710  A.  Friedens  -  Lazarethe.

$.  121.  Diese  für  Neubauten  massgebenden,  jedoch  zugleich  als  die
äusserste  Grenze,  über  welche  nicht  hinausgegangen  werden  darf,  anzusehenden
  Festsetzungen  können  sich  indessen,  wie  sich  von  selbst  versteht,
nach  den  jedesmaligen  besonderen  und  örtlichen  Verhältnissen  entsprechend
  modificiren.  Da  übrigens  die  Projekte  zum  Neubau  von  Garnison  -
Lazarethen  Seitens  des  Militär-Dekonomie-Departements  genehmigt  werden
müssen,  so  wird  dasselbe,  nach  Anhörung  der  Vorschläge  der  Korps-Intendanturen,
  welche  darüber  zuvor  mit  den  Lokalbehörden,  sowie  mit
den  Korps-General-Aerzten  zu  kommuniciren  haben,  in  jedem  einzelnen

Falle  bestimmen,  ob  und  inwiefern  von  den  allegirten  Bestimmungen  abgewichen

  werden  darf.

B.  Ueber  die  Erfordernisse  bei  Einrichtung  von  Gebäuden,
welche  ursprünglich  für  andere  Zwecke  bestimmt  waren;
desgleichen  bei  Ankäufen  oder  Ermiethungen  von  Privatoder

  anderen  öffentlichen  Gebäuden  zur  Benutzung

als  Garnison-Lazarethe.

.  122.  So  viel,  als  irgend  möglich,  ist  auch  in  den  Fällen,  wo  schon
bestehende,  ursprünglich  für  andere  Zwecke  bestimmt  gewesene  Gebäude
zu  einem  Garnison-Lazareth  eingerichtet,  oder  aber  Privat-  oder  andere
öffentliche  Gebäude  hierzu  angekauft  oder  ermiethet  werden  sollen,  darauf
zu  sehen,  dass  die  in  den,  $.  120  erwähnten  Grundsätzen  angegebenen
wesentlichsten  Erfordernisse  erfüllt  werden.  Dass  in  solchen  Fällen  nicht
derselbe  Grad  von  Vollkommenheit,  wie  bei  den  eigens  für  Lazarethzwecke
neugebauten  Häusern  wird  erreicht  werden  können,  ist  unbedenklich,  und
es  muss  auch  hierin  die  jedesmalige  Entscheidung  des  Militär-Oekonomie-Departements
  vorbehalten  bleiben.

IL  Ausstattung  der  6  |  Laszaretho  mit  Utensilien.
A.  Sie  erfolgt  nach  Massgabe  des  Normal-Utensilien-Etats.


$.  123.  Der  sub  G  (siehe  unten)  beigefügte,  unter  sorgfältiger  Erwägung
  des  Bedürfnisses  ausgearbeitete  Utensilien-Etat,  welcher  zugleich
eine  Rubrik  über  die  Dauerzeiten  der  betreffenden  Gegenstände  entbält
(cfr.  8.245),  und  der  den  Utensilien-Bedarf  des  kleinsten  Lazareths  (für
i  Kompagnie  oder  Eskadron)  bis  zum  Lazareth  für  400  Kranke  nachweist,
  dient  bei  der  Ausstattung  der  Garnison-Lazarethe  zur  Norm.  Eine
Beschreibung  der  hauptsächlichsten  und  solcher  Utensilien,  deren  Form  etc.
nicht  als  allgemein  bekannt  vorausgesetzt  werden  darf,  ist  dem  Etat  sub  H
angehängt.

$.  124.  Dieser  Etat  schliesst  den  Utensilien-Bedarf  in  sich:  a)  zum
Gebrauch  der  Kranken  in  den  Krankenstuben  (einschliesslich  der  Officier-Krankenstuben);
  b)  für  die  Receptionsstube  und  das  Geschäftszimmer;
c)  für  die  Stuben  der  wachthabenden  Aerzte;  d)  für  die  in  den  Lazarethen
  wohnenden  Rechnungsführer;  e)  für  die  in  die  Lazarethe  zur  polizeilichen
  Aufsicht  kommandirten  Unteroffciere;  f)  für  die  in  den  grösseren
  Lazarethen  befindliche  Wache;  g)  an  Wirthschaftsgeräth,  und  zwar:
1.  für  die  Kochküche;  2.  für  die  Theeküche;  3.  für  die  Waschküche,  die
Rollkammer  und  den  Trockenboden;  4.  für  die  Bade-Anstalt;  5.  für  das
Viktualien-Magazin;  6.  zur  Speise-Vertheilung;  7.  für  das  Gelass  zur  Aufbewahrung
  der  Inventarien-Vorräthe;  8.  Reinigungs-Utensilien,  und  Geräthe
  für  die  Brennmaterialien-Gelasse,  sowie  für  die  Geschirrkammer;
9.  Utensilien  für  das  Gelass  zur  Aufbewahrung  der  Erleuchtungs-Mate-