Versorgung  der  Dispensir-Anstalt.  mit  Arzneien,  Verbandmitteln  u.  sw.  827

Verrechnung  der  Arzneien;,  das  neue  Landesgewicht.

13._  (Erlass  des  Militär-  Oekonomie-Departements  vom  12.  Mai  1858.)  In  Betracht
der  in  Euer  Hochwohlgeboren  gefälligem  Schreiben  vom  W.  April  dargethänen  Nothwendigkeit,
  sämmtliche  Dispensir-Anstalten  mit  einer  Tabelle  zu  versehen,  nach  welcher
sie  vom  ].  Juli  1858  an  die  nach  Civilgewicht  zur  Lieferung  kommenden  Droguen,
Materialwaaren  und  Präparate  aus  pharmaceutischen  Fabriken,  Behufs  deren  Vereinnahmung
  in  die  tabellarische  Medikamenten-Nachweisung,  richtig  auf  Medicinalgewicht
reduciren  können;  ist  das  unterzeichnete  Departement  damit  einverstanden,  dass  die  in
der  hiesigen  Handlung  Luhme  &amp;  Comp.  für  6  Pf.  pro  Exemplar  ru  habenden,  bei  dem
Königl.  Medicinalstabe  geprüfte,  genau  und  anwendbar  befundene  Reduktionstabelle  von
W.  J.  Rohrbeck  Ihrerseits  in  220  Exemplaren  beschafft  und  an  die  Lazareth-Kommisımissionen
  vertheilt,  dabei  auch  den  Vorständen  der  Dispensir-Anstalten  durch  die
Korpe  General  4  „Aerzte  empfohlen  werde,  dass  sie  die  naeh  dem  neuen  Handelsgewicht
zu  liefernden  Droguen,  Materielwaaren  etc.  genau  nachwiegen  lassen,  um  die  Ueberzeugung
  zu  gewinuen,  dass  die  Lieferungen  dieser  Gegenstände  auch  überall  richti
nach  dem  neuen  Gewicht  erfolgen.  Der  gefälligen  Uebersendung  der  belegten  und
nit  den  Empfangsbescheinigungen  der  Lazareth-Kommissionen  etc.  versehenen  Kostenliquidation
  sieht  das  Departement  Behufs  der  Erstattungsanweisung  ergebenst  entgegen.
Für  die  rechtzeitige  Beschaffung  der  erforderlichen  neuen  Gewichtsstücke  für  die  resp.
Militär-Verwaltungs-Behörden  zu  sorgen,  ist  den  Intendanturen  bereits  durch  die  Depertements-Verfügung
  vom  21.  November  1857  aufgetragen  worden;  es  lässt  sich  daher
annehmen,  dass  die  Beschaffung  auch  in  Betreff  der  Dispensir-Anstalten  stattgefunden
haben  werde;  jedoch  ist  den  Intendanturen  von  vorliegendem  Schreiben  zur  Kenntnissnahme
  und  event.  weiteren  Veranlassung  Mittheilung  gemacht  worden.

13.  (Cirkular  an  die  General-Aerzte  vom  10.  Mai  18598.)  Den  General-Aerzten
wird  die  vorstehende  Verfügung  unter  Beifügung  der  erforderlichen  Auzahl  Exemplare
von  der  Reduktions-Tabelle  unter  dem  Ersucben  übermacht,  den  Dispensir-Anstalten,
resp.  den  isolirt  stehenden  Landwehr-Bataillona-Aerzten  des  Korpsbereichs  hiervon  unter
Beifügung  je  eines  Exemplars  der  qu.  Tabelle  mit  der  Weisung  Mittheilung  zu  machen,
diese  Tabelle  vom  I.  Juli  ab,  jedoch  unter  Hinweglassung  der  bei  Korn  und  Granen
angegebenen  Decimalbrüche  zum  Grunde  ru  legen:  a)  bei  der  Reduktion  der  in  der
Verbandmittel-Berechnung  nach  bisherigem  Civilgewicht  geführten  Bestände  bei  der
am  ].  Juli  stattfindenden  Uebertragung  in  das  neue  Handelsgewicht,  b)  bei  der  Vereinnshmung
  resp.  Reduktion  auf  Medicinal-Gewicht  in  die  tabe  larischen  Medikamenten-Berechnungen
  bei  allen  solchen  Arzneigegenstünden  resp.  Materialwaaren,  welche  vom
I.  Juli  ab  nach  dem  neuen  Handelsgewicht  geliefert  werden.  —  Ueber  die  erhaltenen
Exemplare  der  Tabelle  ist  eine  summarische  Quittung  einzusenden

id.  Reduktions-Tabellen  für  das  Medicinal-  und  das  neue  Handels-Gewicht.
