Einrichtung  und  Ausstattung  der  Lasarethe.  703

baken  an  denselben  angebracht  werden.  Jedes  Fenster  wird  behnfs  der  Luftreinigung
mit  einem  Ventilator  versehen.

ı.  Jodes  Krankenzimmer  muss  seinen  eigenen  Zugang,  und  zwar  vom  Korridor
  aus,  haben.  Die  Verbindung  der  geben  einander  liegenden  Krankenzimmer  durch
Kommunikationsthären  ist  nicht

8.  22.  Die  Fussböden  werden  mit  _  Breiten  gedielt.  Die  Fugen  der  Bretter  müssen
möglichst  dicht  sein,  damit  sich  der  Staub  nicht  zwischeu  denselben  festsetzen  kann.
—  Laut  Kriegsmin.-Erlasses  vom.  29.  December  1858  sollten  die  Fussböden  der  Krankenzimmer
  und  Korridore,  sowie  die  Treppen  in  den  grösseren  Gurnison  -  Luzarethen
mit  einem  Oelanstrich  versohen  werden;  alte  Fussböden  müssen  für  diesen  Zweck  noch
siemlich  gut  erhalten  sein

$.  23.  Die  Decken  der  Krankenzimmer  werden  geschalt,  beruhrt  und  geputzt.
Gewölbte  Decken  sind  in  Krankenzimmern  nicht  zu  empfehle

8  24.  Dis  Wandfächen  der  Kraukenstuben  crhalten  eine  lichtgelbe  Färbung,  die
Decken  werden  dagegen  geweisst.  Zimmer  für  Augeukranke  müssen  einen  grünlich
Anstrich  erhalten,  wozu  jedoch  nur  wohlfeile  Erdfarben  zu  wählen  sind.  Sofern  es
von  den  betreffenden  Lazareth-Kommissionen  gewünscht  wird  und  ohne  Vermehrung
der  Kosten  bewirkt  werden  kann,  ist  es  auch  zulässig,  dass  sämmtliche  Krankenzimmer
einen  grünlichen  Anstrich  erhalten.  Aus  Metalloxy  en  oder  aus  metallischen  Salzen
bereitete,  besonders  aber  arsenikhaltige  Farben  sind  der  Gesundheit  nachtheilig  und
dürfen  solche  deshalb  zur  Abfärbung  der  Wände  in  den  Krankenzimmern  auf  keinen
Fall  an  gwendet  werden.  (cfr.  Theil  II,  Kapitel  XI,  Auhang.  14.)

0%  Die  Erwärmung  der  Krankenzimmer  im  Winter  ist  durch  zweckmässig
eingerichtete  Stubenöfen  zu  bewirken.  Die  Heizung  mit  erwärmter  Luft  hat  sich  für
Krankenziimmer  als  zweckmässig  nicht  bewährt.

26.  Zu  den  Officier-Krankenstuben,  wo  dergleichen  eingerichtet  werden,
sind  möglichst  gut  gelegene,  von  den  übrigen  Krankenzimmern  abgesonderte  Stuben  zu
wählen.  In  der  Regel  werden  die  Oflicier-Krankenstuben  zu  zwei  Lagerstellen  einichtet,

  in  welchem  Falle  eine  Grundfäche  von  210  [)-Fuss,  also  bei  einer  Län,
von  13  Fuss  etwa  15—16  Fuss  Tiefe,  als  für  eine  solche  Stube  erforderlich  anzunehmen
ist.  Sind  mehrere  Officier-Krankenstuben  im  Lazareth  vorhanden,  so  kaun  auch  jeder
kranke  Officier  eine  besondere  Stube  erhalten

$.  27.  Btuben  der  wachthabenden  Aerzte.  (S.  Kapitel  III.  dieses  Theils;
Kompetenzen  in  den  Lazarethen  etc.)

%.  28.  Die  Krankenwärterstuben  müssen  cbenfalls  in  den  Krankenrevieren
so  vertheilt  sein,  dass  die  Würter  leicht  zu  den  ihnen  zugewiesenen  Kranken  gelangen
können.  Von  den  unverheiratheten  Krankenwärtern  müssen  je  2  in  einer  Stube  zusammen
  wohnen,  sofern  sie  nicht  eine  Lagerstätte  in  den  Krankenzimmern  angewiesen
erhalten.  Ein  verheiratleter  Wärter  erhält  eine  Stube  von  etwa  150  []-Fuss,  eine
Kammer  und  eine  kleine  Küche  oder  andere  Kochgelegenheit.  Wenn  die  Gewährung
einer  besondern  Kammer  nicht  angängig  ist,  kann  eine  grössere  Stube  bowilligt  worden.
In  keinem  Falle  darf  aber  die  Wohnung  mehr  Raum  als  eine  Kasernenstube  für  6,
höchstens  8  Mann  einnehmen.

$.  Der  Lazareth-Inapektor,  ebenso  auch  der  Ober-Lazareth-Inspektor  erhält

eine,  nahe  am  Haupteingange  belegene  Wohnung  von  2  Stuben,  2  Kammern,  I  Kü
und  das  nöthige  Gelass  im  Keller.  Für  die  Ausstattnng  der  Dienustwohnung,  ebenso
auch  für  etwaige  Wandmalereien  in  den  Stuben  etc.  hat  der  Inhaber  derselben  zu  sorgen.

8...  enn  in  grösseren  Lazarethen  noch  ein  zweiter  Inspektor  nöthig  und  anestellt

  ist,  so  erhält  derselbe  eine  Wohnung,  bestehend  in  1  erobe,  2  ern,
Küche,  und  das  nöthige  Gelass  im  Keller.  (Im  Uobrigen  cfr.  $.  2

&amp;.  Die  in  grösseren  Lazarethen  zur  polizeilichen  Aufsicht  kommandirten  Unterofficiere
  erhalten  zusammen  I  Stube,  welche  nahe  am  Haupteingange  belegen  sein  muss.
Bei  Bestimmung  der  Grösse  dieser  Stube  sind  12—145  [j-Fuss  Flächenraum  als  pro
Kopf  erforderlich  anzunehmen.

.  32.  Betreflsa  der  Anlegung  von  Wachstuben  in  Lazarethen  gelten  die  Vorschriften
über  Einrichtung  und  Ausstattung  der  Kasernen.

.  33.  Nur  in  Kavallerie-Stabs-Lazarethen  für  3  Eskadrons,  ferner  in  Lazarethen
für  1  Bataillon  oder  ein  ganzes  Kavallerie-Regiment  und  in  noch  grösseren  Lazarethen,
wenn  bei  denselben  kein  Inspektor  angestellt  und  daher  cin  Unteroflcier  zur  Besorgung
der  Rechnungsführer-Geschäfte  ‚kommendirt  ist,  erhält  der  letztere  eine  Wo  ohnung  im

werden  Die  Rechnungsfüährer-  Wohnungen  in  den  Lazarethon  bestehen  in  1  Stube,
oder  Stube  und  Kammer,  die  in  beiden  Fällen  keinen  grösseren  Flächenreum,  als  eine