716  A.  Friedens-Lazarethe,

kleine  Oesen  eingeflochten,  und  an’  der  Plane  auf  den  passenden  Stellen  Bünder

näbt.  Diese  Bänder  werden  durch  die  Oesen  gezogen  und  sodann  zugebunden.
Rande  des  Kopfes  sind  ebenso,  wie  an  den  dahin  passenden  Stellen  der  Plane  Bänder
angenXht,  damit  letztere  auch  am  Kopfe  des  Korbes  festgebunden  werden  kann  und  so
der  Kranke  gegen  das  Eindringen  des  Regens  und  Schnee's  und  gegen  den  Luftzu
überall  vollkommen  geschützt  is.  Zum  Transport  dieser  Körbe  bedient  man  sich  &amp;
starker,  13  Fuss  langer  Tragehölzer  und  eben  so  vieler  Tragegurte.

Lampen.  1.  In  den  grossen  Lazarethen  darf  für  das  Operationszimmer,  wenn
dasselbe  als  ärztliches  Konferenz-  und  Geschäftszimmer  benutzt  wird,  eine  messingene
Schiebelampe  im  Preise  von  2  bis  3  Thalern  beschafft  und  das  Oel  für  selbige  nach

.  326  des  Lazareth-  Reglements  gewährt  werden  (nach  Bedürfniss,  höchstens  aber  20
bis  20  Pfd.  Licht  jährlich  entsprechend.)  Wo  es  gewünscht  wird,  kann  auch  für  die
Stabe  des  wachthabenden  Arztes  eine  gleiche  Schiebelampe  beschafft  werden.  Fär
diese  Lampe  darf  nur  dasjenige  Oelquantum  gewährt  werden,  welches  dem  jährlichen
Etatssatz  an  Lichten,  38  Pfd.  21  Lth.  jährlich,  gleichkommt.  Bozieht  der  wachtbabende
Arzt  den  Officierservis,  so  hat  er  an  Oel  ein  m  Abrage  von  17  Pfd.  Licht  jährlich
aeqnivalentes  Quantum  weniger  zu  empfangen.  "Der  u  den  abendlichen  Kranken-Visiten,
  beim  Arznei-Eingeben,  Verbinden  etc.  erforderliche  Lichtbedarf  kann  nach  dem
wirklichen  Bedarf  ausserdem  verabreicht  werden.  (Erlass  des  Mil.-Oekon.-Depart.  vom
26.  Oktober  13583  und  3.  November  1862.)

.  Da  die  nach  Verfügung  vom  17.  September  1853  gewährten  19  (jetzt  17)  Pfd.
Licht  jährlich  für  eine  Officier-Krankenstube  nicht  ausreichend  gefunden  werden,  so
soll  für  jede  in  den  grösseren  Lazarethen  vorhandene  Officierkrankenstube  eine  messingene
  Schiebelampe  im  Preise  von  2  bis  3  Thirn.  beschafft  werden,  zu  deren  Speisung
  der  für  eine  Lampe  in  den  übrigen  Krankenstuben  etatsmässige  Satz  an  Oel  ausreichend
  sein  wird.  (Erl.  d.  Mil.-Oekon.-Depart.  v.  2.  Februar  13514

3.  Anstatt  der  bisher  üblichen  Laternen  (s.  die  folgende  Nummer)  zur  Erleuchtung
  der  Krankenzimmer  sollen  nach  und  nach  die  sogenannten  Binow'schen  Lampen
eingeführt  werden,  wie  dies  durch  folgende,  vom  General-Stabsarzte  der  Armee  unter
dem  10.  September  1362  mitgetheilte  Bi  Bestimmungen  des  Militär-Oekonomie-Departements
  vom  2.  September  1862  verfügt  ist

1)  Bebufs  allmäliger  Einführung  einer  bessern  2  Erleuchtung  in  den  Krankenstuben
der  Garnison-Lazarethe  wird  angeordnet,  dass  anstatt  der  bisher  vorgeschriebenen  Laternen
  mit  Qualmfüngen  und  Abzugsröhren  (Nr.  181  und  133  des  Utensilien-  Etats)
beim  Abgängigwerden  dersolben,  sowie  bei  vorkommenden  Nen-Ausstattungen  und  Utensilemeuts-Erweiterungen,
  die  sogenannten  Rinow’schen  Hänge-Lampen  beschafft
werden,  welche  im  hiesigen  (Berliner)  und  in  Kar  andern  Garnison-Lazaretben  bereits
  im  Gebrauch  sind  und  sich  als  zweckmässig  bewährt  haben.  Der  Königlichen
Intendantur  wird  eine  Beschreibung  dieser  Art  Lampen,  sowie  der  für  dieselben  in
Anwendung  zu  bringende  E  Etat  (s.  unten)  in...  .  Exemplaren
mit  dem  Auftrage  anliegend  übersandt,  den  Lazareth-Kommissionen  hiernach  die  erforderliche
  Instruktion  zu  ertheilen.  Zugleich  wird  bemerkt,  dass  die  in  Rede  stehenden
Lampen  jetzt  von  dem  Klempnermeister  C.  Beneke  hierselbst  (Cbaussestrasse  31)  für
den  Preis  von  23  Thirn.  pro  Dutzend  gefertigt  werden,  und  von  demselben  durch  Vermittelung
  der  hiesigen  Garnison-Lazareth-Kommission  zu  beziehen  sind.  Sofern  die
Anfertigung  derselben  indess  im  Bereiche  der  Königlichen  Intendantur  für  einen  gleichen
oder  billigeren  Preis  zu  erlangen  sein  sollte,  ist  dies  selbstredend  vorzuziehen.

Bei  dieser  Gelegenheit  ist  die  Garnison-Lazareth-Kommission  zu  Berlin  angewiesen,
zur  Erlangung  des  billigeren  Preises  jedesmal  ein  Dutzend  Lampen  zu  beschaffen,  um
damit  den  Requisitionen  auswärtiger  Lazarethe  zu  genügen.

2)  Beschreibung  einer  Rinow’schen  Lampe,  wie  dieselbe  in  den  Krankenstuben
  des  Garnison-Larareths  zu  Berlin  im  Gebrauch  ist:

Theile  dieser  Lampe  sind:  Ein  runder,  leicht  ewölbter,  unten  weise  lackirter,
oben  blau  angestrichener  Blechschirm.  Derselbe  hat  15  Zoll  im  Durchmesser  und  einen
Ausschnitt  für  den  Cylinder  von  3  Zoll  Weite.  Er  ist  durch  drei  weiss  gestrichene
2  Fuss  lange  Drabtketten  mit  einer  4'/a  Zoll  im  Durchmesser  haltenden  umgekehrten
und  blau  gestrichenen  Blechschaale,  welche  mit  einer  Vorrichtung  zum  Aufhäingen  versehen
  ist,  in  Verbindung  gebracht.  Ein  kreisförmiger  Oelbehälter  mit  Kugelrentil,
welcher  auf  dem  Schirm  innerhalb  eines  6}/,  Zoll  weiten  und  3,  Zoll  hohen  Randes
seinen  Platz  findet,  wird  mit  seinem  Ausfussrohr  in  das  am  Brenner  befindliche  Zu-Aussrohr
  gestülpt.  Der  Brenner,  welcher  für  einen  gewachsten  /,  Zoll  breiten  fachen
Docht  eingerichtet  ist,  kann  abgenommen  werden  und  hat  unten  eine  Tropfschaale  zum
Auffangen  des  etwa  überfliessenden  Oels.  Der  Brenner,  das  Zuflussrohr  und  die  Tropfschaale
  sind  grün  lackirt.  Der  Glashalter  von  starkem  Messingdraht,  zur  Aufnahme