764  A.  Friedens-Lazarethe,.

heissem  Wasser  geschmolzen,  der  Latwerge  hinsusetzt,  und  nun  so  lange  mischt,  bis
eine  völlige  Vertbeiluug  des  Phosphors  stattgefunden  hat.  Von  dieser  Latwerge  wird
in  der  Grösse  einer  Haselnuss  auf  Brod,  Scherben  oder  Stückchen  Holz  gestrichen,  an
Orte  hingelegt,  wo  die  Ratten  und  Mäuse  sich  aufhalten  und  ihren  Gang  nehmen.
Durch  Zusatz  von  mehr  Mehl  und  weniger  Wasser  kann  auch  eine  Bulus-Form  bereitet
werden,  in  welcher  der  Phosphor  länger  als  in  der  Latwergenform  vor  der  Zersetzung
geschützt  bleiben  soll.

Wenn  ein  altverheiratheter  Soldat  vom  Feldwebel  und  Wachtmeister
  abwärts  Krankheitshalber  in  ein  Militär-Lazareth  aufgenommen
wird,  so  wird  der  Ehefrau  desselben,  sofern  nämlich  die  Ehe  vor  dem
1.  Januar  1810  geschlossen  worden  ist,  auf  diesfällige  Bescheinigung  des
betreffenden  Truppentheils,  worin  derselbe  sich  auch  über  die  Bedäürftigkeit
  auszusprechen  hat,  aus  der  Lazarethkasse  eine  Unterstützung  gewährt,
welche  monatlich  in  höchstens  1  Thlr.  baar  und  6  sechspfündigen  Broden
bestehen  darf.  Da,  wo  Königl.  Magazin-Bäckereien  bestehen,  werden  solche
als  Unterstützung  zu  gewährende  Brode  aus  letzteren  entnommen  und
mit  2'/,  Sgr.  pro  Brod  aus  dem  Lazarethfonds  dem  Magazinfonds  vergütigt.
  Wo  jenes  aber  nicht  der  Fall  ist,  haben  die  Lazareth-Kommissionen
für  die  anderweite  Beschaffung  der  qu.  Brode  zu  sorgen.

Bade-Unterstützungen.  $$.  389—408.  Siehe  Theil  II,  Kap.LD.
Anhang:  Brunnen-  und  Badekuren.

Sechster  Titel.
Kassenverwaltung  und  Buchführung.
L  Kassenverwaltung.  883.  409-418.

8.  409.  Die  Verwaltung  der  Kasse  geschieht  bei  sllen  Lazarethen
durch  sämmtliche  Mitglieder  der  Lazareth-  Kommission.  Bei  denjenigen
grossen  Lazarethen,  wo  dem  militärischen  Mitgliede  noch  ein  Subaltern-Officier
  zur  Assistenz  beigegeben  ist,  nimmt  letzterer,  nach  $.  46,  an  der
Kassenverwaltung  keinen  Theil,  ausser  in  Vertretung  dieses  Mitgliedes,
in  welchem  Falle  er  in  dessen  Rechte  und  Pflichten  tritt.

$.  410.  Bei  den  kleineren  Lazarethen,  bei  welchen  kein  Inspektor
angestellt,  sondern  nur  ein  als  Rechnungsführer  fungirender  Unterofficier
kommandirt  ist,  wird  die  Lazarethkasse  durch  das  dort  blos  vorhandene
militärische  und  ärztliche  Mitglied  verwaltet.

.  411.  Die  Lazareth-Kommissionen  sind  für  die  Sicherheit  und  richtige
  Verwaltung  der  Kasse  solidarisch  verhaftet.  Sie  haben  daher
hierauf  die  grösste  Sorgfalt  zu  verwenden,  und  dürfen  weder  eigene,  noch
die  Gelder  und  Güter  Anderer  mit  denen  der  Kasse  vermengen,  die  ihnen
nicht  als  gebotene  Deposita  vorschriftsmässig  überwiesen  sind.

.  Der  Kassenkasten  ist  mit  3  resp.  2  guten,  unter  sich  verschiedenen
  Schlössern  versehen.  Jedes  Mitglied  der  Lazareth-Kommission
führt  einen  der  Schlüssel,  so  dass  nur  unter  Zuziehung  und  in  Gegenwart
  sämmtlicher  Kommissions-  -Mitglieder  die  Kasse  geöffnet  werden  kann,
neue  Einnahmen  in  dieselbe  gelegt  und  Zahlungen  aus  der  Kasse,  und
zwar  unmittelbar  an  die  Empfangsberechtigten,  geleistet  werden  dürfen.
Die  Kassenschlüssel  dürfen  von  den  betheiligten  Beamten  niemals  im
Bureau  zurückgelassen,  sondern  müssen  von  jedem  derselben  sicher  aufbewahrt
  werden.  Ob,  zur  Erreichung  des  Zwecks,  die  Kassenschlüssel
in  dem  Schlafzimmer  der  betreffenden  Beamten  aufzubewahren  sein  werden,
bleibt  deren  eigener  Beurtheilung  überlassen.  Bei  denjenigen  Lazarethen,
deren  Kommissionen  nur  aus  2  Mitgliedern  bestehen,  wird,  wenn  sich