834  B.  Dispensir-  Anstalten.

2%.  (Erl.  d.  Chefs  des  Mil.-Med.-Wesens  v.  12.  December  1301.)  Anordnungen
über  die  Vertheilung  des  Heftpfasters  an  die  verschiedenen  Belagerungs-Lazarethpots.
  —  Dasselbe  ist  ordnnngsgemäss  in  leinenen  Bäcken  zu  versenden,  das  neue
Pflaster  iet  mit  den  alten  Beständen  nicht  zu  vermengen  und  nicht  vor  dem  Verbrauche
der  letzteren  zu  verwenden,  sondern  gehörig  zu  asservire

(Erl.  des  Chefs  d.  Mil.-Med.-Wesens  vom  Il).  Fehroar  1362.)  Euer  Hochwollgeboren
  theile  ich  in  der  Anlage  ergebenst  eine  Nachweinung  mit,  aus  welcher
Sie  gefälliget  entnehmen  wollen,  weiche  Quantitäten  von  Hefipflaster  nach  dem  neuen
Etat,  in  Zollgewicht  abgerundet,  bei  den  betrefenden  Dispensir-Anstalten  des  j.  Armee-Korps
  für  die  Feld-  und  Belagerungs-Lazarethe  vorräthig  zu  halten  sind,  und  Ibnen
bei  der  angebalınten  (im  I.  Armee-Korps  schon  im  December  1801  erfolgten)  anderweiten
  Beschaffung  dieses  Pfasters  als  Anhalt  dienen  werden.  Euer  etc.  ersuche  ich
bei  dieser  Gelegenheit,  zugleich  den  betreffenden  Dispensir-Anstalten  gefälligst  aaempfehlen
  zu  wollen,  zunächst  stets  das  Ältere  Pßaster  zu  verbrauchen  und  Vermischungen
  des  alten  mit  dem  neuen  Pflaster  sorgfältig  zu  vermeiden.

aut  der  Nachweisung  sind  excl.  des  in  den  Disponsir-Anstalten  stattfindenden
Verbrauchs  zu  deponireu  und  stets  vorräthig  zu  halten:  in  Könignberg  (für  die  Feld-Lazarethe
  )  118  Pfund  (der  Bedarf  nach  den  Etats  beträgt  123  Pfund“  _  Eiche  Kap.  IX.),
für  die  Festungs-  Belagerungs-  Lazareth  Depots  277  Pfund  Heftpfaster;  davon  in  Danzig
160,  in  Thorn  35,  in  Graudenz  40,  in  Pillau  22  Pfund

b.  (Erl.d.  Chefs  d.  Mil.-Med  -Wesens  vom  1.  April  1862.)  Es  hat  sich  bei
der  Revision  der  A  herausgestellt,  dass  bei  den  Dispensir-Anstalten
  der  in  Folge  der  neuen  Heeresformation  etablirten  Militär-Lasarethe
das  Heftpflaster  gleich  den  übrigen  Arzneien  aus  der  Stadtapotheke  verschrieben  worden
ist  und  scheint  hiernach  den  qu  Lazareth-Kommissionen  die  Bestinnmung  noch  nicht
bekannt  zu  sein,  wonach  dieselben  das  Pflaster  aus  andern  Dispensir-Anstalten  zu  beziehen
  haben.  Euer  Hochwohlgeboren  ersuche  ich  dieserhalb  ergebenst,  die  betreffenden
  Dispeusir-  Anstalten  Ihres  Korps-Bereichs  in  dieser  Beziehung  gefälligst  mit  Anweisung
  zu  versehen  und  ihnen  diejenige  Dispensir-Anstalt  namhaft  machen  zu  wollen,
aus  welcher  sie  in  Gemässheit  der  für  die  übrigen  Lazarctbe  desfalls.  früher  getroffenen
Anordnungen  das  Heftpflaster  zu  entnehmen  haben.

Aqua  oxymuriatica,  Liquor  Chlori.  27.  (Cirk.  an  sämmtl.  Militär-Aerste
vom  20.  Juni  1841.)  Auch  die  Aqua  oxymurialica  mus,  wegen  ihrer  leichten  Zersetzbarkeit,
  in  den  Dispensir-Anstalten  nicht  in  grossen  Quantitäten  und  auf  lange  Zeit
hinaus  vorrüthig  gebalten  werden,  und  da  es  hauptsächlich  darauf  ankommt,  sie  vor
dem  Einflusse  des  ihre  Zersetzung  bedingenden  Lichtes  zu  schützen,  so  muss  ihre
Aufbewahrung  in  undurchsichtigen  oder  mit  schwarzem  Papier  überklebten,  gut  verkorkten
  Unzengläsern  geschehen.

3.  (Erl.  d.  Chefs  d.  Mil.-Med.-Wesens  vom  11.  April  1859.)  Die  häufgen  Anträge
  der  Kat.  Lazareth-Kommissionen  um  Uebersendung  eines  Standguflises  für  die
Di-pensir-Anstalten  zu  Liquor  Chlori  geben  mir  Veranlassung,  Euer  Hochwohlgeboren
zu  ersuchen,  die  Vorstände  der  qu.  Pirpensir-Anstalten  Ihres  Korps-Bereichs  gefälligst

auf  das  Unzweckmässige  der  Aufbewahrung  dieses  Gegenstandes  in  einem  beroudern
Btandgefäss  aufmerksam  zu  machen,  und  die  nachfolgende  geeignetere  Aufbewahrung
von  Liquor  Chlori  anzuordnen.  Wiewohl  in  den  Stadtapotheken,  namentlich  in  grössern
  Geschäften,  Liquor  Chlori  in  einem  Btandgefäss  Aufnahme  fiudel,  um  dasse
bei  der  Receptur  gleich  zur  Hand  zu  haben,  so  Kann  dies  Verfahren  für  ‘die  Militär-Dispensir-Anstalten
  dennoch  nicht  für  nachahmungswertli  befunden  werden.  weil  in  dem
Grade,  wie  Liquor  Chlori  aus  dem  Standgefäss  entnonımen  worden,  sich  der  leere  Raum
im  Gefiss  mit  Chlorgas  erfüllt  und  dadurch  das  letste  Viertel  im  Gefäss  in  dem  Grade  entchlort
  wird,  dass  es  ungefihr  nur  den  vierten  Theil  vun  dem  an  Chlorgas  enthält,  als
es  vorachriftsmässig  enthalten  soll.  Um  den  Liquor  Chlori  gleichmässig  kräftig  sur
Receptur  zu  verwenden,  erscheint  es  daber  für  die  Dispennir-Anstalten,  wo  solcher
vorräthig  gehalten  wird.  unerlässlich  nöthig,  die  aus  der  Stadtapotheke  empfangene
  Quantität  für  die  Receptur  auf  grüne  Flaschen  A  2  Unzen  zu  füllen,  solche  gut
mit  Kork  zu  verschliessen  und  mit  feuchter  Blase  zu  verbinden,  und  auf  den  Kork  gestellt
  in  einer  vor  Licht  geschützten  Kiste  im  Keller  aufzubewahren.

Radix  Liquiritise,  Senna  etc.  ®).  (Cirkular  an  die  General-Aerzte  vom
4.  December  1500;  cfr.  Zusätze  zu  $  56.)  Euer  Hochwohlgeboren  ermangele  ich  nicht,
in  Nachstehendem  tiber  den  Ausfall  der  im  1.  Quartal  1859  unter  Hinzusiehung  von
pharmaceutischen  Kommissarien  bei  simmtlichen  Armee-Korps  stattgefundenen  aussergewöhnlichen
  Revision  verschiedener  Dispensir-Anstalten  mit  Mebrerem  ergebenst  Mittheilung
  zu  machen.  Nech  den  hier  vorgelegenen  Berichten  sind  auf  Verfügung  des
Kgl.  Mil.-Oekon.-Departements  überhaupt  37  Dispensir-Anstalten  einer  solchen  speciellen
Bevisioa  unterworfen  worden,  und  lassen  sich  die  gemachten  Ausstellungen  nach  ihrer