814  B.  Dispensir-Anstalten.

Als  ae  diene  |  hierbei,  dass  solche  Egel,  welche  in  die  Hand  genommen,
sich  noch  kugelu  zusammenziehen  oder  diejenigen,  besonders  die  grössern
unter  ibnen,  welche  ba  noch  Blat-  bei  sich  haben,  einer  zweiten  Vebergiessung  mit
verdünnten  Essig  zu  unterwerfen  sind,  bis  auch  diese  soweit  herab;  beestimmt:  sind,  dass
sie  sich  bequem  handhaben  und  ausstreichen  lassen,  wozu  in  der  Regel  noch  ein  Verweilen
  im  Bade  von  3  bis  4  Minuten  nöthig  ist.

Die  Untersuchung  anf  noch  vorhandenes  Blut  im  Biutegel  und  das  Ausstreichen
derselben  selbst  geschehe  in  der  Weise,  dass  das  Behwanzende  des  Biutegels  zwischen
Daumen  und  Zeigefinger  der  linken  Hand  in  der  Lage  festgehalten  werde,  dass  der
Rücken  nach  unteu,  der  Bauch  nach  oben  zu  liegen  komme.  Hierauf  drücke  man  ihn
sanft  zwischeu  Daumen  und  Zeigefinger  der  rechten  Hand,  ihn  gleichsam  abplattend,
ohne  ibn  zu  verlängern  oder  zu  ziehen.  Ergiebt  sich  hierbei  eine  fühl-  und  sichtbare
Geschwulst  am  Kopfende,  so  gehe  man  mit  den  beiden  Fingern  unter  sauftem  Drucke

vor,  vermeide  hierbei  jedoch  jeden  Druck  in  der  unmittelbaren  Nähe  der  Mund-Öffnung,
  worauf  das  Blut  tropfenweise  aus  der  Mundöffnung  des  Blutegels  austritt,  und
wiederhole  diese  Manipulation  eo  oft,  bis  man  die  Ueberzeugung  erlangt  hat,  dass  alles
Blut  aus  demselben  entfernt  ist.

Gewahrt  man  beim  Ausstreichen  keine  Anschwellung  am  Kopfende,  so  hat  der
Blutegel  bereits  von  selbst  alles  Biut  von  sich  gegeben.

Die  gute  Ausführung  dieser  ganzen  Manipulation,  und  namentlich,  dass  hierbei  jede
durch  zu  starken  Druck,  sowohl  des  Schwanzendes  als  des  Körpers,  herbei
Verletzung  des  Blutegels  vermieden  werde,  ist  für  die  weitere  Benutzung  und  onservirang
  derselben  von  wesentlicher  Bedeutung.  Die  Nichtbeachtung  dieser  Vorschrift

hat  ein  Zusammenschrumpfen  des  verletzten  Theils  und  ein  baldiges  Absterben  des
Egels  zur  Folge.

Bei  Blutegeln,  weiche  altes,  bereits  schwarz  und  tbeerartig  gewordenes  Blut  bei
sich  haben,  oder  wo  die  Blutentziehung  nach  der  Applikation  zu  spüt  vorgenommen
wird,  ist  die  unbeschkäigte  Erhaltung  derselben  nicht  immer  zu  ermöglichen,  und  unem

  Grunde  weit  grösseren  Schwierigkeiten,  als  es  selbst  der
geübten  Hand  nicht  immer  gelingt,  die  dicke  Blutmasse,  ohne  den  Blutegel  und  ins-Da

  hiernach  schon  ein  Zeitverlust  von  einer  Viertelstunde  dem  Gelingen  der  Sache
Eintrag  thut,  bei  der  Applikation  einer  grösseren  Anzahl  Blutegel  aber  nicht  selten
swischen  dem  Abfallen  der  ersten  und  letzten  Hälfte  ein  noch  grösserer  Zeitraum  liegt,
so  macht  es  sich  in  solchen  Fällen  nöthig,  erst  die  eine  Hälfte  und  demukchst  die  andere
  Hälfte  der  abgefallenen  Biutegel  in  Behandlung  zu  nehmen.

Die  so  von  ihrem  Blute  gänzlich  befreiten  Biutegel  sind  sum  zweiten  Male  mit
Wasser  sorgfältig  zu  reinigen.

6.  Regeln  in  Betreff  der  bei  syphilitischen  Kranken  gebranchten

Blutegel,  welche  auf  der  syphilitischen  Btation  ronp-  bei  syphilitischen  Kranken  zur
Anwendung  gekommen,  sind,  nachdem  sie  wieder  sa'  gemacht  worden,  in  besondere
  mit  der  Signatur  „Syphilitischo  Station“  zu  vorsehen  en  Geflissen  aufzubewahren
und  bis  auf  Weiteres  ausschliesslich  nur  auf  dieser  Station  wieder  in  Anwendung  zu  bringen.

(Dorch  Cirkular  vom  %.  August  1861  aufgehoben.)
7.  Botreffend  diejenigen  Personen,  welchen  die  Wiedersaugfähigmachung
  der  Blutegel  obliegt.

Das  vorgeschriebene  ©  Verfahren,  um  die  Bintegel  wieder  su  machen,  ist
in  den  Militär-Lasarethen  von  den  Lasareth-Gehülien  auszuführen  un  genchloht  unter
specieller  Auleitang  und  Aufsicht  der  wachthabenden  Assistens-  und  einjährigen  frei

Aerzte.  sseren  Garnison-Lazarethen  findet  dasselbe  stationsweise  Statt,
so  dass  die  in  n  der  betreffenden  Station  in  Anwend  ‚gekommenen  |  Blute  utegel  auch  von

Gehülfen  haben  sich  hierbei  su  assistiren,  die  bei  der  Visite  verordneten  Elitage  in
der  Dispensir-Anstelt  in  Empfang  su  nehmen,  anzusetzen,  un  und  demnlichst  so

machen.
Da  Far  guten  Ausführun  dieses  Geschäfts  Uebung,  manuelles  Geschick  und  Zuvorlässigkelt
  erforderlich  sind,  die  erston  beiden  Eigenschaften  aber  nur  durch  eine

längere  Praxis  sich  aneignen  und  erlernen  lassen,  so  liegt  os  im  Interesse  der
die  damit  benuftragten  und  bewährt  befundenen  Lasareth-Gehülfen  längere  Zeit  und