782  B.  Dispensir-Anstalten.

sorgfältigen  und  zuverlässigen  Beaufsichtigung  derselben  ein  besonderer  Grund  hergeleitet
  wird,  um  darnsch  die  Gewährung  eines  besonderen  Handarbeiters  zu  rechtfertigen,
  ich  damit  nicht  einverstanden  sein  kann.  —  Bei  der  früheren  Bereitung  von  Dekokten
  in  Töpfen  und  Pfannen  auf  offenem  Feuer  war  ss  nämlich  zur  Erlangung  ordnungsmiässiger
  Dokokte  unrIässlich  nöthig,  dass  Jemand  von  Anfang  bis  zu  Ende
De  war,  um  dio  Feuerung  zu  dirigiron  und  darauf  zu  schten,  dass  die  Dekokte  in
gleich  Kochen  erhalten  wurden,  dass  sie  nicht  anbraunten,  nicht  üborkochten
und  endlich  darauf  zu  sehen,  dass  der  richtige  Moment  der  Colirung  abgepasst  werde.
Bei  der  Boreitung  der  Dokokte  auf  den  Dampfapparaten  ist  dagegen  eine  solche  sorgsame
  Besufsichtigung  nicht  nöthig,  denn  ein  Anbrennen,  ein  Ueberkochen,  ein  Verunlücken
  der  Koch  ist  hier  nicht  möglich,  vielmehr  reducirt  sich  das  Ganze  hierbei
rat,  dass  das  im  kupfernen  Kasten  befindliche  Wasser  nur  im  Kochen  erhalten  und
nach  Ablauf  der  vorschriftsmässigen  Zeit  zur  Colirung  des  Dekokts  geschritten  werde.
Selbst  eine  über  die  Gebühr  verstärkte  Feuerung  und  ein  dadurch  hervorgerufenes
stärmisches  Kochen  des  Wassers  im  Kupferkasten  kann  den  in  Bereitung  stehenden
Dekokten  nicht  weiter  nachtheilig  werden,  weil  den  überflüssigen  Wasserdämpfen  in
dem  zinnermen  Kühleylinder  sur  Gewinnung  von  destillirtem  Wasser  ein  Auswag  genee,
  werden  und  sonach  selbst  in  solchem  Falle  die  Temperstur  des  Dekokts  nle
R.  steigen  kann.  In  dem  hiesigen  Garnison-Lazareth  th  in  der  Kirsch-  Allee  Fri
in  I  iiser  Besiehung,  in  Gemässheit  des  $.  11  der  A  i
Artengement  getroffen,  wonach  einer  von  den  Kranken  namens  als  Handarbeiter  für
die  Dispensir-Anstalt  dergestalt  bestimmt  worden  ist,  dass  seine  Funktionen  als  Krankenwärter
  von  den  übrigen  Krankenwärtern  mit  verrichtet  werden,  gegen  welches  Arrangement
  sich  bei  der  weiten  Entfernung  des  gedachten  Lasareths  von  der  Stadt,  und
da  der  Apotheken-Handarbeiter  auch  zugleich  alle  Bedürfnisse  für  die  Dispensir-Anstalt
und  Lasareth  einzaholen,  resp.  su  besorgen  hat,  Nichte  zu  erinnern  findet.  —
Wenn  num  ein  ähnliches  Arrangement  in  dem  Garnison  -Lazare  sa  D.  sich  nicht  sollte
treffen  lassen,  ao  wird  doch  einer  von  den  Kraukennirten  so  viel  Zeit  erübrigen
können,  um  on  1  ‚damit  beauftragt  zu  werden,  das  zum  Heizen  des  Apparats
erforderliche  Bronnmate,  in  dem  hiersu  geeigneten  zerklainerten  Zustande  zur  Btelle
zu  schaffen.  —  Ist  in  eben  Weise  eine  Aushülfe  geschaffen  worden,  s0  sind  die  Betriebskräfte
  ia  den  Dispeneir-Anstalten  durch  die  Anwesenheit  von  2  (resp.  3)  Volontär-Pharmaceuten
  und  durch  die  Dienstleistungen  der  Lazareth-Gehülfen  in  denselben  in
so  reichlichem  Masse  ben,  dass  es  für  diesen  Behuf  eines  besonderen  Handarbeiters
  keineswegs  ;  vielmehr  ist  dann  einer  von  den  zur  Dienstleistung  in  der  Disponsir-Anstalt
  kommandirten  Lazareth-Gehülfen  mit  der  Bereitung  der  Dekokte  und
Infasiouen,  dem  Beinigen  der  Medicingläser,  der  unreinen  Mörser,  dem  Blankputzen
und  der  o  Instandhaltung  des  Dampfapparats  und  anderen  hierher  gehörigen
  BEN  cn  Versichn  ‚,  unter  der  speciellen  Aufsicht  eines  der  Volontär-Pharmacenien
  z  ass  dor  Dampfapparat  zur  gutsn  Erhaltung  desselben  und
um  sieis  sauber  blank  Geputzt  zu  werden,  unter  eine  specielle  Aufsicht  gestellt
worde,  erscheint  dagegen  unerlässlich  nöthig,  und  kann  auch  auf  diesem  Wege  nicht
minder  sehr  wohl  erreicht  werden.  Damit  aber  dem  Ursichen  Vorstande  der  Dispensir-Anstalt
  geganüber  eine  Verautwortlichkait  obwalte,  erscheint  os  angemessen,  dass  da,
wo  9  Volontär-Pharmaceuten  bei  der  Dispensir-Anstalt  fungiren,  einer  derselben,  wo
nur  ein  solcher  angestellt  ist,  dieser  damit  beauftragt  werde,  sich  um  dio  ordnungemässige
  Behandlung  des  Dampfepparats,  die  der  Dokokte
und  Infusionen,  sowie  dass  Ordnung  und  Reinliohkeit  in  der!  Dispensir-Anstalt  herrsche,
zu  bekümmern.  Ebenso  gehört  os  zu  den  Obliegenheiten  des  Pharmaceaten,  sich  mit
den  Bolbstbereitungen  ron  Salben  und  Tinkturen,  ersierer  jedoch  nur  da,  wo  bereits
Dempfapparate  eingeführt  sind,  su  befassen.  Indem  dem  etc.  Departement  ich  hiernach
die  weitere  re  Entscheidung  in  dieser  Angelegenheit  nur  ganz  ergebenst  anheimstellen
kann,  bemerke  ich  zugleich,  wie  ich  sur  Vorbeugung  ähnlicher  Anträge,  s  conto  der
Einführung  von  Dampfapparsten  Veranlassung  genommen  habe,  den  sümmtlichen  Korps-Geaeral-Aerzten
  hiervon  zur  Kenntnissnahme  und  Nachachtung  in  vorkommenden  ähnlichen
  Fällen  Mittheilung  zu  maohen.

1.  (Erlass  des  Militär-O  D  t  20.  Märs  1862.)  Da  esnach
Ew.  Hochwohlgeboren  gefälli  brm.  Schreibea  vom  "1.  December  1501  wünschenswerth
  erscheint,  der  den  Civil-Apothekern  von  dem  Ministerium  der  etc.  Medicinsl-Aniten

  sur  Pflicht  gemachten  Einfübrung  von  Dampfapparaten  behufs  Erlangung
gleichmäsei  Dekokte  und  Infurionen  eine  weitere  Ausdehnung  auf  die
Anstalten  der  Mili  tär-Lasaretbe  zu  geben,  so  Departement,  dass  aunh
für  diejeni  Lasarcihe,  welche  auf  dio  Garnisonstärke  von  |  bis  3  Bataillonen  eingeriehtet
  sind  und  in  welchen  bei  den  Disp  Anstalten  Voloatür-Pharme-