Instandhaltung  der  Dispensir-Anstalten.  795

ustrocknens  der  Vegetabilien  etc.  Differenzen  zwischen  dem  rechnungsmiässig  sein
sollenden  und  dem  bei  der  Inventur  wirklich  vorhanden  gefundenen  Bestande  nie
zu  vermeiden  sind,  so  müssen  doch  diese  unvermeidlichen  Differenzen,  sofe
pensiren  der  Arzneien  mit  der  „gehörigen  Borgfalt  und  Genauigkeit  geschieht  und  die
in  den  Ordinationsbüchern  geforderten  Quantitäten  gehörig  abgewogen  und  nicht  etwa,
unststthafter  Weise,  nach  dem  blosen  Augenmasse  abgeschätst  werden,  immer  nur  unwesentlich
  und  verhältnissmässig  geringfügig  bleiben.  Von  dieser  A  Art  sind  indessen
die  in  meinen  Revisions-Notsten  zu  den  betreffenden  Berechnungen  zur  Sprache
brachten  wesentlichen  Defekte  nicht;  diese  rühren  von  anderen  Ursachen  her  und
swar  von  Entwendungen,  die  sich,  wie  auch  von  vorschiedenen  Lazareth-Kommissionen
und  Militär-Aersten  eingeräumt  worden,  namentlich  Laxzareth-Gehüälfen  haben  zu  Schulden
kommen  lassen.  —  Das  bäufigere  Vorkommen  solcher  Entwendangen,  verbunden  mit  dem
Umstande,  dass  der  Thäter  bisher  fast  nie  ermittelt  worden,  zeugen  von  einer  mangelhaften
  Aufsicht  und  Kontrole  in  den  betreffenden  Dispensir-Anstälten,  weshalb  ich
veranlasst  finde,  Euer  Hochwohlgeboren  ergebenst  zu  ersuchen,  den  Militär-Aersten
  Ihres  Inspektions-Bereichs,  unter  Hinweisung  auf  den  Inhalt  des  diessei
Cirkular  -  Schreibens  en  die  Herren  Korps  -  General-  Aerste  vom  4.  Januar  1842
(siehe:  Zusatz  zu  $.  14),  zur  Pflicht  zu  machen,  ihren  Obliegenheiten  als  ärztliche  Vorstände
  der  Dispensir-Anstalten  mehr  Sorgfalt  und  Aufmerksamkeit  zu  widinen,  als  solches
bisher  von  einem  Theile  derselben  geschehen,  und  in  der  Dispensir-Austalt  solche
Massregeln  zu  treffen,  dass  Entwendungen  sus  derselben  nicht  vorkommen  oder  we
stens  nicht  unbemerkt  und  unentdeckt  verübt  werden  können.  Namentlich  gehört  such
hierher,  dass  den  einjährigen  freiwilligen  Pharmaceuten  bei  ihrer  Anstell  in  der
Dispensir-Anstalt  Vorsicht  und  Wachsamkeit  anempfohlen  wird,  um  so  che  Entwen‘
dungen  zu  verhindern.  Ew.  etc.  wollen  den  Militär-Aerzten  hierbei  bemerklich  machen,
wie  dies  auch  in  dem  diesseitigen  Cirkular-Schreiben  an  die  Herren  Korps-Ge-Aerzte
  vom  20.  Januar  1831,  sowie  in  dem  Cirkulare  an  eimmiliche  Militär-Aerzte
  vom  12.  Januar  1839  ad  5  "ausgesprochen  ist,  der  ärztliche  Vorstand  der  Dis-Anstalt,
  den  vorgesetzten  Behörden  gegenüber,  der  zunliehst  Verentwortliche
bleibt  und  er  daher  auch,  wenn  sich,  von  ihm  unbemerkt  und  unentdeckt,  Defekte  in
der  Dispensir-Anstalt  herausstellen,  sunchst  in  Anspruch  genommen  werden  muss,  und
ihm  nur  der  Rekurs  an  den  betreffenden  in  der  Dispensir-Anstalt  beschäftigten  Pbarmaceuten
  oder  Hälfsarzt  offen  bleibt.

Gehülfen  desselben.  (Hülfs-Aerzte;  militärpflichtige  Pharmaceuten;
  Lazareth-Gehülfen.)  $.  8.
R  Siche  Theil  U,  Kapit.  III.  (Dienst  in  der  Dispensir-Anstalt.),  Kap.  V
und  kap
Der  Bandagen-Verkehr  i  in  der  Dispensir-Anstalt  und  die  Anfertigung
der  \  bleibt  stets,  auch  wo  Pharmaceuten  angestellt
  sind,  Sache  des  Hülfsarztes.
Remuneration  der  Hülfs-Aerzte  in  ihrer  Eigenschaft  als
pharmaceutische  Gehülfen.  $.  9.
Siehe  Theil  II,  Kap.  IIL  (Zulagen  der  Hülfs-Aerzte.)
Beschäftigung  der  Lazareth-Gehülfen  in  den  Dispensir-Anstalten.
  $.  10.  (efr.  Kap.  VI.)

Die  bei  den  Truppen  zu  Lazareth-Gehülfen  auszubildenden  Lente
werden  in  den  Dispensir-Anstalten  dergestalt  beschäftigt,  dass  sie  hier.
unter  der  Leitung  und  Aufsicht  der  Pharmaceuten  und  Hülfs-Aerzte  die
Anfertigung  von  Infusionen,  Dekokten  und  anderen  einfachen.  Zubereitungen,
  sowie  auch  das  Signiren  der  Arzneien  etc.  besorgen.  Ausserdem
werden  sie  noch  mit  der  Reinhaltung  der  Apotheken  -Utensilien  und  der
Dispensir-Anstalt  überhaupt,  sowie  mit  Reinigung  der  M  Medicingläser  und
ähnlichen  Handreichungen  beauftragt.  (Vergl.  auch  Theil  IL,  Kap.,  VL)...

Apotheken-Handarbeiter.  Me  11.  Giehe:  „Dampfkoch-  Apparate
ad  10  und  Theil  II,  Kap.  V  VL)

Bei  der  Beschäftigung  der  Lazareth-Geitlfen  in  der,  iin  $  40:  erwähnten

  Art  dürfte  die  Annahme  besonderer  Apotheken-Handarbeiter  für