704  A.  Friedens-Lazarethe.

Smännige  Kasernenstube,  also  höchstens  von  etwa  360  []-Fuss,  einnehmen  dürfen,  und
in  einer  kleinen  Küche  oder  anderen  Kochgelegenheit.

8.  34.  In  der  Regel  werden  die  Küchengeschäfte  durch  die  Frau  eines  Krankenwärters
  besorgt,  und  erhält  dieselbe  alsdann  mit  ihrem  Manne  freie  Wobnung  im  Lazareth.
  Wo  aber  eine  andere  Person  eigens  für  diesen  Dienst  angenommen
muss,  was  nur  in  seltenen  Fällen  vorkommt,  und  wo  daher  die  Nothwendigkeit  der
Gewährung  einer  besonderen  Wohnung  eintritt,  ist  die  letztere  auf  eine  kleine  Stube
zu  beschränken

8.  33.  Die  Lokale  für  den  Geschäftsbetrieb,  als:  Receptions-,  Konferenz-  und
Geschäftszimmer,  müssen  im  Erdgeschoss  liegen,  und  eine  ihrem  Zwecke  und  der  Ausdehnung
  der  Krankenanstalt  entsprechende  Grösse  haben.  In  kleineren  Larzarethen
bestehen  besondere  Receptions-  und  Konferenz-  etc.  Zimmer  nicht,  es  wird  vielmehr
hierzu  nur  ]  Stube  unter  der  allgemeinen  Bezeichnung  „Geschäftszimmer“  benutzt.

8.  30  as  Zimmer  zu  chirargischen  Operationen,  welches  jedoch  nur  in  grösseren
Lararethen  gewährt  wird,  ist  im  Erdgeschoss  und  so  entfernt  von  den  Krankenzimmern
anzulegen,  dass  man  das  Schmerzgeschrei  in  don  letzteren  nicht  vernehmen  kann.  Das
Zimmer  muss  übrigens  gerkumig  und  durch  2  Fenster  erhellt  sein.

Zusatz.  In  denjenigen  grossen  Lazarethen,  in  welchen  besondere  Operationssimmer
  vorhanden  sind,  dürfen  sclbige  als  Erztliche  Konferenz-  und  Geschäftszimmer
mitbenutzt  werden.  (Erlass  des  Militir-Oekonomie-Departements  vom  9.  Oktober  1862,
des  FRE  des  Militär-Medicinal-Wesens  vom  15.  Oktober  1362.)

.  37.  Die  zur  Bereitung  und  Aufbewahrung  der  Arzneien  erforderlichen  Räume
legt  San  in  der  Regel  ebenfalls  im  Erdgeschosse  an.  (In  denjenigen  Lazarethen,  wo
nicht  ein  besonderes  Zimmer  zu  den  chirurgischen  Operationen  und  zur  Aufbewahrung
der  Verbandstücke  etc.  gewährt  wird,  dient  die  Diapensir-Anstalt  zugleich  auch  zur
Aufbewahrung  der  Verbandmittel.)  Dieselben  bestehen:  a)  bei  den  grösseren  Lazarethen
  in  einer  Stube  und  Kummer  und  einer  kleinen  Küche,  oder  in  deren  Btelle,  in
einem  mit  einem  Heerde  versehenen  Kamine,  ausserdem  in  einem  kleinen  Keller  und
dem  nothwendigen  Bodenraume;  b)  bei  den  kleineren  Lazarethen,  (In  den
der  einzeln  oder  detachirt  stehenden  Kompagnien  oder  Eskadrons  wird  ein  besonderes
Lokal  zur  Dispensir-  Anstalt  nicht  gewährt.  Die  Assistenz-  etc.  Aerzte-  solcher  Kompagnien
  oder  Eskadrons  müssen  den  kleinen  Vorrath  an  Arzneien  und  Verbandmitteln
in  einem  Medicinschranke  aufbewahren,  welcher  in  der  im  Lazareth  für  den  wachthabenden
  Arzt  eingerichteten  Stube  aufgestellt  wird),  und  namentlich  für  einzelne
Bataillone  und  bei  den  Stäben  der  Kavallerie-Regimenter  iu  einer  neben  der  Stube
des  wachthabenden  Arztes  belegenen  Kammer,  dem  nöthigen  Raume  zum  Kochen  und
einem  kleinen  Raume  im  Keller.

8.  38.  Die  Kochbküche  muss  in  dem  unteren  Geschoss  des  Gebäudes,  oder,  bei
hinreichender  Höhe  des  Souterrains,  in  diesem,  in  beiden  Fällen  aber  an  der  Hofseite,
möglichst  in  der  Mitte  des  Gebäudes,  und  so  angelegt  werden,  dass  das  unreine  Wasser
etc.  leicht  abgeführt  werden  kann.  Die  Höhe  des  Geschosses  wird  in  der  Regel  für
die  Küche  genügen,  und  nur  selten,  bei  künstlichen  Kochapparaten,  oder  bei  sehr
ringer  Höhe  der  Stockwerke,  die  Nothwendigkeit  eintreten,  dieselbe  auch  durch
darüber  liegende  Geschoss  reichen  zu  lassen.  Zur  Bequemlichkeit  und  Reinlichkeit
wird  es  werentlich  beitragen,  wenn  in  grösseren  Lazarethen  innerhalb  der  Küche  eine
Pumpe  vorhanden  ist,  welche  das  zum  Ko  chen  nöthige  reine  Wasser  liefert.

.  30.  Offene  Kochheerde  sind  wegen  des  bedeutenden  Brennmaterialien-Verbrauchs
möglichst  zu  vermeiden;  verdeckte  Heerdfeuerungen  sind  am  zweckmhssigaten,  nur  in
grossen  Lazarethen  sind  Dampfkoch  -Apparate  mit  Vortheil  zu  verwenden.  Gegen

für  diesen  Zweck  Yerieich  die  Kochküche  benutzt  werden  muss.  In  grösseren
rethen  wird  in  jedem  Stockwerke  eine  Theeküche  von  etwa  0  Fuss  Breite  und  8  Fuss

e  eingerichtet  und  darin  ein  kleiner  Feuerheerd  angelegt.  Auf  100)  Kranke  wird
Gurhuchaliich  eine  Feuerung  gerechnet.

Die  Waschküche  muss  entweder  im  Souterrain  oder  im  Erdgeschosse  be-Sndich
  sein  und  ihren  eigenen  Zugang  erhalten.  Bei  grösseren  Lazarethen  ist  es  vorzuziehen,
  die  Waschanstalt  in  einem  besonderen  Gebäude  unterzubringen.  Die  Grösse
derselben  wird  nach  dem  Bedürfniss  bestim:

8.  42.  Neben  der  Waschküche  muss  das  nöthige  Gelass  zur  Aufbewahrung  der
schmutzigen  Wäsche  vorhanden  sein,  welches  in  2?  Abtheilungen  einzurichten  ist,  um
die  Wäsche  von  Personen,  welche  an  ansteckenden  Krankheiten  leiden  ,  gehörig  absondern
  zu  können

3.  Die  Rollkammer  muss  gleichfalls  neben  der  Waschküche,  oder  doch  nicht
zu  weit  von  derselben  entfernt  belegen  sein.