Versorgung  der  Disp.-Anst.  mit  Arzaeien,  Verbandmitteln  u.  se.  w.  833

für  die  Folge  den  für  die  Feld-,  Belagerungs-  und  Friedens-Lasarethe  erforderlichen
Bedarf  au  Heftpflaster  im  Wege  der  Submission  korpsweise  beschaffen  resp.  sicherstellen
  zu  Inssen,  indem  der  Oberstabs-Apotheker  sich  bei  seinem  vorgerückten  Alter
mit  der  Selbstbereitung  dieses  Pflasters  nicht  mehr  befassen  kanu.  Zu  diesem  Behufe
ist  nun  ein  Kontrakts-Schema  entworfen  worden,  welches  der  Kgl.  Intendantur  vom
Kgl.  Mil.-Oekon.-Departement  mitgetheilt  werden  wird  und  wovon  Kenntniss  zu  nehmen
ich  Sie  ersuche.  Die  Erlangung  vines  guten,  allen  Anforderungen  entsprechenden
Heftplasters  hängt  ab:  a)  von  der  Güte  und  Reinbeit  des  Materials,  besonders  eines
reinen,  mit  Rüböl  oder  anderen  wohlfeileren  Oelen  nicht  verfälschten  Baumöls  und
b)  daron,  dass  der  Laborant  (Gelegenheit  gehabt  hat,  sich  die  nöthige  Praxis  anzueignen
  und  alle  Kochungen  gleichmässig  gut  darzustellen.  Hiernach  ersuche  Ew  etc.
ich  ergebenst,  bei  Abnahme  und  Prüfung  des  Pfasters  mit  der  grössten  Genauigkeit
verfahren  zu  Inssen,  damit  wir  nicht  trotz  unseres  Kontraktes  schlechte  Lieferungen
erhalten.  Ich  bemerke  hierbei  noch  ergebenst,  dass  es  nöthig  scheint,  vorher  die
alten  Heftpfaster-Bestände  überall  aufzuräumen.  Sind  die  Vorräthe  in  Ew.  etc.  Bereich
hie  und  da  bereits  verbraucht,  so  ersuche  ich  Sie,  gefälligst  anordnen  zu  wollen,  dass
bis  zur  neuen  kontraktlichen  Lieferung  der  Ersatz,  wie  bisher,  noch  aus  der  Dispensir-Anstalt
  des  Berliner  Garnison-Lazaretlis  gefordert  werde.

25.  (Erl.  d.  Mil-Oekon.-Depurt.  vom  19.  September  1801.)  Behnfs  Ergänzung
des  Bedarfs  an  Iieftpdaster  für  das  dortseitige  (1.)  Armee-Korps  wird  die  Kgl.  Intendantur
  beaufiragt,  430  Pfund  dieses  Pfasters  im  Wege  der  beschränkten  Submission
unter  Zugrundelegung  der  nachfolgenden  Bedingungen  auszubieten.  Dieselbe  wolle  das
dieserhalb  Erforderliche  in  Verbindung  mit  dem  Korps-Goneral-Arzte  veranlassen  und
demnächst  den  Zuschlag  ertheilen,  wenn  "die  Forderung  pro  Zollpfund  den  Preis  von
8!;,  Sgr.  nicht  übersteigt,  andernfalls  aber  hierher  berichten.  Bezüglich  der  Vertheilung
  Jdes  zur  Einlieferung  kommenden  Heftpflasters  wird  auf  die  von  der  Verdingung
der  Lieferung  zu  machende  Auzeige  seiner  Zeit  das  Weitere  verfügt  werden

Bedingungen,  welche  der  Lieforung  des  Bedarfs  an  Hoftpflaster  für
das  I.  Armee-Korps  zum  Grunde  gelogt  werden  sollen.

Die  Lieferung  von  450  Pfund  (Zollgewicht)  Heftpßaster  soll  im  Wege  der  Submission
  unter  nachstehenden  Festsetzungen  rerdungen  worden:

Der  Uuternehmer  hat  seiner  Offerte  eine  mit  seinem  Namen  zu  versehende
Probe  von  dem  Heft,flaster,  wie  er  en  zu  liefern  beabsichtigt,  von  circa  Ö  Unzen  beizufügen


$  9.  Erfolgt  hierauf  der  Zuschlag,  so  wird  die  Pßasterprobe  von  der  abnehmenden
Bchörde  besiegelt.  Diesele  dient  demuächst  bei  der  Abnahme  im  Allgemeinen  als’
Anhalt,  indessen  wird  über  die  Beschaffenheit  des  Pflasters  im  Besondern  noch  Nachstehendes
  stipulirt.

$  3.  Es  muss  zur  Bereitung  des  Hoftpflasters  durchaus  reines  uud  unverfälschtes
Baumöl  verwendet  werde

f.  Es  darf  das  Pflaster  keine  wässrigen  Theile  enthalten  und  mit  der  Loupe
keine  unaufgelöste  Bleiglätte  wahrnehmen  Insseu

3.  Auf  Leinwand  gestrichen,  muss  es  eine  glänzende  Oberdäche  darbieten  und
durchscheinen  und  ee  solche  Consistenz  und  Klebekraft  besitzen,  dass  die  damit  bestrichenen
  Streifen  eines  Verbandes  der  Anwendung  von  warmen  und  Eisumschlägen
genügenden  Wiederstand  leisten,  dennoch  aber  beim  Abnehmen  derselben  nichts  von
dem  Pflaster  auf  der  Haut  sitzen  bleibt.

8  6.  Das  zur  Lieferung  übernommene  Quantum  muss  spätestens  4  Wochen  nach
ertheiltem  Zuschlage  eingeliefert  sein,  widrigenfalls  der  Behörde  das  Recht  eingeräumt
wird,  das  fehlende  Pflaster  anderweit  für  Rechnung  des  Unternehmers  zu  jedem  Preise
anzukaufen.

$  7.  Der  Preis  ist  pro  Pfand  (Zollgewicht)  Heftpfaster  franco  Eiulieferungsort
abzugeben,  die  Einlieferung  erfolgt  an  das  Garnison-Lazareth  zu  Königsberg  in  Pr.,
woselbst  auch  die  Abnahme  bewirkt  wird.

$  3  Entatchen  Streitigkeiten  über  die  vorschriftsinkssige  Beschaffenheit  des  gelieferten
  Pflasters.  so  wird  die  Entscheidung  zweier  unparteiischen  Sachverständigen,
über  deren  Wahl  die  Behörde  und  der  Uuternehmer  sich  zu  einigen  haben,  eingeholt.
Rei  deren  Ausspruch  muss  es  sein  Bowenden  bebalten  und  wird  die  Beschreitung  des
Rechtsweges  ausdrücklich  ausgeschlossen.  Die  hierdurch  erwachsenden  Kosten  hat
Unteruchmer  zu  tragen,  sobald  die  Entscheidung  za  seinen  Ungunsten  ausfällt.

0.  Die  Bezahlung  für  das  gelieferte  Pilaster  erfolgt,  nachdem  das  ganze  Quentnm
  abgeliefert  und  als  vorschriftsmässig  abgenommen  worden  ist.

8  10.  Die  gesetzlichen  Kontrakts-  und  Quittungsstempel  trägt  der  Unternehiner,

Prager,  Mil.-Med  -Wesen.  53