Dispensir-Anstalten  f.  Garnison-Lar.;  Einrichtung  etc.;  chirurg.  Instrum.  783

ceuten  fungiren,  kleıns  transportable  Dampfapparate  im  Preise  von  43  bis
45  Thalern  beschafft  werden  dürfen.

12.  (Erlass  des  Chefs  des  Militär  -Medicinal-  Wesens  vom  29.  März  1862.)  Vorstehende
  Verfügung  wird  den  Korps-General-Aerzten  unter  dem  ergebensten  Ersuchen
mitgetheilt,  wegen  der  hiernach  bewilligten  Anschaffung  von  kleinen  transportablen
Dampfapparaten  zur  Bereitung  von  Dekokten  und  Infusionen  für  solche  Milltär-Lazarethe,
  bei  deren  Dispensir-Anstalten  Volontär-Pharmaceuten  füngiren,  mit  der  Königl.
Intendantur  und  den  betreffenden  Lazareth-Kommissionen  in  Kommunikation  zu  treten,
und  gefälligst  anhero  berichten  zu  wollen,  für  welche  Lazarethe  Ihres  Korps-Beteichs
solche  Apparate  hier  beschafft  worden  sollen.  Es  liegt  in  der  Abnicht,  diese  Apparate
so  konstruiren  zu  lassen,  dass  sie  an  den  Seiten  mit  Griffen  versehen,.  auf  jeder.  darbotenen

  Feuerung  mit  Dreifuss  verwendet  werden  können.  Gleichwohl  ist  nicht  in
Abrede  zu  stellen,  dass,  wo  die  Gelegenheit  sich  dazu  darbietet,  und  die  Mittel  von  der
Königl.  Intendantur  gewährt  werden,  es  Vorzüge  hat,  wenn  der  Apparat  eingemmnert
resp.  mit  einem  Kesselofen  versehen  wird.  Nach  Massgabe  des  veranschlagten  Preis
ist  projektirt,  denselben  mit  4  Oeffnungen  zur  abwechsainden  Aufnahme  von  3  sin.
nernen,  mit  Messing  umgebenen  Infundirbüchsen  &amp;  I  Quart,  &amp;  18  und  a  Unzen,  mit
einer  Porzellanbüchse  ä  10  Unzen,  einem  Wasserkessel,  einem  ouwieder
chirr  zum  Schmelzen  von  Salben,  und  als  Zubehör  mit  ei  einem  Agitakel  (  (Beibeksule)
versehen  zu  lassen,  und  ist  man  der  Ansicht,  dass  eine  solche  Ausstattung  genügen
wird,  dem  Bedärfniss  in  den  Lararethen  von  circa  ?  Bataillonen  zu  entsprechen,
Sollten  Euer  ete.  gegen  diese  Ausstattung  etwas  zu  erinnern  finden,  so  ersnche  ich  Sie
ergebenst,  mir  Ihre  Ansicht  mittheilen  zu  wollen,  indem  es  hierbei  t,
dass  das  Beschaffte  auch  den  Anforderungen  und  dem  Bedärfniss  möglichst  entspricht.
So  kann  z.  B.  von  hier  aus  nicht  mit  Sicherheit  beurtheilt  werden,  ob  a’  Bereitung
von  Decoctum  Zittmanni  und  Decoctum  lignorum  eine  Infundirbüchse  A  1  Quart  ausreichend
  ist,  oder  eine  solche  &amp;  2  Quart  erforderlich  sein  möchte.  Zur  Belbstbereitung
von  Salben  würde  es  nur  noch  einer  Reibesatte  bedürfen,  welche  an  Ort  und  Stelle
anzukaufen  ist.  Die  Kommissionen  derjenigen  Lezerethe,  bei  welchen  solche  Apparate
eingeführt  werden,  wollen  Euer  Hochwohlgeboren  gefälligst  auf  den  diesseitigen
kular-Erlasa  vom  7.  November  1850,  betreffend  die  Bereitung  von  Dekokten  nnd  Infusionen
  auf  Dampfapparaten,  aufmerksam  machen.

13.  (Erlass  des  Chefs  des  Militir-  Medicinal-  Wesens  vom  11.  April  1862.)  Euer
Hochwohlgeboren  erwidere  ich  auf  den  gefälligen  Vortrag  vom  5.  April  ergebonst,
wenngleich  ich  Ihrer  Ansicht  gern  beitrete,  os  sei  wünschenswerth  gewesen,  wenn  die
Genebmigung  zur  Anschaffung  kleiner  transportabler  Dampfapparate  zur  Bereitung  von
Dekokten  und  Infusionen,  nach  Massgabe  des  diesseitigen  früheren  Antr:  vr.  7.  Juli
1851  und  des  von  mir  kürzlich  erneuerten  vom  13.  December  1861,  für  le  Lezarethe
von  1  bis  2  Bataillonen  erfolgt  wäre,  ich  jedoch  andererseits  anerkennen  muss,  dass
vom  Königl.  Militär-Oekonomie-Departement  die  von  mir  zur  Verbesserung  der  Lasarethe
  formirten  Anträge  meistens  in  dem  Grade  Berücksichtigung  gefunden  haben,  als
die  Geldmittel  es  gestatteten.  Dieserhalb  erscheint  es  nicht  gerathen,  Anträge  anf  weitere
  Ausdehnung  in  Anschaffung  solcher  Apparate  jetzt  zu  formiren.  Bei  näherer  Prüfang
  dieser  Angelegenheit  erscheinen  solche  Apparate  für  kleinere  Dispenair-  Anstalten,
bei  denen  keius  Pharmaceuten  fungiren,  in  der  That  auch  weniger  wicahtig;  denn,  wie
Euer  etc.  selbst  bemerken,  so  kann  man  sich  in  diesen  Lazarethen  mit  Br  Beihstbereitung
  von  Decoctum  Zittmanni  und  Salben  nicht  wohl  befassen.  Es  würde  :sich  hier
also  nur  um  die  Bereitung  einfacher  Infusionen  und  Dekokte  handeln,  von  denen  die
orrteren  als  die  gangbareren  auch  ohne  Dampfapparate  bei  amr  einiger  Sorgfalt  gleichmässig
  gut  in  den  gewährten  Infundirbichsen  auf  die  bisherige  Weise  bereitet  werden
können,  wenn  die  Infundirbüchsen  im  Winter  nur  sur  Vermeidung  einer  zu  raschen
Abkühlung  in  heisses  Wasser  gestellt  werden.  In  Bezug  auf  die  Dekokte  ist  man  ih
meuerer  Zeit  von  der  Methode,  die  Ingredienzien  durch  Kochen  zu  extrahiren,  mehr
zurückgekommen  und  zieht,  wo  eu  thunlich,  den  Auszug  durch  Infusion  vor,  ein  Gegenstand,
  auf  welchen  bei  der  Redaktion  der  neuen  MuluS  Pharmakopos  suıch  gebübrende
Feückesicht  genommen  werden  wird.  Es  beschränken  sich  diejenigen  Arzneigeganstände,
wo  das  Kochen  nöthig  ist  und  vorhandene  Exirakte  keinen  Ersatz  bieten,  auf  eins
goringe  Zahl.  Der  Zweck  kann  auch  hier  durch  Kochen  in  den  u  dargebotenen  kupfernen
Pfannen  erreiebt  werden,  wenn  der  Kochung  nur  die  nöthige  Aufmerksamkeit  und  Aufsicht
  gewidmet  wird.  Die  Selbstbereitung  der  Dakokte  und  en  erscheiat  im
fiskalischen  Interesse  allerdings  dringend  nöthig,  da  die  Bereitung  derselben.  in  :den
Civil-Apotheken  in  der  Regel  mehr  als  die  ganze  Arznei  kostet.  In  B  auf  die
einzeinstehenden  Eskadrons  bin  ich  dagegen  mit  Euer  etc.  dahin  einverstanden,  :  dass
hier  Dekokte  und  Infusionen  in  der  Regel  aus  den  Civil-Apotheken  verschrieben  warden.

Dintefässer  von  Holz;  je  1  für  grössere  und  mittlere  Lasarethe.