784  B.  Dispensir-Anstalten.
Dreifüsse  von  Eisen,  ?  Pfd.  (alt.  Gew.)  schwer,  10  Zoll  im  Durchmesser;  1  für

grössere  6.

Dreifüsse  von  Eisen,  ä  3  Pfd.  (alt.  Gew.)  und  8  Zoll  im  Durchmesser;  1  für
mittlere  Lazarethe.

Eiterbecken  von  Blech,  für  jede  Station  der  Lazarethe  eins;  gehören  seit  Erl.
vom  31.  December  1838  zu  den  a  0e  onomie-Utensilien.

Elle,  geaicht,  mit  Fuss-  Zollmass,  je  1  für  grössere  und  mittlere  Lazarethe.

Fällkellen,  kleine  Kunferme  für  die  "Medicinküche,  je  1  für  grössere  und  mittlere
  Lasarethe.

Federmesser,  2  für  grössere,  1  für  mittlere  Lasarethe.

Gewichte  von  Eisen  zu  10,  35,  3,  2,  1er.  des  ,  Gesetz  vom  17.  Mai  156,

neuen  Landesgewichts  Erlasse  des  Mil.-Dekon  „Dep.
Gewichte  von  Messin  Av  sa  Pfd.,  10  Lth  u.  (  vr.  21.  November  1937  und
85  Lth.  des  neuen  Landesgewio  12.  Mai  1848.

Diese  Gewichte  sind  in  den  Osseren  und  miiieren  Lasarethen  vorhanden.  (Wegen
der  fräheren  Civilgewichte  s.  $  or  Zusätze.  IV.  13.)

Granwaagen  mit  hörnernen  Schaslen,  je  2  für  Jedes  Lazareth,  1  davon  sum

Dispensiren  der  direkten  Gifte,  (diese  ist  auch  mit:  „Gift“  zu  signiren.)  —  Erlass  des
Mular-Ockonomie-Dopartemenis  vom  31.  Juli  1638,  des  Chefs  des  Militäir-Medicinal-Wesens
  vom  8.  September  1358  und  15.  December  1857.  —  Die  den  neuen  Dispensir-Anstalten
  überwiesenen  Granwaagen  haben  4  Zoll  Balken  und  1'/,  Zoll  Hornschaalen.
(Erlass  des  Chefs  des  Militär-Medicinal-Wesens  vom  20.  September  1880.)

Hammer  mit  hölsernem  Stiel,  je  1  für  grössere  und  mittlere  Lazarethe.

Handtücher;  resp.  6,  4,  2  für  grössere,  mittlere  und  kleine  Lazarethe.

Induktions-Apparate.  (Magneto-elektrische.)

1.  (Erlass  des  Militär-Ookonomie-Departements  vom  72.  Februar  1835.)  In  ergebenster
  Erwiderung  auf  Ew.  Hochwohlgeboren  gefülliges  Schreiben  vom  P.  d.  M.  genehmigt
  das  unterzeichnets  Departement  hierdurch  die  Anschaffung  je  eines  magnetoelektrischen
  Induktions-Apparates,  in  den  Grenzen  von  23’/,  Thir.  pro  Exemplar,  für
1)  das  kombinirte  Lazareth  des  Füsilier-Bataillons  1.  Garde-Regiments  etc.  zu  Potsdam
und  die  Garnison-Lazarethe  zu  Könige  L  Pr.,  Dansig,  Stettin,  Magdeburg,  Erfurt,
Posen,  Breslau,  Neisse,  Münster,  Wes  in,  Mains  und  Luxemburg.  Das  Departement
ist  au  t  einverstanden  ,  dass  für  Be:  arnison-Lazareth  zu  Coblonz  statt  des  bereits
  unterm  24.  November  1854  Genchmigten,  jedoch  noch  nicht  beschafften  magnetoelektrischen
  Rotations-Apparates  ein  Induktions-Apparat  angeschafft  werde,  und  stellt
Ew.  etc.  danach  die  Ueberweisung  der  Apparate  an  die  betreffenden  Larareth-Kommisalonen,
  welche  die  Kosten  bezahlen  und  in  einer  ihrer  diesjährigen  Quartal-Arznei-Gel
  in  Ausgabe  liquidiren,  die  Apparate  aber  bei  den  Apotheken-Utensilien
  Inventartsiren  werden,  ergebenst  anheim.

9.  (Cirkular  an  die  General-Aerzte  vom  7.  Mirz  185%.)  Das  Königl.  Mil.-Oek.-Departement
  hat  mittelst  Verfügung  vom  22.  Februar  1855  auf  meinen  desfallsigen  Anwag
  igt,  dass  die  grossen  Garnison-Lasaretho,  mit  Ausnahme  des  Garnison-Lesareths
  zu  Berlin,  welches  bereits  mit  einem  solchen  Apparate  versehen  ist,  mit  magnetoelektrischen
  Induktions-Apparsten  ausgestattet  werden.  Die  ‚gedachte  Verfügung  des  ete.
De  onts  übersende  ich  Ew.  etc.  ergebenst,  und  wollen  Bie  aus  derselben  mit

rerom  a  entnehmen,  für  welche  Lasarethe  je  ein  solcher  Apparat  angeschafft
worden  soll.  Diese  Apparate  werden  bei  Siemens  und  Halske  in  Berlin  in  Bestellung

ben,  und  nach  erfolgter  Ablieferung  den  betreffenden  Lasarethen  mit  einer  kurzen
chs-Anweisung  übersendet  werden.  —  Schliesslich  bemerke  ich  ergebenst,  dass
des  Kostenpunktes  we  nur  die  in  der  An  genannten  Garnison-Lasarethe  bei
dieser  Beschaffung  t  werden  konnten.  Bollten  in  Garnisonen,  deren  Lazarethe
nicht  mit  einem  magneto-elektrischen  Induktions-Apparate  versohen  sind,  Kranke  vorkummen,
  bei  denen  die  Anwendung  der  Magneto-Elektricität  erforderlich  wäre,  so
missten  diese  Kranken,  bei  nicht  zu  weiter  Entfernung  und  wenn  sonst  die  Umstände
nac  olter  Genehmigung  des  Königl.  General-Kommandos  in  das

mit  einem  eole  en  Apparat  versehene  Garnison-Lazareth  verlegt  werden.

Inufundirbächsen  von  Zinn  &amp;  1  Quart,  1  für  ero  Lazarethe.

Infundirbüchsen  von  Zion  &amp;  8  ae  d®  1  für  grössere  und  mittlere  Lasarethe.

Injektionsspritzen  von  Zinn,  resp  4,  3  für  grössere,  mittlere  und  kleine
rothe.

Xaston  sum  Herumtragen  der  Medicin  in  den  Stationen,  für  jede  Station  einer.
Klystierspritsen  von  Zinn,  2  für  grössere,  je  1  für  mittlere  und  kleine  Lezarethe.


Kohlenschsufeln  von  Eisen,  je  1  für  grössere  und  mittlere  Lazarethe.