778  B.  Dispensir-Anstalten

bewirkt  werden  kann.  Zur  Beschaffung  in  diesen  Grenzen  sind  die  Intendanturen

heute  worden  mit  dem  Bemerken,  krie  das  Departement  erwarte,  dass  nunmehr
  auch  der  Verbrauch  des  vielen  irdenen  Geuchirren,  welches  bisher  zur  Erwärmung
der  Cetapiasınen  diente,  entweder  gänslich  aufhören,  auder  doch  sich  bedeutend  vermindern
  werde.  Im  Einverständniss  mit  Ew.  ete.  hält  das  Departement  für  sweckmiesig,
wenn  Seitens  des  Königl.  Medicinal-Btabes  von  dem  Verfe  der  ersten  Proben,
dem  Fabriksnten  F.  H.  Rü  in  Vörde  bei  Schwelm,  18  ben,  de  zwar  9  zu
4)  Quart  und  ®  kleinere  zu  3  Quart  Inhalt,  bezogen  und  je  2  Probegeräthe,  ein  grösseres
und  eiu  kleineres,  unter  Angabe  des  Preines  derselben,  den  Intendanturen  überwiesen

forderlichen  Anzahl,  in  den  Grenzen  der  oben  angegebenen  Normation  überlassen  wird.

—  Abschrift  zur  Nachricht  resp.  zur  Beachtung  an  die  Intendanturen.  —  Abschrift  an
die  Generalärste  vom  1.  Mai  1854  mit  dem  Bemerken,  dass  sich  der  etc.  Rüttgers  erboten
  hat,  die  grössere  Sorte  zu  2!/;  Thaler  und  die  kleinere  Sorte  zu  2,  Thaler  zu
liefern  und  den  Garnison-Lazaretben,  ohne  Rücksicht  auf  die  Entfernung,  zu  diesen
Preisen  franco  zu  übersenden.

3.  (Erlass  d.  Militär-Oel  ie-D  ts  v.  78.  Märs  192.)  Auf  den  Antrag
des  Herrn  General-Btabsarztes  der  Armee  oto.  hat  das  Departement  genehmigt,  dass
9)  die  darch  den  diesseitigen  Erlass  vom  14.  Februar  1834  genehmigte  Einführu
Kataplasman-Erwärmern  bei  eintretendem  Bedürfniss  dahin  ausgedehnt  werde  n  kann,
das  für  alle  Lazarethe  unter  I)  Kranken  —  also  auch  flir  die  dieses  Utensil  bisber

entbehrenden  Lazarethe  für  weniger  als  40  Kranke  —  zwei  kleine  Kataplasmenüirmer,
  der  eine  davon  für  syphilitische  ‚Kranke,  beschafft  werden  dürfe

4.  (Erlass  des  Chefs  des  Militär-Medicinal-Wesens  vom  ?.  Juli  1562.)  Die  in  den
ufig  vorkommenden  Reparaturen  ron  Kataplanınen-Erwärmern
  und  die  in  einem  hiesigen  Lasarethe  erlangte  Ueberzeugung,  dass  die  Erwärnang
  von  Kataplasmen  in  diesem  Apparat  stattfand,  ohne  dass  im  Aussenkessel
desselben  Wasser  enthalten  war,  führen  zu  der  Vermuthung,  dasa  die  häufigen  Reparaturen
  dieser  Apparate  vorzugsweise  durch  eine  solche  ganz  zweckwidrige  Behandlung
herbeigeführt  werden,  indem  in  solchem  Falle  ein  Abschmelsen  des  Zinns,  ein»
Undichtigkeit  des  Aussenkessels  und  Verbrennen  des  Bodenn  eine  unauebleibliche
  Folge  ist.  Es  erscheint  mir  dienerhalb  dringend  nöthig,  dass  die  Lazareth-Gehülfen
und  Krankenwärter  angewiesen  werden,  dass  beim  Erwärmen  der  Umschläge  der  Aussenkessel
  dieses  Apparats  stets  mit  Wasser  gefüllt  sein  müsse,  und  ermiebe  ich  Euer
Hochwohlgeboren  aus  diesem  Grunde  ergebenst,  gefällignt  das  dieserhalb  Nöthige  an
alle  die  Lazareth-Kommissionen  Ihres  Korpebereichs,  deren  Läzarcthe  mit  solchen  Kataplasmen-
  ärmern  versehen  sind,  zu  erlassen,  auch  liget  Vorsorge  zu  treffen,
dass  die  nen  eintretendon  Lazareth-Gehülfen  und  Krankenwirter  in  dieser  Beziehung
gebtrig  instruirt  werden

mpf-Koch-  -Apparate.  1.  (Bchreiben  des  Chofs  des  Militär-Medieinal-  Wesens

vom  ”  Juni  1839.)  Dem  Königl.  Militär-Oekonomie-Departement  beehre  ich  mich,  in
anliegender  Abschrift  ein  von  dem  Ober-Stabaapotheker  Kleist  der  Königl.  Intendantar
des  Gardekorps  erstattetes  Gutachten  (vom  23.  Mai  1832,  welches  hier  nicht  mitgetheilt

werden  soll)  über  die  Anfertigung  resp.  Beschaffung  von  Dampfapparaten  zur  Berei

von  Dekokten  und  Infusionen  für  die  grösseren  Militär-Dispenrir-Anstalten  ganz  ergebeust
  mitzutheilen,  um  geneigtest  daraus  mit  Mehrerem  zu  entnehmen,  wie  sich  hier
sine  passende  Gelegenheit  darbietet,  nicht  nur  die  zinnernen  Kühlcylinder  von  den
en,  sowie  die  für  entbehrlich  erachteten  und  in  Folge  dessen  rom  ffonden
  Etat  bereits  abgesetzten  Destillirblasen  in  der  vorhandenen  Form  zu  verwenden,
sondern  sich  auch  von  den  dazu  gehörigen  zinnernen  Helmen  und  anderen  disponiblen
rätben  zur  Umschmelrang  und  Umwandlung  in  andere,  zu  diesen  Apparsten
er  iche  Zinngeräthe  eine  nützliche  Anwendung  würde  machen  lassen,  und  die  von
in  Destillir--Apparaten  demnächst  noch  übrig  bleibenden  kupfernen  Blasen  als  solche
oder  als  altes  Kupfer  verkaufi  werden  könnten.  Insofern  da»  Königl.  Dopartament
sich  mit  dieson  Vorschlägen  einverstanden  erklären  sollte,  stelle  ich  ganz  ergebenst
anbeim,  das  dieserhalb  Nöthige  an  die  Königl.  Intendantaren  geneigtest  verfügen  zu
wollen.  Was  die  Anschaffung  der  in  Rede  stehenden  Dampfapparete  selbst  anlangt,
bemerke  ich  ganz  ergebenst,  dass  nachdem  im  Jahre  1N47  das  Königl.  Ministerium
der  Medicinal-  Angelegenheiten  den  sämmtlichen  Apotkekern  die  Anschaffung  solcher
Apparste  zur  Erzielung  gleichmässiger  Dekokte  und  Infusionen  zur  Pflicht  gemacht
hatte,  damit  auch,  insoweit  die  Fonds  es  gestattet  haben,  auf  die  Anträge  der  betreffenden
Herpa-Genereltrsie  vo  n  Seiten  der  Königl.  Intendanturen  des  ?ten,  Bien  und.  Arımee-OFps
  vorgegangen  w  worden  ist.  Da  nd  ioxer  Böxiehnng  für  die  Lazaretho  des  Gardejedoch
  noch  Nichts  gegebeben  ich  Veranlassung,  die  Aufmerkaamkeit
  des  Generalarstes  und  der  Königl.  21.  Inteodanter  des  Gardekorps  auf  diesen  Gegen-