720  A.  Priedens-Lazarethe.

weiten  Oeffnung  versehen  ist,  über  der  sich  ein  2  Zoll  hoher  ünd  bis  su  3'/,  Zoll  sich
erweiternder  Hals  befindet.  Dasselbe  hat  einen  kleinen  Griff.

Spuckkasten  oder  Spucknäpfe  von  starkem,  verzinnten  Eisenblech;  für  jeden
Kranken  einer.  Danerzeit  13  Jahr.

Stockbecken.  Eins  für  jeden  Wärter,  aus  Zinn.  Dauerzeit  15  Jahr.

Strohsäcke,  für  jeden  Kranken  einer.  Der  Strohsack  wird  aus  6'/,  Ellen  ";,  breiter
grauer  starker  Leinwand  gefertigt,  welche  zusammen  genäht  eine  Länge  von  }"/,  Ellen  und
eine  doppelte  Breite  von  1'  Ellen  incl.  der  Nähte  geben.  Diese  Strobsack-Hülne  ert

  auf  der  einen  Seite  in  der  Mitte  eine  }  Elle  lange  zu  besäumende  Oeffnung,  welche
mit  2  Paar  au  leinenen  '/,  Elle  langen,  '/»  Zoll  breiten  Bändern  zum  Zubinden
versehen  wird.  Dauerzeit  10)  Jahre.

0  zähle  (Rohr-)  für  jede  Lagerstelle  in  den  Offcier-Krankenstuben  2.  Dauerzeit
re.

Tafeln,  schwarze  von  Holz,  1  für  die  Receptionsstube,  1  für  die  Kochküiche.
Die  erstere  giebt  den  Krankenbestand  des  Lazareths  an,  die  letztere  dient  als  Dilittafel.
Dauerzeit  W  Jahr.

Teller  und  Terrinen  von  Fayence  oder  Sanitäitsmasse,  resp.  3  und  I  für  jeden
kranken  Officier.  Dauerzeit  2  Jahr.

Theskannen  von  Fayence  oder  Sanitätsmasse  zu  3  Tassen,  für  die  Kranken  in
der  nöthigen  Anzahl;  Dauerzeit  2  Jahr;  ebenso  Theelöffel  von  Zinn,  Dauerzeit  3  Jahr;
ebenso  Theotassen  (Köpfe  und  Schaalen)  von  Fayence  oder  Sanitätamasse,  Danerseit
  2  Jahre.

Thermometer  von  Glas  mit  Gestell  für  die  Badeanstalt  und  die  Krankenstuben,
resp.  1,  2,  3,  5  für  Lazaretho  bis  zu  resp.  3,  80,  200  und  mehr  Kranken.  Dauerzeit
30  Jahr.  (Kriegsminist.  Erlass  vom  13.  April  und  14.  Oktober  1844.)

Todtentragen,  1  für  jedes  Lazareth;  die  Trage  besteht  aus  2  Stangen,  von
denen  jede  3  Zoll  im  Quadrat  Stärke  und  etwa  Fuss  Länge  hat.  Diese  Stangen  sind
durch  3  Gurte  und  die  darüber  ausgespannte  und  fostgenagelte  graue  Leinwand  dergestalt
  zu  verbinden,  dass  sie  überall  2  Fuss  von  einander  entfernt  sind  und  an  jedem
Ende  1?/,  Fuss  für  die  Träger  frei  bleiben.  Die  dazu  erforderlichen  Füsse  sind  Kreuse.

  Dauerzeit  2)  Jahr.

Trinkbecher.  Für  jeden  Kranken  der  Normalkrankenzahl  einer.  Das  Reglement
  schrieb  solche  von  reinem  englischen  Zinn  (Erlass  d.  Milit.-Oekon.-Depart.  vom
7.  September  1855)  mit  besonderern  Deckel  vor.  Ein  solcher  Becher  soll  cylinderförmig
nach  unten  verjüngt,  0°/,  Zoll  hoch,  im  Durchmesser  oben  4'/,  Zoll  und  im  Boden
3  Zoll  weit,  einschliesslich  des  Deckels  I  Pfd.  20  Loth  schwer  sein,  am  Boden  einen
vorspringenden  Rand  haben  und  ?/,  Quart  fassen.  Auch  kleinere  Becher  von  #;,  Quart
Inhalt  sollten  beschafft  werden  können.  —  Der  Erlass  des  Militär  -  Oekonomie  -  Departements
  vom  20.  Juni  1831  bestimmt,  dass  fortan  die  Etatszahl  an  Trinkgeschirren  zu
%,,  in  starken  Henkelgläsern  ohne  Deckel,  (Dauerzeit  1!/,  Jahr),  zum  Genuss  der  kalten
Getränke,  bestehen,  für  die  warmen  Getränke  aber  !/4  der  zinnernen  Becher  beibehalten
worden  soll.  (Dauerzeit  15  Jahr.)

Ueberzüge  zu  den  Bettdecken  und  Kopfmatratzen.  ?  Garnituren.  Erstere
haben  eine  Dauerzeit  von  7,  letztere  solche  von  0  Jahren.  Diese  Ueberzüge  waren
nach  den  Vorschriften  des  Reglements  weiss  für  die  wachthabenden  Aerzte  und  die
kranken  Officiere,  blau  und  weiss  gewürfelt  für  die  übrigen  Kranken  etc.  Auf  den
Vorschlag  des  General-Stabsarztes  der  Armee  sind  aber  seit  1857  weisse  Bettbezüge
allgemein  eingeführt.  Ueber  die  zu  den  Bezügen  erforderliche  Leinwand  siehe  das
Reglement;  hier  sollen  die  verschiedenen  Erlasse  betreffs  dieser  Ueberzüge  mitgetheilt
werden:

1.  (Cirkular  an  die  Generalärzte  vom  #5.  December  183%.)  Im  Mai  1855  legte  ich
dem  Königl.  Militkr-Oekonomie-Departement  die  Frage  vor:  ob  es  nicht  mit  Rücksicht
auf  die  Schwierigkeit  und  die  namhaften  Kosten,  womit  die  Beschaffung  der  nöthigen
alten  weissen  Leinwand  zur  Anfertigung  von  Charpie  und  zu  Verbandleinen  für  die
Militär-Lasarethe  verbunden  ist,  zweckmässig  sein  möchte,  zu  den  Bettbezügen  für  die
Garnison-Lararethe,  statt  der  bisher  benutzten  blau  und  weiss  gewürfelten  Leinwand,
weisse  Leinwand  zu  verwenden,  um  demnächst  die  verbrauchten  alten  Bezüge  für  diesen
Zweck  benutzen  zu  können.  Wenn  schon  an  sich  weisse  Bettbuzüige  den  Lagerstellen
ein  propreres  netteres  Ansehen  geben,  so  ist  hinsichtlich  der  blaugestreiften  noch  zu
bewerken,  dass  durch  die  jetzt  fast  allgemein  zur  Anwendung  kommende  Dampfwäsche
die  blaue  Farbe  sehr  verschiesst,  was  bei  den  ausgebesserten  dergleichen  Bezügen  noch
auffallender  wird  und  einen  sehr  unangenehmen  Eindruck  macht.  Das  Königl.  Militür-Oekonomie-Departement
  hat  über  diesen  Punkt  zuvörderst  die  gutachtlichen  Aeusserungen
der  Königl.  Intendanturen  erfordert.  Da  jedoch  in  den  nunmehr  eingegangenen  Berichten
  der  lotstaren  die  deafellsige  Frage  eine  sehr  verschiedene  Beantwortung  und