11.  Heisbare
Todtenkammer,|
welche  hell  genug
  sein  muss,  eine,  dieselbe  wird  im  Souterrain  angelegt  werden  können.
um  Sektionen;
darin  vornehmen
  zu  können.
12.  Kollor-  Soviel  als  erforderlich  ist,
12.  Gelass  zur)  ins;  dasselbe  wird  entweder  auf  dem  Boden  oder  im  Keller  eingerichtet.  —  In  Lazareth  i  Umt
Aufbewahrung  eins;  elbe  wird  entweder  auf  dem  Boden  oder  im  Keller  eingerichtet.  —  In  ethen  von  geringerem  Umfange
der  trockenen)  Kerügt  es,  wenn,  statt  des  hierneben  genannten  Gelasses,  ein  in  der  Kochküche  aufzustellender  Schrank  zur  Auf-Gemüse
  u.  dgl.  bewahrung  der  trockenen  Gemüse  benutzt  wird.
14.  Lokal  zur
Aufbewahrung)  ein  als  Stube  eingerichtetes  Lokal  auf  dem  Boden  von  entsprechender  Grösse;  dasselbe  ist  zugleich  Reserveder
  reinen  Raum  zur  Aufnahme  von  Kranken.
Wäsche  etc.
15.  Kammer  auf,
dem  Boden,  zur
Aufbewahrung  |
derMontirungs-  eine.  eine.  eine.  eine.
stücke  und  des
Privateigenthums
  d.Krank.
16.  Bodenraum,|
zum  Trocknen  soviel,  als  für  diesen  Zweck  nach  der  vorhandenen  Lokalität  bestimmt  werden  kann.

des  Brenn-  eins;  entweder  im  Souterrain  des  Hauptgebäudes,  oder  in  einem  hierzu  besonders  errichteten  Schuppen.

Ausserdem  sind  noch  erforderlich:
18.  Ein  freundlicher  und  möglichst  geräumiger  Hof,  welcher  zugleich  als  Erholun  plate  für  die  Rekonvalescenten  dienen  kann.
19.  Ein  Brunnen,  welcher  gutes  Wasser  liefert.  Derselbe  muss  wo  möglich  auf  dem  Hofe  des  Lazareths  belegen  sein;  jedenfalls  aber  muss
sich  ein  solcher  in  der  Nähe  des  letzteren  befinden.
20.  Zweckmlssig  eingerichtete  Abtritte  und  Urinir-Anstalten.
21.  Ein  Müllkasten  und  eine  ausgemauerte  Grube  zur  Anfbewahrung  der  Torf-  etc.  Asche;  beide  auf  dem  Hofe  anzulegen.

Einrichtung  und  Ausstattung  der  Lasarethe.

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