824  B.  Dispensir-Anstalten.

Beschaffung  und  Abgabe  der  Arzneien  aus  Depots  und  Arznei-Reserven.


6.  (Erl.  d.  Milit.-Oekon.-Depart.  v.  21.  Febr.  1834,  Circular  an  die  General-Aerzte
v.  7.  Mürz  1854.)  Im  Einverständniss  mit  dem  General-Stabs-Arste  der  Armes  bestimmt
  das  Departement  hierdurch  in  Verfolg  der  Verfügung  vom  1.  September  1843,
dass  diejenigen  Arzneigegenstlinde,  welche  nach  den  neuen  Arznei-Etats  für  die  Belangs-Lazarethe

  nicht  mehr  vorräthig  zu  halten  sind,  ebenso  wie  die  obsolet  gewor-Genen
  derartigen  Bestlinde,  insoweit  davon  noch  Gebrauch  gemacht  werden  kann,  an
die  Garnison-Lazarethe  zur  Verwendung  in  den  Dispensir-Anstalten  abgegeben,  insoweit
sie  aber  für  diese  Anstalten  nicht  geeignet  sind,  möglichst  durch  Verkauf  noch  verwerthet
  werden.  Die  Kg].  Intendantur  bat  hiernach  für  Ihren  Bereich  unter  Konkurrenz
des  Korps-General-Arstes  das  Weitere  zu  veranlassen.  —  Abs  an  die  General-Aersto
  mit  dem  Ersuchen,  die  betreffenden  Kgl.  Larareth-  a  onan  anzuweisen,
nur  solche  Arzneigegenstände  zu  übernehmen,  von  denen  in  den  Dispensir-Anstalten
ein  Gebrauch  gemacht  werden  kann.

Bemerkung.  Auch  anderweit  sind  mehrfach  Arzneien  aus  Depots  etc.  den  ve
schiedenen  Dispensir-Anstalten  zum  Gebrauch  überwiesen  worden,  so  -.  B.  Myrrba  a
dem  Belagerungs-Lazareth-Depot  zu  Cöln  mittelst  Erlasses  des  Chefs  des  Mil-Med.-Wesens
  vom  2  De  comber  1852,  aus  den  Beständen  der  Felllaraneihe  des  3.  Armee
Korps  mittelst  Erlass  vom  26.  August  1839  u.  s.  w.  Eine  Mittheilung  der  bierher
gehörigen  verschiedenen  Verfügnngen  dürfte  überflüssig  sein.

7.  (Erl.  d.  Chefs  d.  Mil.-Med.-Wesens  vom  !.  Oktober  1859.)  Die  mit  der  letzten
Mobilmachung  verbunden  gewesene  Anschaffung  von  Arzneien  für  die  Feld-Lazarethe
und  Verproviantirung  gewisser  Festungen  des  7.  und  8.  Armee-Korps  mit  nicht  konservationsfähigen
  Arzneien  haben  es  bei  der  angeordneten  Aufriumung  dieser  Arzneien
in  Uebereinstimmung  mit  dem  Kgl.  Mil.-Oekon.-Depart.  unerlässlich  nöthig  erscheinen
lassen,  dass  sich  die  Dispensir-Anstalten  sämmtlicher  Armee-Korps  au  dem  Verbrauch
dieser  Arzneien  betheiligen,  weil  nur  auf  solche  Weise  der  Verbrauch  der  nicht  konservationsfübigen
  Arzueien  vor  eintretender  Verderbniss  zu  ermöglichen  ist,  und  ü
haupt  der  Absicht  des  Kgl.  Departements,  die  Arzneien  in  den  Festungen  durch  Verbrauch
  in  den  Dispensir-Anstalten  aufgeräumt  zu  sehen,  entsprochen  werden  kann.  Ds
jedoch  bei  solchen  allgemeinen  Arzneivertheilungen  Ueberladungen  der  Dispensir-Anstalten
  mit  Arzneiquantitäiten,  für  welche  die  vorhandenen  Standgefässe  keinen  Raum
darbieten,  unvermeidlich  sind,  und  solche,  wie  die  Erfahrung  gelehrt  hat,  nicht  selten
ein  Verderben  der  Arzneien  in  den  Dispensir-  -Anstalten  sur  Folge  hat,  so  ist  darauf
Bedacht  genommen  worden  und  bat  das  Kgl.  Mil.-Oekon.-Departement  auf  meinen  desfellsigen
  Antrag  genehmigt,  dass  zur  Aufnahme  der  Arzueien  von  den  Felglararetben
in  den  Garnison-Lazarethen  Magdeburg,  Münster  und  Coblens  eine  mit  ordnungsmässigen
  Standgetässen  ausgerlistete  Arsneireserve,  in  gleicher  Weise,  wie  solche  in
Posen  bereits  besteht,  etablirt  werde,  welche  nach  Aufräumung  der  Arzneien  von  den
Feld-Lassrethen  sich  aus  den  Belagerungs-Lazareth-Depots  ergänzen  werden  und  aus
welchen  die  Arrneien  nach  Massgabe  des  Bedarfs  und  nach  Grösse  der  vorhandenen
Btandgefüsse  an  die  Dispensir-Anstalten  auf  diesfüllige  Requisitionen  abgegeben  resp.
besogen  werden  sollen.  Zu  diesem  Ende  sind  nun  in  dem  Kgl.  Kriegs-Ministerium
Verzeichnisse  metallographirt  worden,  in  welchen  die  etatsmässigen  Arzneien  der  Feldund
  Belagerungs-Lazarethe,  insoweit  sie  zur  Abgabe  an  andere  Lararethe  kommen
sollen,  enthalten  sind.  Von  diesen  Verzeichnissen  erhalten  Ew.  Hochwohlgeboren

.  Ezemplare  (16  für  das  1.  Armee  Korps)  mit  dem  ergebensten  Ersuchen,  jeder  Dispensir-Anstalt
  der  Lazarethe  des  .  Armee-Korps,  mit  Ausnahme  der  ganz  kleinen,  ein
solches  Exemplar  mit  dem  Auftrage  zu  überweisen,  fortan  und  bis  sur  gänzlichen  Aufräumung
  jener  Arzneivorräthe  den  Bedarf  von  den  in  diesem  Verzeichniss  namhaft
machten  Araneien,  nach  Massgabe  der  Grösse  der  vorhandenen  Standgefässe,  aus  de
Dispensir-Anstalt  des  Garnison-Lazareths  zu  N.  (Coblenz  für  das  1.  Armee-Korps)  zu
beziehen,  und  zwar  sind  alle  von  den  Dispensir-Anstalten  aus  Arszneireserven  zu  ent
nehmenden  Medikamente  in  Medicinalgewicht  zu  fordern.  Die  qu.  Arzneien  sind  übrigens
  hinsichts  ihrer  Güte  zuvor  von  sachverständigen  pharmaceutischen  Rerisoren  geprüft
  worden  und  werden  in  einer  zum  Belbstdispensiren  völlig  geeigneten  Form  aus
der  Arsneiresorve  abgegeben  we

7a.  (Erl.  d.  Chefs  d.  Mil.-Med  -Wesens  vom  20.  November  1850.)  Von  dem  Ge
neral-Arzte  des  8,  Armes-Korps  ist  anhero  berichtet  worden,  dass,  bevor  die  Arzneireserve
  der  Dispensir-Anstalt  zu  Coblenz  nicht  vollständig  eingerichtet  und  verschiedene
damit  in  Verbindung  stehende  Vorarbeiten  beseitigt  worden,  es  besonderen  Schwierigkeiten
  unterliege,  und  bei  den  zu  Gebote  stehenden  geringen  Betriebskräften  es  nicht
möglich  sei,  die  Menge  der  eingegangenen  Arsneidefekte  von  den  Dispensir-Anstalten