Dispensir-Anstalten  f.  Garnison-Lae.;  Einrichtung  etc.;  chirurg.  Instrum.  775

b)  die  Arzneien  selbst;

c)  die  Verbandmittel  und

d)  die  zur  Verabreichung  der  Arzneien  und  anderen,  die  Arzneiverpflegung
  tangirenden  Zwecken  erforderlichen  Nebenbedürfnisse,  als
Gläser,  Pfropfen,  Bindfaden,  Papier  und  Schreibmaterialien  überhaupt
  u.  s.  w.

Geräthschaften  In  den  DI  Ir-Anstalt  8.4.

Die  Anlage  A.  gewährt  sub  I.  und  III.  (siehe  unten)  eine  Uebersicht
der  zur  Ausstattung  der  Dispensir-Anstalten  für  nöthig  erachteten  Geräthschaften
  und  Drucksachen;  sie  erfolgt,  mit  Rücksicht  auf  das  lokale  Bedürfniss
  und  die  Grösse  der  Lazarethe,  überall  qualitativ,  möglichst  gleichförmig.
  Insofern  von  den,  in  dieser  Anlage  angeführten  Gegenständen
der  eine  oder  der  andere  in  dem  Lazarethe  disponibel  vorhanden  ist  und
ohne  Nachtheil  für  den  eigentlichen  Krankendienst  der  Dispensir-Anstalt
überlassen  werden  kann,  braucht  derselbe  bei  der  Einrichtung  und  Ausstattung
  der  Dispensir-Anstalt  für  diese  nicht  besonders  angeschafft  zu
werden.  —  Alle  sonst  noch,  ausser  den  in  der  Anlage  A.  genannten,  erforderlich
  werdenden  Gegenstände  werden  theils  aus  dem  Lazareth-Utensilien-Bestande
  ‚hergegeben,  theils  ist  jeder  Krankenwärter,  also  auch  der,
für  den  Dienst  in  der  Dispensir-Anstalt  bestimmte,  bereits  vom  Lazarethe
damit  ausgestattet.  —  Für  diejenigen  Dispensir-Anstalten  aber,  in  denen
Pbarmaceuten  als  Gehülfen  angestellt  sind,  können  (insofern  von  den  letzteren
  die  Zubereitung  der  Arzmeien  in  grösserer  Ausdehnung  bewirkt
werden  soll),  ausser  den  in  der  Anlage  vorgeschriebenen  noch  manche
andere  Apothel  ften  nothwendig  werden,  deren  Anschaffung
jedoch  nicht  ohne  Genehmigung  des  General-Arztes  des  Korps  und  ohne
Zustimmung  der  Intendantur  stattfinden  darf.  —  Von  den  vorräthigen
Utensilien  der  Feld-  und  Belagerungs-Lazarethe  dürfen  für  die  Dispensir-Anstalten
  der  Garnison-Lazarethe  nur  solche  konsumtible  Gegenstände
verwendet  werden,  die  bei  zu  langer  Aufbewahrung  mehr  oder  weniger
dem  Verderben  ausgesetzt  sind.  Sie  müssen  jedoch  den  Feld-  und  Belagerungs-Lazarethen
  Seitens  der  Dispensir-Anstalten  sogleich  durch  neue
ersetzt  werden,  wenn  in  dieser  Beziehung  nicht  etwas  Anderes  bestimmt
wird.  Jede  Neuanschaffung,  sowie  jeder  nöthig  werdende  Ersatz  solcher
Apotheken-Utensilien,  welche  in  den  Provinzen  entweder  gar  nicht  oder
nicht  in  der  vorschriftsmässigen,  den  übrigen  Geräthschaften  genau  anpassenden
  Form  zu  erlangen  sind,  erfolgt,  insofern  auch  unter  den  überzähligen
  Beständen  der  Belagerungs-Lazarethe  dergleichen  nicht  vorhanden
sind  (in  welchem  Falle  es  des  oben  vorgeschriebenen  Ersatzes  in  natura
nicht  bedarf)  von  Berlin  aus,  und  haben  sich  die  Lazareth-Kommissionen
mit  ihren  desfallsigen  Bestellungen  an  den  Medicinalstab  der  Armee  zu
wenden,  welcher  die  Besorgung  übernimmt.  —  Uebrigens  erfolgt  die  laufende
  Unterhaltung  und  Ergänzung  aller  Apotheken-Geräthe  und  Utensilien,
  überhaupt  sämmtlicher,  zum  Inventario  der  Dispensir-Anstalt  gehörigen
  Gegenstände  aus  dem  Fonds  für  Arzneien  und  Verbandmittel.

Beilage  A.

Uebersicht  des  Bedarfs  an  chirurgischen  Utensilien  und
Instrumenten,  Apstheken-Utensilien  und  Drucksachen  für
grössere,  mittlere  und  hleinere  Lazarethe.

Appareillenbreiter.  f  für  jede  Station  1;  gehören  seit  1839  zu  den  Oekonomie-Utensilien,
  (Erlass  v.  31.  mber  1838.)