750  A.  Friedens-Lazarethe,

Feile  die  glatte  Oberfläche  zu  nehmen,  und  ro  ein  gleichmässigeres  Anhaften  der  Zeichendinte
  zu  bewirken,  und  gleichmässigere  Abdrücke  zu  erzielen.

In  beiden  Fällen  ist  es  aber  nöthig,  die  Stelle,  wo  gezeichnet  werden  soll,  zuvor
mit  Wasser  ein  wenig  anzufeuchten,  damit  der  Faden  aufquillt,  und  die  Zeichendinte
daa  Leinenzeug  besser  durchdringen  kann,  und  somit  eine  mehr  Widerstand  leistende
Zeichnung  erlangt  wir

Berlin,  den  19.  Mai  1962.

gez.  Kleist,  Ober-Stabsapotheker.

6.  261.  Um  in  das  Beschaffungs-  und  Abnahme-  Verfahren
des  kurrenten  Bedarfs  an  leinenen  und  wollenen  Sachen  im  Lazarethhaushalte,
  sowie  in  das  Auffrischungs-Verfahren  der  bezüglichen
Vorräthe  der  Feld-  und  Belagerungs-Lazareth-Depots  mehr  Einheit  und
Kontrole,  und  in  die  Sachen  selbst  mehr  übereinstimmende  Probemässigkeit
  zu  bringen,  ist  der  Bedarf  nur  aus  den  Vorräthen  der  Feld-  und
Belagerungs-Lazareth-Depots  zu  entnehmen,  wogegen  das,  was  dafür  beschafft
  wird,  sowie  die  unter  diesen  Vorräthen  nicht  befindliche,  für  den
kurrenten  Bedarf  erforderliche  feine  Wäsche  und  ordinären  Kopfpolster-Ueberzüge
  an  die  grösseren  Garnison-Verwaltungen  oder  Lazarethe  einzuliefern
  und  dort  abzunehmen,  demnächst  aber  daraus  die  Sollbestände
jener  Depots  immer  wieder  zu  ergänzen  sind.

.  273.  Die  Intendanturen  haben  dafür  zu  sorgen,  dass  der  kurrente
  Bedarf  an  leinenen  und  wollenen  Sachen  den  Lazareth-Kommissionen
rechtzeitig  aus  den  Feld-  und  Belagerungs-Lazareth-Depots  zugehe,  und
dass  immer  nur  die  ältesten  Vorräthe  der  letzteren  in  Gebrauch  gegeben
werden.

$.  274.  Wo  die  Depotvorräthe  über  das  kurrente  Bedürfniss  dergestalt
  überschiessen,  dass,  mit  Rücksicht  auf  eine  gute  Konservation,  eine
zu  langsame  Auffrischung  zu  besorgen  ist,  da  macht  die  betreffende  Intendantur
  dem  Militär-Oekonomie-Departement  Anzeige,  damit  darüber
event  für  andere  Intendantur-Bereiche  disponirt  werden  kann.

$.  276.  Auf  die  Konservation  der  für  die  Feld-  und  Belagerungs-Lazarethe
  niedergelegten  Utensilien  und  sonstigen  Vorräthe,
insbesondere  derjenigen,  welche  dem  Verderben  leicht  ausgesetzt  sind,
muss  ein  besonderes  Augenmerk  gerichtet  werden.  Es  sind  daher,  um
diesen  Zweck  zu  erreichen,  die  in  den  Garnison-Lazarethen  erforderlichen
Utensilien  etc.  ebenso,  wie  dies  sub  $.  261  hinsichtlich  der  leinenen  und
wollenen  Sachen  angeordnet  ist,  und  soweit  der  Transport  nicht  zu  weitläufig,
  schwierig  und  kostspielig  ist,  jedesmal  aus  den  Vorräthen  der
Feld-  und  Belagerungs-Lazareth-Depots  zu  entnehmen  und  an  deren  Stelle
die  neu  angeschafften  Gegenstände  niederzulegen.  In  den  Fällen  aber,
wo  es  der  sofortigen  Beschaffung  des  Ersatzes  für  das  aus  den  gedachten
Depots  Entnommene  nicht  bedarf,  wird  der  Werthbetrag  der  betreffenden
Gegenstände  nach  den  deshalb  besonders  ergangenen  Bestimmungen  ermittelt
  und  alljährlich  von  den  Intendanturen  zur  Verausgabung  beim
Fonds  zur  Unterhaltung  der  Garnison-Lazarethe  und  resp.  Vereinnahmung
bei  den  Depositis  für  die  Feld-  oder  Belagerungs-Lazarethe,  auf  die  General-Militär-Kasse
  angewiesen.

B.  Reparatur  der  Utensilien.  $$.  277—282.

$.  277.  Die  Sorge  für  die  gute  Erhaltung  der  sowohl  im  Gebrauch,
als  auch  ausser  Benutzung  befindlichen  Utensilien,  für  rechtzeitige  und
zweckmässige  Reparatur  derselben,  kann  den  unmittelbar  verwaltenden
und  beaufsichtigenden  Behörden  nicht  dringend  genug  empfohlen  werden.
Es  müssen  daher  auch  die  nicht  im  Gebrauch  befindlichen  Sachen  durch