766  A.  Friedens-Lasarethe.

danturen  angewiesen,  mir  ein  Verzeichniss  derjenigen  Lazarethe,  welche  Jahresrecho
  zu  legen  haben,  mit  Angabe  der  Termine,  Bis  zu  welchen  letztere  eingereicht
wer  en  müssen,  zugehen  zu  lassen  und  zugleich  die  Kommissionen  dieser  Lazarethe
aufsufordorn,  die  Anfertigung  und  Einsendung  der  A
4.  Quartal  möglicht  zu  beschleunigen.  Nach  den  mir  in  Folge,  dessen  von  den
Königl.  Intendanturen  zugegangenen  Verzeichnissen  haben  beim  I.  Armee-Korps  die
Lazsrethe  zu  Königsberg,  Graudenz,  Danzig  und  Thorn  Jahresrechnungen  zu  legen  und
erstere  beide  dieselben  bis  zum  1.  April,  letztere  beide  aber  bis  zum  13.  April  an  die
Intendantur  einzureichen.  Damit  nun  diese  Termine  von  den  betreffenden  Lazareth-Kommissionen
  innegehalten  werden  können,  ersuche  ich  Ew.  etc.  ergebenst,  die  Arzro
  4.  Quartal  von  den  genannten  Lazarethen,  sobald
sie  Ihnen  :  zugegan  en  sind,  schleunigst  zu  revidiren,  und  sodann  ohne  Aufenthalt  an
mich  weiter  zu  befördern.

BEE.  Mechnungswesen  im  Materlallen-Verkehr.  55.  166—474.

.  466.  Die  vierteljährlich  zu  legende  Beköstigungs-Rechnung
besteht  seit  dem  Erlasse  des  Militär-Oekonomie-Depart.  vom  19.  Juni  1854
aus:  a)  der  für  jeden  der  3  Monate  zu  fertigenden  Zusammenstellung  der
Diät-Verordnungen,  b)  der  Haupt-Uebersicht  der  Einnahme  und  Ausgabe
an  Viktualien  für  das  betreffende  Quartal.  Diese  Schriftstücke  sind  in
einfachen  Exemplaren  einzureichen.

$.  467.  Die  Justifikation  der  Ausgaben  erfolgt  durch  den  Kranken-Rapport
  für  die  betreffenden  Monate,  ferner  durch  die,  der  Beköstigungs-Rechnung
  beizufügenden  Diätzettel  (Special-  und  Haupt-Diätzettel)  und
sonstigen  ärztlichen  Verschreibungen.  Nach  dem  eben  genannten  Erlasse
ad  {  b.  werden  durch  die  vorgedachten  Zusammenstellungen  der  Diätverordnungen
  die  Angaben  über  den  täglichen  Verbrauch  an  Viktualien  auf
den  Specialdiätzetteln  entbehrlich.

$.  468.  Zu  gleicher  Zeit,  wenn  die  Quartal-Unterhaltungskosten-Rechnung
  der  Intendantur  eingereicht  wird,  übersendet  die  Lazareth-Kommission
  die  Beköstigungs-Rechnung  nebst  den  Krankenrapporten  und  den
Diätzetteln  dem  Korps-Generalarzte,  welcher  damit  nach  8.  485  verfährt,

IV.  Bechnungswesen  Im  Utensilien-Verkehr.  85.  175  uud  476.
V.  Gebäude-Nach  ‚als  Anhänge  zu  den
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VL  Wegen  des  Nachweises  der  Li  Hanti  und
anderer  eeealuone  2.  18.
VII.  Abnahne  und  Revision  der  Beehnungen  und
Liquidationen.  3.  479-432.

.  485.  Die  von  der  Lazareth-Konmission  gleich  nach  Ablauf  eines
jeden  Quartals  dem  Korps-Generalarzte  einzusendende  Beköstigungs-Rechnung
  (cfr.  $.  468)  wird  Seitens  des  letzteren  auf  den  Grund  der
beizufügenden  täglichen  ärztlichen  Verschreibungen  dahin  geprüft:  ob

a)  die  Verschreibungen  mit  der  Krankenzahl  in  einem  richtigen  Verhältnisse
  stehen,

b)  dieselben  in  den  Grenzen  des  Beköstigungs  -  Regulativs  stattgefunden
  haben,

c)  nicht  etwa  kostspielige  Verpflegungs-Artikel  verschrieben  sind,  in
deren  Stelle  wohlfeilere  mit  gleichem  Nutzen  hätten  gewählt  werden
können.

Nach  der  solchergestalt  erfolgten  und  bescheinigten  Prüfung  der  Beköstigungs-Rechnung
  wird  diese  mit  allen  Justifikatorien  und  unter  Mittheilung
  der  Ausstellungen,  welche  sich  bei  der  qu.  Revision  etwa  ergeben
haben,  von  dem  Korps-Generalarzte  an  die  Korps-Intendautur  abgegeben.