Dispensir-Anstalten  f.  Garnison-Lazar.;  Einrichtung  etc.;  chirurg.  Instrum.  777

kalten  würden.  Es  Ist  nun  sur  Begegnung  dieser  Uebelstände  von  Seiten  eines  Korps-Generalarztes
  darauf  angetragen  7  en,  einen  zweiten  Dampf-Apparat  zur  Erwärm
der  Kataplasmen  und  Vorräthighalten  von  heissem  Wasser  anzulegen,  worauf  "odoch
nicht  hat  eingegangen  werden  können,  weil  auch  durch  einen  solchen  aus  vorgedachten
Gründen  der  Zweck  nicht  erreicht  werden  würde  und  Doppelkosten  für  Apparat  und
Brennmaterial  daraus  erwachsen  würden.  Da  mun  an  verschiedenen  Lazarethen  zur
Erwärmung  der  Kataplasmen  viel  irdenes  Geschirr  konsumirt  worden  und  nicht  unerhebliche
  Kosten  daraus  erwachsen  sind,  die  zu  diesem  Behufe  verwendeten  eisernen
Töpfe  dem  Zwecke  auch  nicht  entsprochen  haben,  weil  die  Kataplasmen  in  denselben
leicht  anbrennen  und  dadurch  im  Lazareth  ein  übler  Geruch  verbreitet  wird,  die  eisernen
  Töpfe  selbst  auch  häufig  entwendet  worden  sein  sollen,  so  wird  im  Einverständnias
mit  dem  Königl.  Militär-  -Oekonomie-Departement  beabsichtigt,  Kataplasmen-Erwärmer
von  Neuwieder  Geschirr  in  den  grösseren  Lazarethen  einzuführen,  welche,  wie  aus  der
beifolgenden  Probe  näher  hervorgeht,  nach  der  Idee  des  Ober-Stabsapothekers  Kleist
eo  konstruirt  sind,  dass  die  Erwärmung  der  Kataplasmen  mittelst  eines  Doppelkessels,
in  welchem  sich  circa  3  Quart  Wasser  befinden,  ohne  anbrennen  zu  können,  auf  jedem
beliebigen  offenen  Feuer  zu  bewerkstelligen  ist,  und  womit  die  Annehmlichkeit  verbunden
  ist,  den  Breiumschlag  in  demselben  Ikngere  Zeit  warm  erhalten  zu  können.
Nachdem  ein  Vorversuch  mit  einem  solchen  Erwärmer  bei  einem  der  hiesigen  Gernison-Lazarethe
  bereits  stattgefunden,  und  die  Nützlichkeit  und  Zweckmässigkeit  derselben
von  Seiten  der  betreffenden  oberen  Militir-Aerzte  anerkannt  worden,  hat  das  Königl.
Departement  verfügt,  dass  zunächst  jedem  Armeekorps,  zur  Erlangung  mehrseitiger
Urtheile  über  deren  Zweckmässigkeit,  ein  solcher  Erwäirmer  zum  Versuch  überwiesen
werden  solle.  Euer  Hochwohlgeboren  übersende  ich  zu  diesem  Ende  einen  solchen
Kataplasmen-Erwärmer  mit  dem  ergebenen  Ersuchen,  denselben  dem  dortigen  Garnison-Lazareth
  zur  näheren  Prüfung  zu  überweisen  und  mir  innerhalb  6  Wochen  gefälligst
Ihre  gutachtliche  Aeusserung  darüber  zugehen  lassen  zu  wollen,  mir  hierbei  aber  auch
zugleich  Ihre  Ansicht  gefälligst  mitzutheilen,  wie  viel  solcher  Kataplasmen-Eiwärmer
nach  Ihrem  Dafürhalten  für  rethe  von  120,  240  resp.  YW  Kranke  wohl  erforderlich
  sein  würden,  und  ob  der  innere  Raum  dieser  Erwärmer  von  circa  4';,  Quart  als
Norm  für  alle  Lazarethe  beizubebalten  ist.  —  Als  Anlage  zu  diesem  Erlass  finden  sich
einige  Bemerkungen  über  den  Gebrauch  des  Cataplasmen-Erwärmers  vom  Öber-Stabspotheker
  Kleist  vom  10.  November  1852:

1)  Die  Füllung  desselben  mit  Wasser  lässt  sich  mit  einer  Mensur  oder  Topf  mit
schmaler  Tülle  besser,  wie  mit  einem  Trichter  bewerkstelligen.  —  2)  Um  das  Erzeugen
von  Kesselstein  zu  verhüten,  bediene  man  sich  zur  Füllung  desselben  Regen-  oder
Flusswassers.  —  3)  Ist  darauf  zu  achten,  dass  das  Wasser  in  dem  Doppelkessel  nicht
gänzlich  verdampfe,  weil  in  solchem  Falle  die  Verlöthungen  schmelzen  und  eine  Reparatur
  nöthig  werden  würde.  4)  Ob  der  Doppelkessel  bis  oben  heran  oder  nur  im
untern  Raume  mit  Wasser  versehen  ist,  dürfte  hierbei  im  Wesentlichen  "Tleich  sein.  Es
würde  jedoch  zu  ermitteln  sein,  auf  welche  Weise  die  Erwärmung  der  Kataplasmen  in
der  kürzesten  Zeit  erlangt  werden  kann.

(Erlass  des  Milit.-Oekon.-Departem.  vom  14.  Februar  1851  an  den  General-Stabsarrt
  und  die  Intendanturen.)  Nachdem  zufolge  Ew.  etc.  gefllligen  Schreibens
vom  18.  Januar  die  mit  den  Kataplasmen-Erwärmern  aus  Neuwied-Geschirr  in  allen
Korpsbereichen  angestellten  Versuche  ar  ei  befriedigend  „ausgefallen  sind,  genehmigt
  das  Departement  die  E  en  Geräthes  in  allen  grösseren  Garnison-Lazarethen,
  sowie  in  den  earehes  Fr  ein  Bataillon  oder  ein  ganzes  Kavallerie-Regiment.
  Nur  hinsichtlich  der  für  die  Zahl  der  Erwärmer  in  den  grösseren  Lazarethen
massgebenden  Abstufung  in  der  Krankenzahl  vermag  das  Departement,  mit  Rücksicht
auf  die  Höhe  des  Kostenpunktes,  den  gefülligen  Vorschlägen  Euer  etc.  nicht  gänzlich
zu  entsprechen.  Dasselbe  hält  es  vielmehr,  in  Erwägung,  dass  nach  $.  40  der  Grundsätze
  über  die  Einrichtung  nen  zu  erbauender  Garnison-Lazarethe  (Beilage  F.  des
Lazareth-Reglements)  auf  je  100  Kranke  eine  Feuerung  zur  Theebereitung  gerechnet
wird,  für  ausreichend,  wenn

auf  40  bis  I00  Kranke  1  kleiner  Kataplasmen-Erwärmer,  (cfr.  ad  3),
über  10-00  Kranke  2  grosse  und  für  8ypbilitische  1  kleiner  Kataplasmen-Erwärm.,
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vorhanden  sind  und  wird  os  vorerst  bis  zur  Erlangung  weiterer  Erfahrungen  bei  dieser
Zahl  um  so  mehr  bewenden  können,  els  durch  den  in  einzelnen  besonderen  Fällen
etwa  hervortretenden  Mangel  an  diesem  Utensil  kein  Nachtheil  für  die  Krankenpflege
zu  befürchten  ist,  indem  die  Erwärmung  der  Kataplasmen  in  der  bisherigen  Weise