88  B.  Dispensir-Anstalten.

bemerke  ich  ferner,  dass  nach  den  für  Berlin  ermittelten  Preisen  kosten  würden:  die
Blechkasten,  wenn  starkes  Blech  (Grossblech)  dazu  verwendet  wird,  bei  den
Dispensir-Anstalten  für  die  mittlere  Kas  össe  1  Thir.  12  Sgr.  6  Pf.,  für  kleine  Kasten
pl]  .,  bei  den  Dispensir-Anstalten  von  I  bis  2  Bataillonen  tär  mittlere  Kastengrösse
t  Thir.  10  8gr.,  für  kleine  Kastengrösse  20  Sgr.,  dergleichen  Kasten  von  Zinkblech
nach  obigem  Verhältniss  5  Sgr.  billiger.  Ferner  hölzerne  Böden,  wenn  der  Boden
eingeschoben  wird,  7  Sgr.,  wenn  der  Boden  aufgenagelt  wird,  6  Sgr.  Diese  Bostimmungen
  erstrecken  sich  übrigens  nur  auf  die  älteren  bereit  bestandenen  Dispenair-Anstalten,
  nicht  aber  auf  die  nach  meinem  Erlasse  vom  20.  Boptember  1800  zu  etablirenden
  neuen  Dispensir-Anstalten.

Sandfässer  von  Hols,  je  1  für  grössere  und  mittlere  Lararethe.

Schachteln  mit  ajustirtem  Modicingewichte,  resp.  2,  2,  1  für  grössere,
mittlere  und  kleinere  Lazarethe.  —  Eine  Schachtel  Ray  Medicinalgewichts  enthält
folgende  36  Gewichte,  je  1  Stück  A  1  und  !,,  Unze;  je  2  &amp;  2  Drachmen,  I  Drachme,
7  Drachme,  2  Skropel,  1a  ‚arrapel,  1  Skropel,  Y  Skrupel,  10,  9,8,  7,6,5,4,3,  2,

(Erlass  es  Chefs  des  Militär-Medicinal-Wesens  vom  1.  August  1831.  re
Diepansir-  etelten  n  mit  Volontär-Pharmaceuten  ist  noch  eine  dritte  Schachtel  Gewichte
durch  den,  auch  den  übrigen  Generalärzten  zur  weiteren  Veranlassung  mitgetheilten
Erlass  d.  Chefs  d.  Milietr-Medieinnl-  Wesens  vom  5.  Juni  1801  genehmigt,  a  welcher  lautet:

Br.  m.  dem  Königl.  Generalarzte,  Ritter  etc.,  Herrn  Dr.  Stumpf  Hochwohlgeboren
mit  nachstebender  er;  Febenster  Erwiderung  zu  remittiren:  etc.  Was  die  ferner  zur  Sprache
gebrachte  Ungenaigkeit  der  Tarirwaage  und  der  Gewichte  zur  Ermittelung  des  speeißschen
  Gewichts  mit  dem  10N0  Gran  haltigen  Glase  anlangt,  so  kann  solche  wohl
nicht  befremden,  wenn  man  erw  dass  die  Tarirwaagen  seit  1929  in  Gebranch  und,
wie  es  scheint,  nur  in  selteneren  Fällen  Ajustirangen  damit  vorgenommen  worden  sind;
auch  die  Richtigkeit  der  Gewichte  in  den  Dispensir-  Anstalten  wohl  nicht  überall  in
dem  Grade  kontrolirt  worden  ist,  wie  es  im  Allgemeinen  hätte  geschehen  müssen  und
sich  jetzt  bei  Einführung  dos  IIMM  Gran  haltigen  Glases  als  unerlässlich  nöthig  heraus
stell.  Um  nun  den  gedachten  Mängeln  eine  Beseitigung  zu  verschaffen,  ersuche  Euer
etc.  ich  ergebenst,  gefälligst  Folgendes  anordnen  zu  wollen:

Von  Seiten  der  Dispensir  -  "Anstalt  ist  eine  Schachtel  sjustirtes  Medicingewicht
anzuschaffen,  mit  diesem  neuen  Gewicht  die  alten  zu  kontroliren,  und  diejenigen,  welche
sich  hierbei  als  unrichtig  erweisen,  zu  verwerfen  und  durch  neu  zu  b  ende  zu
orsetzen.

2)  Die  neuen  Gewichte  sind  in  einer  besonderen  Schachtel  mit  der  Signatur  „Gewichte
  zur  Ermittelung  des  specifischen  Gewichts‘  zurückzustellen  und  nur  zu  diesem
Behufe  und  zur  Kontrole  der  übrigen  bei  der  Receptur  gebrauchten  Gewichte  zu  verwenden.


%)  Die  Tarirwange  muss  so  empfindlich  sein,  dass  eine  Belastung  von  3  Gran  noch
angezeigt  wird,  und  wo  eine  solche  Empfindlichkeit  nicht  mehr  vorhanden,  einer  Ajustirung
  unterworfen  werden.  Hierbei  bemerke  ich  ergebenst,  dass  eine  grössere  Ge
uauigkeit  der  Tarirwaagen  zur  Ermittelung  des  specifischen  Gewichts  nicht  erforderlich
ist  und  hiermit  der  hier  vorliegende  Zweck  im  Allgemeinen  erreicht  werden  kann,  w
die  Landes-Pharmakopoe  bei  mehreren  Gegenständen  kleine  Schwankungen  im  specifischen
  Gewichte  von  3  bis  3  Gran  gestattet,  es  auch  nicht  in  der  Absicht  liegt,  dass
solche  unwesentlichen,  in  der  Praxis  unvermeidlichen  Differenzen  zum  Gegenstande
eines  Monitums  erhoben  werden.

Schürzen  von  grauer  Leinwand  mit  Aermeln  und  kleinen  Taschen,
resp.  6,  1,  2  für  grönsere,  mittlere  und  kleine  Lazarethe.

Schemel  vonHolz  mitLehnen,  resp.  3  und  ?  für  grössere  und  mittlere  Lazarethe.

Scheuerfässer  von  Holz  für  die  Yedicinküche,  je  1  für  grössere  und  mittlere
Lazaretbe.

Signaturen  zu  den  Standgefässen.  Siehe  Standgefässe.

Spatel  von  Eisen  &amp;  8  bis  10  Zoll  Länge,  resp.  0,  4,  2  für  grössere,  mittlere
und  kleine  Lazarethe.

Spirituslampe,  gläserne,  kleine,  zur  Vervollständigung  des  Reagentien-Apparats
für  diejenigen  Dispensir-Anstalten,  bei  denen  Volontär-Pharmaceuten  an  gell  s  sind.
(Erlasse  des  Chefs  d.  Militär-Medicinal-Wesens  vom  P.  März  und  10  Mai  1801,
des  Militär-Oekonomie-Departemeuts  vom  29.  März  ärs  1861.)
un  Spülwannen  von  Holz  für  die  Medicinkäche,  je  1  für  grössere  und  mittlere

Fi  dg  efässe  von  Sanitätsmasse  verschiedener  Grösse,  laut  Instruktion  je  18  für
grössere  und  mittlere  Lazarethe,  Standgefüsse  von  Glas  zu  den  Pulvern  und  Standgefässe
  von  Glas  mit  eingerlebenen  Stöpseln  zu  Flüssigkeiten,  verschiedener  Grösse,  laut
Instruktion  jo  40  und  je  20  für  grössere  und  mittlere  Lazarethe,