Materielle  Verwaltung  der  Lazarethe.  "  749

Vorschrift  zur  unauslöschlichen  Dinte  zum  Stempeln  der  WEsche.

Höllenstein  .  0  202..  5  Bkropel  .  10  Bgr.  2  Pf.
Destillirtes  Wasser  ..  13  -  oo...
Arabischer  Gummi  .  .  .  5  -  .—  -  6-Trocknes
  kohlensaures  Natron  .  7  -  .—-  -  4-Aetzammoniek
  .  .  -  .  10  -  .  1-  —-12

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Das  koblensaurn  Natron  wird  in  der  vorgeschriebenen  Menge  destilirten  Wassers
gelöst,  und  der  Gummi  hinzugefügt;  der  Höllenstein  wird  in  Aetzammon  gelöst,  and
werden  dann  beido  Lösungen  vermischt.  Man  erwärmt  das  Gemisch  bis  zum  Bieden,
wobei  sich  die  Flüssigkeit  dunkel  färbt  und  verdampft  das  Ganze  eirca  5  pCt.  _

Die  vorstehende  Gewichtsmenge  beträgt  eirca  3  Lotb.  —  Die  Flüssigkeit  ist  nach
dem  Gebrauche  stets  in  gut  verschliessbaren  Gläsern  aufzubewahren.  Sollte  durch
Verdunsten  die  Consistenz  zu  dick  geworden  sein,  so  ist  sie  mit  Aetzammoniek  zu
verdünne:

Cöln,  den  7.  März  1802.  gez.  Richter.
Chemisch  -  technisches  Gutachten  über  eine  von  dem  Apotheker  Richter  zu  Cöln  ertheilte
Vorschrift  eur  Bereitung  einer  unauslöschlichen  Dinte  zum  Stempeln  der  Wäsche.

Die  Vorschrift  dieser  Höllenstein-Dinte  unterscheidet  sich  von  der  dem  Königl.
Militär-Oekonomie-Departement  vor  mehreren  Jahren  von  hier  aus  empfohlenen  derartigen
  Zeichendinte  im  Wesentlichen  dadurch,  das  hier  das  salpetersaure  Silber  nicht
stillirtem  Wasser,  sondern  in  kaustischem  Ammoniak  aufgelöst  worden,  und  auf
diene  Weise  ein,  in  salpetersaurem  Silberoxyd-Ammoniak  bestehendes  Doppelsalz  gebildet
  worden  ist,  und  dass  ferner  die  nach  diesseitiger  Vorschrift  für  sich  bostehende
vorbereitende  Flüssigkeit,  bestehend  in  einer  Auflösung  von  kohlensaurem  Natron  und
Gummi  arabicum,  hier  gleich  mit  der  Höllenstein-  Auflösung  in  Verbindung  gebracht
worden  ist,  und  unbeschadet  in  Verbindung  gebracht  werden  können,  und  so  alle  hierher
  ehörige  Ingredienzen  vereinigt  worden  sind.

Diese  Vorschrift  ist  entlehnt  aus  der  in  neuerer  Zeit  bekannt  gewordenen  Vorschrift
zur  Bereitung  des  sogenannten  französischen  Haarfärbungsmittels,  welche  für  vorbezeichneten
  Zweck  deshalb  beliebt  ist,  weil  in  dieser  Verbindung  beim  Färben  der  Haare
in  Folge  des  in  demselben  und  im  Schweisse  entlialtenen  Schwefels  sofort  eine  intensiv
schwarze  Farbe  hervortritt;  diese  aber  auch  sofort  durch  Anwendung  von  Pyro-Gallus-Säure
  hervorgerufen  wird.  Weshalb  das  Gemisch  um  eirca  3  pCt.  abgedampft,  und
dadurch  das  überflüssige  Ammoniak  verflüchtigt  werden  soll,  hat  sich  wissenachaftlich
nur  dahin  erklären  lassen,  dass  ein  Theil  salpetersaures  Silber  sich  reduciren  soll,  um
der  Flüssigkeit  eine  schwarze  Farbe  zu  geben  und  um  die  fostompelte  Stelle  keontlich
  zu  machen.  Dadurch  wird  aber  der  Zeichendinte  ein  Theil  salpetorsaures  Silber
entzogen,  welches  beim  Stempeln  in  reducirter  Form  auf  der  Oberfläche  der  Leinwand
sich  mechanisch  ablagert,  und  beim  Waschen  der  Zeuge  bald  wieder  entfernt  wird.
Jedenfalls  ist  es  ökomisch  richtiger,  und  wird  man  einen  noch  besseren  Erfolg  haben,
wenn  diese,  die  Bereitung  in  den  Dispensir-Anstalten  erschwerende  Abdampfung  unterbleibt,
  und  man  deu  Zweck  dadurch  erreicht,  dass  analog  der  früheren  Vorschrift  in
der  Zeichendinte  ein  wenig  mit  Spiritus  angeriebener  Kienruss  aufgelöst  wird.

b  diese  Zeichendinte  nun  den  Einwirkungen  der  Dampfwäsche  mehr  und  länger
Widerstand  zu  leisten  vermag,  als  die  nach  früherer  Vorschrift  bereitete,  würde  nur
die  Praxis  ergeben  können.  Selbst  aber,  wenu  die  Widerstandsfähigkeit  auch  nur  eine
gleiche  sein  sollte,  würde  dieser  neuen  Vorschrift  schon  wegen  ihrer  weniger  umstäindlichen
  Anwendung  der  Vorzug  vor  der  früheren  zu  geben  sein.  Nachtheile  für  die
Wäsche  entstehen  bei  Anwendung  dieser  Zeichendinte  ebenso  wenig,  als  bei  der  früheren.
Die  Bereitung  derselben  kann  übrigens  in  den  Dispensir-Anstalten  gleichfalls  erfolgen,
indem  die  Ingredienzen  in  denselben  vorhanden  sind,  würde  aber  zu  dem  berechneten
Preise  von  12  Sgr.  sich  nur  dann  herstellen  lassen,  wenn  die  Ingredienzen  zum  Droguen-
  resp.  pharmaceutischen  Fabrikpreise  geliefert  worden  sein  sollten;  denn  der  Preis
von  12  Sgr.  ist  ohne  Arbeitskosten  und  Avance  hiernach  berechnet.

Verbesserungs-Vorschläge  bei  Ausführung  der  Stempelung  der  Zeuge.

Die  Anwendung  von  metallenen  Stempeln  ist  bei  dieser  Zeichendinte  statthaft,
weil  hier  nicht,  wie  bei  der  früheren  Vorschrift  durch  die  Berührung  mit  Metall  eine
Zersetzung  des  salpetersauren  Silbers  stattinden  kann.  Ein  hier  angestellter  Versuch
hat  auch  ergeben,  dass  die  mit  hölzernen  und  eisernen  Stempeln  bewirkten  Zeichnungen
mit  Cyankali  gleich  leicht  verlöschen  und  entfernt  werden.  Wo  indoss  hölzerne  Stempel
  in  Anwendung  kommen,  erscheint  es  auräthlich,  deu  Buchstaben  mıt  einer  grossen