Einrichtung  und  Ausstattung  der  Lazarethe.  719

von  technischer  Sachkenntniss  zur  Beurtheilung  eines  entsprechenden  Polsterungs-Materials
  nicht  besässen,  können  nicht  angenommen  werden,  da  der  ökonomische  Beamte
sich  diejenigen  technischen  Kenntnisse  zu  verschaffen  hat,  welche  zur  Ausübung  seines
Bernfes  gehören.  Um  indessen  die  Anwendung  schlechten,  unzulässigen  Materi
möglichst  zu  verhüten,  hat  die  Königliche  Intendantur  die  Beschaffung  des  Bedarfs  an
tem,  zum  Polstern  geeigneten  Rosshaar,  wie  es  zu  diesem  Zweck  verwendet  wird,
den  ganzen  Garnison-Verwaltungs-  und  Lazareth-Haushalt  im  Bereiche  des  Nten  Armeekorps
  der  Garnison-Verwaltung  zu  K.  zu  übertragen.  Diese  mag  sich,  im  Fall  dort
nicht  geeignetes  Material  zu  angemessenen  billigen  Preisen  zu  erlangen  sein  sollte,
an  eine  der  Berliner  Garnison-Verwaltungs-Inspektionen  wenden,  welche,  auf  Reguisition
der  Königlichen  Intendantur,  von  der  Intendantur  den  Gardekorps  näher  bezeichnet
werden  wird.  Die  Versendung  des  durch  die  genannte  Verwaltung  beschafften  Materials
nach  ausserhalb  hat  dieselbe  auf  Anweisung  der  Königlich.  Intendantur  in  portofreien
Packeten  stattfinden  zu  lassen.

Schliesslich  bemerkt  das  Departement  noch,  wie  es  ihm  unangenehm  gewesen,
ans  dem  Inhalt  der  vorgelegten  Verhandlungen  sich  überzeugen  zu  müssen,  dass  auch
Seitens  der  Königl.  Intendantur  dem  in  Rede  stehenden,  »o  wichtigen  Gegenstande
bisher  nicht  die  gehörige  Aufmerksamkeit  zugewendet  worden  ist.  Das  Departement
wünscht,  die  Königl.  Intendantur  möge  in  Zukunft  demselben  keine  Veranlassung  geben,
sich  über  Nichtbefolgung  diesseitiger  Anordnungen  missfüllig  Kussern  zu  müssen.

10  Jahr  leinene,  für  Augenkranke,  in  der  erforderlichen  Anzahl.  Dauerzeit
achteimer  von  Zinn  mit  Deckel,  nebst  Gestell;  resp.  1,  2  3,  4,5,  6,  7,  8,  10,
12,  .  16,  18  für  Lazarethe  bis  zu  resp.  15,  20,  31,  50,  80,  12  ‚100,  200,  240,  230,
3,  360,  400  Kranken.  Dauerzeit  15,  der  steile  10  Jahre.  Dir  Eimer  muss  9  Zell
hoch,  und  im  Durchmesser  oben  10  Zoll,  im  Boden  nur  {i  Zoll  weit,  oben  mit  einem
1  Zoll  breiten,  nach  Aussen  vorstehenden  Rande,  ferner  mit  einem  festschliessenden,
an  den  Eimer  aber  nicht  befestigten  Deckel  ebenfalls  von  Zinn  und  mit  einem  eisernen
Bi  l  versehen  sein.  Das  Gewicht  des  Eimers  beträgt  S  Pfd.,  des  Deckels  2°/,.  Pfd.
und  des  Bügels  Yo  Pfd.,  zusammmen  I1’;,.  Pfund.  Das  Gestell  dazu  wird  von  kiehnenem
  Holze  in  runder  Form,  mit  3  Füssen,  in  gewöhnlicher  Stuhlhöhe  und  übrigens
in  der  Art  angefertigt,  dass  der  oben  beschriebene  Eimer  vermöge  des  angebrachten
Bandes  darin  hängend  erhalten,  endlich  aber  auch  noch  ein  festsc  liessender  hölzerner
Kranz  (Brille)  darüber  hingelegt  werden  kann.

Nachttöpfe  und  b  e  Uriugefä  Früher  waren  nur  für  die  Offcier-Kranken-
  und  die  Arztstuben  Nachttöpfe  von  Fayence  etatsmässig,  während  für  je
9%  Kranke  ein  zinnerner  Nachttopf  und  für  jede  Krankenstube  noch  ein  besonderes  Urinfäss

  vorhanden  war.  Jetzt  erhält  jeder  Kranke  einen  Nachttopf  aus  Sanitätsgut  und
i6  Uringefässe  sind  in  Wegfall  gekommen.  (Erlass  d.  Milit.-Oekon.-Departements  vom
2.  Juni  1850,  Cirkular  an  die  Generalärzte  vom  11.  Juni  150.)  Dauerzeit  2  Jahr.

Pantoffeln.  Für  jeden  Kranken  der  Normalkraukenzahl  ein  Paar.  Dauerzeit  I  Jahr.

Räucherkasten  oder  Räucherkörbe.  Der  Kasten  (l  für  Lazarethe  fir  mehr
als  120  Kranke)  ist  länglich  viereckig,  von  Holz,  mit  gut  schliessendom  Deckel  „gen
sehen,  nach  der  Grösse  des  Lazareths  verschieden  gross.  Derselbe  wird  durch  ein  in
demselben  angebrachtes,  horizontal  liegendes  hölzernes  Spalier  in  2  Theile  getheilt,
von  denen  der  untere  zum  Hineinsetzen  des  aus  Sanitätsmasse  bestehenden,  mit  chemischen
  Räucherungen  gefüllten  Napfes,  der  obere  Theil  dagegen  zum  Hineinlegen  der
zu  räuchernden  Bachen  bestimmt  ist.  Dauerzeit  25  Jahr

Räuchernüpfe,  für  jeden  Würter  einer,  zu  den  in  den  Krankenstuben  vorzunehmenden
  Räucherungen.  Näpfe  von  Sanitätsmasse  sind  dazu  am  besten  geeignet,  welche
daher  in  entsprechender  Grösse,  etwa  oben  &amp;  Zoll  im  Durchmesser  weit,  zu  besch,
sind.  Dauerzeit  2  Jah

Balzgefässe,  kleine  von  Fayence,  eins  für  jede  Krankenstube.  Dauerzeit  ?  Jahre.

Schemel  mit  Lehnen.  Dauerzeit  10)  Jahr.  Bisher  war  für  je  2  Kranke  ein
solcher  Schemel  etatamäasig.  Diese  Schemel  sollen  nach  und  nach  durch  Brettstühle,
welche  einen  eichonholzurbigen  Anstrich  erhalten,  ersetzt  werden.  (Erlass  vom  29.  Juli
1837;  Richter  (l.  c.  8.  270)  giebt  eine  Verordnung  vom  15.  Mai  135  hierfür  an.)

Schwämme  j\  2  Loth  für  die  Badeanstalt,  I—3.  Dauerzeit  5  Jahr.

Bocken  für  die  Kranken.  Früher  1,  jetzt  2  Garnituren.  (Erlass  d.  Milit.-Oekon.-Departements
  vom  26.  Februar  1950.)  2/3  der  Socken  sind  aus  Baumwolle,  !jg  gus
Wolle  anzufertigen.  Dauerzeit  I  Jahr.

Speibecken  von  Zinn  (Dauerzeit  15  Jahr)  und  Speigläser  (Dauerzeit  1'/2  Jahr).
Von  jedem  der  beiden  Gegenstände  für  je  IM  Kranke  5  Stück,  für  eine  grössere  oder
ge  re  Krankenzahl  nach  diesem  Verhältniss.  Das  Speibecken  ist  ein  rundes  Gefäss
Sn,  welches  3  Zeil  hoch  ist,  4  Zoll  im  Durchmasser  hat  und  mit  einer  2  Zoll