Dispensir-Anstalten  f.  Garnison-Lasar.;  Einrichtung  etc.;  chirurg.  Instrum.  781

®.  (Cirkular  an  die  Generalärzte  vom  17.  August  1854.)  Um  wo  möglich  den
von  Seiten  der  Herren  Korps-Generalärzte  wegen  erweiterter  Einführung  von  Dampfapparaten
  zur  Bereitung  von  Dekokten  und  Infusionen  ausgesprochenen  Wünschen  zu
entsprechen,  habe  ich,  nachdem  die  Anschaffung  solcher  Apparate  für  die  grösseren
Lazarethe  für  alle  Armeekorps  bereits  genehmigt  „norden,  Gelegenheit  genommen,  bei
dem  Königl.  Militär-O  darauf  anzutragen,  der  Einfährun  dieser
Apparate  eine  solche  Ausdebuung  zu  geben,  dass  »  alle  diejenigen  Lazarethe
deren  Dispensir-Anstalten  nach  der  Allerhöchsten  Kabinets-Ordre  vom  18.  November  1830
die  Anstellung  von  einjährigen  freiwilligen  Pharmacenten  stattänden  kann,  mit  den
Paalzowschen  Apparaten  für  mittlere  Lazarethe,  2)  die  Dispensir-Anstalten  der  Lazarethe
  von  1  Bataillon  mit  wohlfeilereu,  transportablen,  auf  jeder  Feuerung  zu  benutzenden
  Apparaten  von  Neuwieder  Geschirr,  versehen  mit  Paalzowschen  Infundirbüchsen,
ausgestattet  werden;  ?%)  bei  den  kleineren  Lazsrethen  einzelner  Kom  ien  und  Eskadrons
  dagegen  dem  Theekessel  eine  Einrichtung  zum  Einhängen  einer  Infundirbüchse

ben  werde,  wie  solche  bereits  für  die  leichten  Feldlazarethe  getroffen  worden  ist.

erner  habe  ich  dem  etc.  Departement  auch  darüber  Mittheilung  gemacht,  dass  die
versuchsweise  stattgefundene  Ausstattung  einzelner  Dispensir-Anstalten  mit  den  nöthigen
Utensilien  zur  Selbstanfertigung  von  Pillen  sich  als  sehr  zweckmässig  herausgestellt
habe,  und  es  hiernach  dem  fiskalischen  Interesse  onteprechend  Sedehnte  von  den  in
den  Dispensiranstalten  angestellten  Volontärpharmaceuten  einen
zu  machen,  und  den  Schlusspassus  des  $.  14  der  A  i  Instrul  dahin
zu  erweitern,  dass  überall  da,  wo  Volontär-Pharmaceuten  bei  Gene  Dirpansir  Anstalten
angestellt  sind,  von  diesen  auch  die  verschriebenen  Pillen  selbet  angefertigt  werden;
es  bierzu  jedoch  nothwendig  werde,  dass  jeder  der  gedachten  Dispensir-Austalte
diesem  Behufe  eine  eiserne  Pillenmaschine,  eine  hölzerne  dergleichen  su  den  Sublimatpillen
  und  ein  eiserner  Pillenmörser  überwiesen  werde.  Nach  dem  mir  hierauf  unter
dem  7,  Juli  1854  ertheilten  Descheide  hat  das  Königl.  Departement  wegen  mangelnder
Fonds  für  jetzt  jedoch  nur  die  weitere  Anschaffung  der  Paalzowschen  Apparate  für  die
mittleren  Lazarethe,  und  zwar  von  |  rweion  für  das  Gardekorps  und  von  je  1  Apparate
für  das  1.  bis  6.  Armeekorps,  in  Summa  8  kleinere  Apparate  bewilligen  können,  dsgen
  die  Beschaffung  der  erforderlichen  Geräthe  zur  Selbstanfertigung  von  Pillen  in
er  beantragten  Ausdehnung  genehmigt.  Euer  etc.  ersuche  ich  hiernach,  unter  Berücksichtigung
  der  Lokal-Verhältnisse,  zur  Aufstellung  des  Apparats  um  baldige  Namhaftmachung
  des  Lazarethes,  für  welches  nach  Ihrem  Dafürhalten  die  Anschaffung  eines
Dampfapparats  für  mittlere  Lazarethe  Tursugsweise  wünschenswerth  erscheint,  wobei
ich  ebeumässig  bemerke,  wie  es  zur  Aufstellung  dieser  kleineren  Apparate  der  Einsendung
  eines  Grundrisses  von  dem  Lokal,  in  welchem  derselbe  placirt  werden  soll,
nicht  bedarf;  ferner  anher  zu  berichten,  ob  und  welche  Dispensir-Anstalten  in  Ihrem
Korpsbereich  bereits  mit  Pillenmaschinen  und  einem  eisernen  Pillenmörser  versehen
sind,  event.  den  betreffenden  Königl.  Lazareth-  Kommissionen  Mittheilung  davon  zu
machen,  dass  mit  der  Selbstbereitung  von  Pillen  in  den  Dispensir-Anstalten  vorzugehen
sei,  sobald  die  dazu  erforderlichen  Utensilien,  welche  den  betreffenden  Lazarethen  von
ier  aus  werden  übersandt  werden,  angelangt  sein  werden.  Damit  aber  die  rasche
Anfertigung  und  Expedition  der  in  den  ‚Vormiltagsstunden  in  die  Dispensir-Anstalt
langten  Arznei-Verschreibungen  durch  die  mehr  Zeit  erfordernde  Bereitung  von  Pi
keine  Beeinträchtigung  erleide,  so  ersuche  ich  Ew.  etc.  ebenmälssig,  anordnen  zu  wollen,
tär-  Pharmaceuten  die  Anfertigung  der  Pillen  entweder  erst  nach  gänzlicher
  Beseitigung  der  Vormittsgs-Receptur,  oder  aber  in  den  Nachmittagsstunden
vorzunebmen  baben,  indem  die  Pillenform  in  der  Regel  in  solchen  Fällen  yerordnot
wird,  wo  keine  Gefahr  im  Verzuge  ist,  abgesehen  von  den  Fällen,  wo  die  Anfertigung
der  Pillen  keinen  Aufschub  erleidet  und  wo  dem  Arzte  überlassen  bleibt,  eito!  auf
dem  Recepte  zu  bemerken.

10.  (Cirkuler  an  die  General-Aerzte  vom  14.  August  1844.)  Abschrift  nachstehenden
  Schreibens  des  General-Stabsarztes  vom  14.  August  ist  den  General-  Aersten
mit  dem  Ersuchen  mitgetheilt,  den  vorgeschriebenen  Modus  zur  Kenntniss  derjenigen
Lazareth-Kommissionen  zu  bringen,  welche  bereits  mit  Dampfapparaten  versehen  sind
und  künftig  noch  damit  versehen  werden  sollen:

Br.  man.  an  das  Königl.  Militär-Oekonomie-Departement  mit  der  ganz  ergebensten
Erwide:  zurück,  wie  es  zwar  nicht  in  Abrede  gestellt  werden  kann,  dass  bei  den

bssoren  arnison-Lasarethen  ein  besonderer  Handarbeiter  in  der  Dispensir-Anstalt
g  findet  und  dieserhalb  die  Bestrebungen  der  Lasareth-Kommissionen  resp.

der  Vorstände  der  Dispensir-Anstalten  auch  schon  vor  Einführung  von  Dampfapparaten
hin  und  wieder  dahin  gerichtet  gewesen  sind,  sich  einen  solchen  besonderen  Handarbeiter
  für  die  Dispensir-Anstalt  sussuwirken;  dass  w  on  aber,  wie  es  InD.g  geschehen,
aus  der  Einführung  der  Dampfapparate  und  "der  durchaus  nothwendigen  unausgesetsten