlichen  feuergefährlichen  Anlagen  zu  vermeiden.  Auch  darf  forner  der  Beordigungsplatz
  nicht  so  nahe  bei  dem  Lazaretho  sein,  dass  mit  dem  von  dorther  wehenden  Winde
der  Verwesungsdunst  herübergeführt  wird.  Schon  aus  psychischen  Gründen  dürfen  die
Kranken  einen  solchen  Platz  nicht  stets  vor  Augen  baben.

8.  A.  Ausser  der  Oertlichkeit  des  Bauplatzes  in  Beziehung  auf  seine  Umgebungen
ist  auch  die  Lage  desselben  an  und  für  sich  und  die  Beschaffenheit  des  Baugrundes
in  nähere  Betrachtang  zu  ziehen.  Besonders  vortheilhaft  ist  es,  wenn  der  Bauplatz
sich  auf  sandigem  oder  kiesigem  Boden  befindet  und  gegen  das  umliegende  Terrai
eine  etwas  erhöhte  Lage  hat,  wodurch  derselbe  gegen  das  Eindringen  des  Grundwassers
und  gegen  Ueberschwemmnngen  gehörig  gesichert  ist.  Das  Gebäude  leidet  dann  nicht
so  leicht  durch  Feuchtigkeit,  und  die  zu  entfernenden  Flüssigkeiten  Gnden  leichter  einen
Abfluss  oder  sickern  schneller  ein.  Auf  erhöhtem  Boden  ist  ein  freierer  Zug  der  Luft,
als  auf  der  Ebene,  mithin  das  Einathmen  derselben  unbeschwerter,  weil  sie  von  fremdartiger
  Beimischung  befreit  bleibt.  Auch  geben  die  Brunnen  in  einem  solchen  Boden
gesundes  und  wohlschmeckendes  Trinkwasser,  welches  zu  den  wesentlichsten  Erfordernissen
  einer  Heilanstalt  gehört.  Die  Nähe  eines  Flusses  oder  starken  Baches  gewährt
einen  wesentlichen  Vorzug,  indem  das  Fliessen  des  Wassers  den  Luftzug  gleichfalls
befördert  und  zur  Verbesserung  der  Atmosphäre  einer  Krankenanstalt  beiträgt.  Ansserdem
  kann  das  Wasser  zur  Reiniguug  der  Wäsche  und  für  andere  wirthschaftliche  Zwecke
benutzt  werden.  Ist  der  Fluss  schiffbar,  so  entspringen  daraus  auch  in  ökonomischer
Hinsicht  mancherlei  wichtige  Vortheile.

8.  %.  Die  Grundform  des  Lazarethgebäudes  hängt  einerseits  von  seiner  durch
die  Ansahl  der  darin  aufzunehmenden  Kranken  bedingten  Grösse,  andererseits  aber  von
den  örtlichen  und  räumlichen  Verhältnissen  des  Bauplatzes  ab.  Auf  jeden  Fall  ist
aber  die  Stellung  der  Gebäude  so  ru  wlhlen,  dass  dadurch  der  Luftzug  nicht  gehindert
  wird.  Geschlossene  Grundformen  sind  deshalb  zu  vermeiden.  Ein  Hauptgebäude
  mit  2  an  den  Enden  desselben  in  rechten  Winkeln  sich  anschliessenden  Flögeln
  wird  in  der  Regel  für  grössere  Lararethgebäude  die  schicklichste  Grundform
abgeben.

8.  6.  Kleinere  Lazarethe,  für  50  Kranke  und  darunter,  erhalten  in  der  Regel
ausser  dem  Erdgeschoss  nur  noch  ein  Btockwerk.  Mehr  als  3  Btockwerke  sind,  in
Rücksicht  auf  die  Benchwerlichkeit  des  Treppensteigens  für  die  Kranken,  auch  bei
grösseren  Lazarethgebäuden  nicht  zu  empfehlen.

8.  7.  Die  Wohngelasse  für  die  Kranken  müssen  vorzugsweise  in  die  oberen  Stockwerke
  gelegt  werden;  das  Erdgeschoss  dagegen  ist  für  wirthschaftliche  Zwecke  zu

tzen.  Alle  Räume  münsen“  unter  sich  die  gehörige  Verbindung  und  eine  ihrem
Zwecke  entsprechende  Lage  haben.  Gleichwohl  ist  aber  andererseits  nicht  ausser  Acht
zu  lassen,  dass  die  Kranken  mit  den  übrigen  Bewohnern  der  Anstalt  so  wenig
möglich  in  Berührung  kommen  dürfen.  Auch  müssen  die  für  wirtbschaftliche  Zwecke
bostimmten  Bäume,  besonders  die  Küchen,  für  die  Kranken  durchaus  unzugänglich
  sein.  Es  ist  deshalb  sweckmässig,  für  die  Küchen  abgesonderte  Zuglinge  anzulegen,
  um  einen  unerlaubten  Verkehr  zu  verhüten.  Die  Kranken  selbst  müssen  na:
den  verschiedenen  Krankheitsformen  vertheilt  und  die  mit  ansteckenden  Krankheiten,
als  den  Pocken,  der  Syphilis,  der  Krätze  etc.  Behafteten  von  den  übrigen  gehörig  abgesondert
  werden,