818  B.  Dispensir-Anstalten.

mission  zu  Stettin,  wonach  beobachtet  worden  ist,  dass  eine  Lage  von  Kiessand  und
kleinen  Kieselsteinen  in  dem  Anfbewahrungsgefäss  der  Blutegel  überaus  heilsam  sei,
eine  besondere  Beachtung.  Schon  bei  Gelegenheit  der  von  dem  Ober-Btabsapotheker
zur  bestmöglichen  Conservation  der  Blutegel  angestellten  früheren  Versuche  ist  von
demselben  festgestellt  worden,  dass  diese  besonders  durch  solche  Mittel  zu  erreichen
sei,  welche  das  Wasser  vor  der  Fäulniss  schützen,  und  hat  sich  ergeber,  dass  hiarzu
von  allen  in  Versuch  genommenen  Mitteln  vorzugsweise  Marmorgruss,  Kohle  und
Wiesenmoos  geeignet  sind;  denn  sie  conserviren  das  Wasser  ungemein,  verhüten  das
rzeugen  von  Infusionstbierchen  und  worden  dadurch  die  durch  das  Absterben  der
letzteren  sich  entwickelnden,  den  Biutegeln  tödtlichen  Gasarten  —  Schwefel-  und  Phospbor-Wasserstoffgas
  —  verhütet.  In  gleicher  Weise  wie  Marmor  wirkt  nun  auch,  wiewohl
  weniger  kräftig,  Kiessand  und  kleine  Kieselsteine,  und  da  solche  eher,  wie  Marmorgruss,
  sowie  auch  Wiesenmoos  überall  zu  erlangen  sind,  so  werden  genannte  Conservationsmittel
  des  Wassers  den  Lazarethen  zur  besseren  Erhaltung  der  Blutegel  um
so  mehr  empfoblen,  als  den  Blutegeln  dadurch  zugleich  eine  Gelegenheit  gegeben  wird,
sich  beim  Häuten  die  Netzhaut  abatreifen  zu  können,  und  so  weniger  der  Erze
der  Knotenkrankheit  unterworfen  zu  sein.  Euer  etc.  ersuche  ich,  den  Lazareth-Kommissionen
  gefälligst  anzuempfehlen,  diese  Conservatinnsmittel  ohne  Verzug  in  Anwendung
bringen  zu  lassen,  um  die  Blutegel  schon  in  diesem  Jahre  gegen  die  in  den  Monaten
Juli  und  August  in  der  Regel  stattfindende  grössere  Sterblichkeit  geschützt  zu  sehen.
Kiessand  und  kleine  Kieselsteine  werden  hierbei  in  abwechselnde  Lagen  mit  dem  Moos
gebracht,  wobei  die  Lage  mit  erstern  geschlossen  wird.  Ausserdem  versche  man  den
übrigen  Theil  des  Geflsses  mit  etwas  losem  Moos,  damit  sich  die  Blutegel  zwischen
Moos  und  Wasser  bewegen  können.  Bei  Absonderung  der  todten  werde  das  lose  Moos
herausgenommen.  In  welchen  Zwischenräumen  eine  Erneuerung  des  Mooses,  sowie  eine
grindilche  Reinigung  der  Aufbewahrungs-Geflisse  vorgenommen  werden  muss,  werden
6  hierüber  za  sammelinden  Erfahrungen  an  die  Hand  geben  und  ist  darliber  zu  berichten.

V.  Betreffend  die  zur  Bemuneration  in  Vorschlag  za
bringenden  Lazarcetk-Gehülfen.  Bei  den  zur  Gewährung  von  Remunerationen
  in  Vorschlag  gebrachten  Lazareth-Gehülfen  wollen  Euer  etc.  gefälligst  darauf
schten,  dass  neben  dem  Namen  der  Gehülfen  such  der  betreffende  Truppentheil,  welchem
  er  angehört,  angegeben  ist.

VE.  Ueher  Berichte  und  zu  führende  Nachweisungen.  Un
eine  Gleichmässigkeit  in  der  Verrechnung  der  wieder  saugfühig  gemachten  Bintegel
zu  erlangen,  erscheint  es  angemessen,  den  Lazarethen  die  nachfolgende,  zu  diesem
Behufe  hier  entworfene  Nachweisung  zur  Nachachtung  zu  überweisen.  Solche  Nachweisungen
  würden  für  die  Folge  in  den  Dispensir-  Anstalten  über  den  Ankauf,  Verbrauch
  etc.  der  Bintegel  zu  führen  und  vierteljährlich  davon  eine  Abschrift  der  tabellarischen
  Medikamenten-Berechnung  beizufügen  sein.

Schems,  welches  in  den  Dispensir-Anstalten  bei  der  Verrechnung  der  Biutegel  zum
Grunde  zu  legen  Ist.

n  die  Dispensir-  t
An-  Tr  *  sorlchgellefen  während  der  Be-  Be-Monat.
  |  Tag.  Ordinallons-  fgekauft.
  buch.  lebende.  todte.  bewabrung.  |  and.  |  merkungen.

"Bestand  vom  vorigen  Quartal  .  .  .  .  oo...  W
Jannar  1  _  4  3  1  _  p-')
2  10  18  15  3  2  4
4  —  6  _  3  3
8  6  10  8  2  1  34
10  _  6  5  |  1  32
12  —_  4  3  \  _  3
15  8  8  6  2  1  36

Summa  24  DT)  46  10  8

18  Stück  gestorben.

Hiernach  würde  die  Verrechnung  in  der  tabellarischon  Medikamenten-Berechnung
folgende  sein: