Versorgung  der  Dispensir-Anstalt.  mit  Arzneien,  Verbandmitteln  u.  s.  w.  8if

Intendenturen  die  schon  in  dem  eitirten  8.  verlangte,  jedoch  von  der  Königl.  Ober-Rechnungs
  -Kammer  seither  mitunter  vermisste  Sorgfalt,  bei  Anfertigung  jener  Nachweisungen
  hiermit  noch  besonders  empfohlen.

IV.  Bestimmnngen  über  Beschaffung,  Verrechnung,  Bereltung,
  Conservation  und  Bevisien  der  Ärzneien  und  Biutegel.

Conservation  und  Verrechnung  der  Blutegel.

1.  (Cirkuler  an  die  sämmtl.  Militr-Aerste  vom  6.  November  1833  ad.)  In  No.  42
der  von  dem  Vereine  für  Heilkunde  in  Preussen  herausgegebenen  medicinischen  Zeitung
pro  1993  ist  ein  neues  Mittel,  Blutegel  besser  zu  conserviren  und  zum  Saugen  ge
schickter  zu  machen,  a  geben.  Es  werden  zu  diesem  Ende  die  Blutegel  mit  einer
Mischung  aus  gleichen  "Theilen  Moselwein  und  Wasser  übergossen,  wonach  diese
in  die  ‚heftigrte  Bewegung  gerathen,  alles  Unreine  von  sich  geben,  nach  ‘  Minuten
aber  wie  betäubt  auf  den  Boden  des  Gefäüsses  sinken.  Nachdem  nle  überhaupt  5  Minuten
  in  der  gedachten  Flüssigkeit  belassen  worden,  wird  die  letztere  abgegossen,  die
Egel  aber  werden  mit  reinem  nicht  ganz  kaltom  Wasser  von  15"R.  a  bgerpült  und  se
biernächst  in  dergleichen  reinem  Wasser  aufbewahrt.  Nach  Verlauf  von  'j,  Stunde
ermuntern  sie  sich  wieder,  sind  zum  Saugen  geschickter  und  eonserviren  sich  besser.
Auf  400  Biutegel  ist  ';,  Quart  Moselwein  und  eben  ro  viel  Wasser  erforderlich.  Anstatt
  des  Moselweins  kann  man  sich,  ebenfalls  zu  gleichem  Theile  mit  Wasser,  einer
wohlfeileren  Zusammensetzung  aus  3  Theilen  rectificirten  Weingeist.  #  Theilen  Weinessig
  und  12  Theilen  Wasser  bedienen,  und  soll  diese  Mischung  in  Bezug  auf  die  Egel
noch  Vorzüge  vor  der  mit  Moselwein  haben.  Wenu  Bintege),  gleich  nachdem  sie  gesogen
  haben  oder  bald  darauf,  ganz  auf  die  vorangeführte  Weise  behandelt  werden,  so
geben  sie,  fast  unter  denselben  Erscheinungen  der  Aufregung,  das  eingesogene  Blut
wieder  von  sich  und  können  nach  einigen  Tagen  zum  Saugen  wieder  benutzt  werden.
Es  ist  nicht  unwahrscheinlich,  dass  dieses  Experiment,  jedoch  in  immer  längeren
Zwischenrlumen,  öfter  mit  ihnen  wird  vorgenommen  werden  können.  —  Wegen  der
hieraus  zu  erzielenden  Vortheile  wird  dieses  Verfahren  zum  Versuche  Behufs  der  besseren
  Konservation  der  etwa  vorräthigen  E  ei  und  zur  Aufbewahrung  und  ferneren
Benutzung  bereits  applieirter  Blutegel  empfohle

2.  (Cirkular  an  die  General-Aerzste  vom  Fr  Juni  1837.)  Nachdem  durch  ausge
debnte  Versuche,  welche  in  Betreff  der  Wiederherstellung  der  Saugfähigkeit  der  gebrauchten
  Blutegel  in  dem  Garnison-Lazareth  zu  Berlin  neuerdings  angestellt  und
16  Monate  hindurch  fortgenotzt  worden  aind,  diesseitig  die  Ueberzeugung  von  der  Nützlichkeit
  und  Ausführb  t  des  zu  diesem  Zwecke  angewendeten  Verfahrens  erlangt,
und  nicht  minder  feste  Anhaltspunkte  hierüber  gewonnen  worden  sind,  in  neuester  Zeit
auch  zu  demselben  Zwecke  ühnliche  Einrichtungen  in  anderen  Staaten,  namentlich  in
Frankreich,  in  den  Civil-  und  Militär-Hospitälern  bereita  Eingang  gefunden  haben,  ist
es  im  Interesse  des  Medikamenten-Fonds  um  so  mehr  für  zweckmiässig  erachtet
worden,  auf  Grund  jener  Versuche  die  Wiederherstellung  der  Saugtähigkeit  der  gebrauchien
Blutegel,  Bohufs  deren  wiederholter  Benutzung,  in  den  sämmtlichen  Militär-Lazarethen  einzuführen
  und  anzuordnen,  als  der  davon  zu  erwartande  pekuniäre  Vortheil  keineswegs
unerheblich  ist,  indem  sich  aus  der  Versuchsperiode,  abzüglich  aller  Kosten,  allein  eine
Ersparniss  von  54  Thirn.  herausgestellt  hat.  Es  ist  in  Betreff  des  hierbei  einzuschlagenden
  Verfahrens  diesseitig  eine  Instruktion  (a.  ad  3)  entworfen  worden,  von  welcher

w.  Hoochwohlgeboren  ich  hiermit  130  Exemplare  unter  dem  ergebensten  Ersuchen
übermache,  davon  den  Lazaretben  Ihres  Korpsbereichs  die  erforderliche  Anzahl  Exemplare
  zu  übersenden  und  das  weiter  Erforderliche  in  dieser  Angelegenheit  gefälligst
in  die  Wege  leiten  zu  wollen.  Bei  den  grösseren  Garnison-Lazarethen  wollen  Ew.  etc.
gefilligst  darauf  Bedacht  nehmen,  dass  die  Lazareth  th-Kommission,  jeder  wachthabende
Arzt,  die  Dispensir-Anstalt  und  die  Lazareth-Gehülfen  einer  jeden  Station,  ausserdem
aber  sämmtliche  Ober-Militär-Aerzte  mit  einem  an  die  Nachfolger  übergehenden  Exemplare
  versehen  werden.  Da  übrigens  das  früher  schon  den  Militäir-Aerzten  empfohlene

rsparniss  an  Blutegeln  durch  wiederholte  Benutzung  derselben,  wie  sich  aus  den  tabellarischen
  Medikamenten-Berechnungen  ergeben,  nach  und  nach  fast  gänzlich  aufgehört
  hat,  und  dem  Vernehmen  nach  die  eth-Gehülfen  die  Bintegel  nach  deren
Applikation  in  ihrem  Vorihell  zu  verwerthen  suchen,  so  dürfte  es  angemessen  sein,
die  Lazaroth-Gehülfen  N  dieser  Gelegenheit  hierin  su  verwarnen,  und  denselben  eröffnen
zu  lassen,  dass  hinfort  jede  erwiesene  Unterschlagung  von  Blutegeln,  sowie  der  Verkauf
derselben  ihrerseits  unnschsichtig  eine  Bestrafung  nach  $.  225  und  $.  227  des  Strafgesetzbuches
  zur  Folge  haben  würde.  Bei  Gelegenheit  der  Revision  der  Garnison-Larsrethe
  wollen  Ew.  etc.  geflligst  auch  dieser  Angelegenheit  Ihre  Aufmerksamkeit  auwenden,
  und  sich  davon  ü  n,  ob  hierbei  überall  ionsmilssig  v.  rei
wird,  nicht  minder  mir  von  den  im  $.  12  der  Instruktion  gedachten  Berichten  alljährlich