Einrichtung  und  Ausstattung  der  Lararethe.  717

des  oben  und  unten  ?!/,  Zoll  weiten  Cylinders  bestimmt,  ist  zum  Abnehmen  eitigerichtet.
  Sämmtliche  Theile  sind  numerirt.

3)  Erleuchtungs-Materislien-Etat  für  die  Krankenstuben  in  den
arnison-Lazarethen.

für  eine  Rinow’sche  Lampe
in  den  Krankenstuben,  resp.
Zu  verabreichen  sind  |  eine  Schiebelampe  in  den
Nr,  für  den  Monat  Ofßeier-Krankenstuben  Bemerkungen.
täglich  |  pro  Monat
Oel
Lth.  |  Pf  !  Leh.
1  |  Januar  6  !  6  I  6  Bei  Normirung  dieser
2  |  Februar  5  j  4  IM  Sätze  ist  angenommen
3  |  März  4  ;  4  14  worden,  dass  die  Lampen
4  |  April  3  3  —  nur  bis  9  Uhr  Abends  mit
5  |  Mai  2  |  2  2  voller  Brennkraft,  von  da
6  |  Juni  2  |  2  I  ab  aber  nur  mit  halber
H  Juli  1  i  !  i  1a  Flamme  brennen.
ugust  a  |  36a
8  September  oe.  3  |  3  ı
10  |  Oktober.  .  .  .  .  4  |  4  |  4
N  |  November  .  .  .  »  5  !  5  Io
12  |  December.  .  .  -  1  6  |  66  16  |
jährlich  in  Summa  43  15

Laternen  mit  Qualmfängen  und  Abzugsröhren,  Lampen  dazu  für  die  Krankenstuben.
  Für  jede  mit  I  bis  12  Kranken  belegte  Stube  eine  Laterne.  Dauerzeit  20  Jahre.
Ob  die  Erleuchtung  derjenigen  Krankenzimmer,  in  welchen  mehr  als  12  Kranke  unterebracht

  sind,  durch  2  Lampen  bewirkt  werden  soll,  hängt  von  der  Lokalität  und  dem
edürfniss  ab.

Lehnstühle.  a)  für  jede  Lagerstelle  in  den  Officier-Krankenstuben  einer;  Dauerzeit
  20  Jahre.  Derselbe  wird  von  Elsenholz  gefertigt,  braun  gebeizt  und  demnächst
polirt,  und  ist  mit  Rücken-  und  Armlehnen,  die  Rückenlehne  auch  mit  Ohrbacken  und
einer  Vorrichtung  von  Eisenbeschlag  versehen,  um  die  Lehne  nach  beliebiger  Richtung
stellen  zu  können.  Die  Rückenlehne,  der  Sitzrahm  und  die  Sattel  auf  den  Armlehnen
werden  gepolstert.  —  b)  (Erlass  des  Militir-Dekonomie-Departements  vom  1.  December

60,  Cirkular  an  die  General-Aerzte  vom  25.  December  1361.)  Das  etc.  Departement
hat  sich  nicht  abgeneigt  erklärt,  im  Interesse  der  Krankenpflege  für  die  grösseren
Garnison-Lazarethe  die  Beschaffung  je  eines  Lehnstuhls  von  der  für  die  Offcier-Krankenstuben
  vorgeschriebenen  Form  (jedoch  unpolirt)  zur  Erleichterung  für  solche  Kranke,
welche  nur  in  aufrecht  sitzender  Stellung  zu  athmen  vermögen,  auf  diesfüllige,  bei
demselben  eingehende  Anträge  successive  eintreten  zu  lassen.

Leichentische  oder  Pritschen,  für  die  'Todtenkammer  eines  jeden  Lazaretbs  1.
Dauerzeit  2%  Jahre.

Leuchter  von  Messing  und  messingeneLichtscheere,  1  für  jede  Lagerstelle
in  den  Officierkrankenstuben,  Dauerzeit  15  Jahr.

Kopfmatratzen.  Für  jeden  Kranken  der  Normalkrankenzahl,  für  jede  Lagerstelle
  in  den  Officier-Krankenstuben,  für  jeden  wachthabenden  Arzt,  den  Rehnungsführer
und  jeden  Polizei-Unterofäcier  eine,  Dauerzeit  12  Jahre.  Zur  Hülse  derselben  werden
1'/,  Ellen  °’/,  breite  graue  starke  Leinwand  verwendet.  Die  Kopfmatratzen,  welche
®&amp;,,  Ellen  lang  und  1'/,  Ellen  breit  sein  müssen,  werden  in  einer  Stärke  von  U  Zoll

fertigt,  und  als  Füllungsmaterial  dazu  werden  3  Pfund  reine  Pferdehasre  genommen.
Die  Gewichtsangaben  beziehen  sich  auf  das  neue  Landesgewicht;  Erlass  des  Chefs  des
Militär-Medicinal-Wesens  vom  19.  Mai  1959,  Gosetz  vom  17.  Mai  1856.)

Ungetbeilte  Leibmatratzen.  Für  jede  Lagerstelle  in  den  Officier-Krankenstuben,
  für  jeden  wachthabenden  Arzt,  den  Rechnungsführer  und  jeden  Polizei-Unterofßcier
  1;  die  übrigen  Krankenstuben  werden  nur  auf  ';3  der  Normalkrankenzahl  mit
diesem  Utensil,  wovon  eines  pro  Kopf  gewährt  wird,  ausgestattet.  Dauerzeit  12  Jahr.
Zur  Hülse  einer  Leibmatratze  sind  Ö!/,  Ellen  ®/,  breite,  graue  starke  Leinwand  erforderlich.
  Diese  geben,  zusammen  genühet,  eine  Länge  von  3'/,  Ellen  und  eine  doppelte