836  B.  Dispensir-  Anstalten.

genkhrs  insbesondere  aber  auch  die  Herren  General-Aorste  durch  die  kommissarische
eiwohnung  mehrerer  solcher  Revisionen  in  den  Stand  gesetst,  bei  einer  selbstständig
vorsunehmenden  allgemeinen  Prüfung  der  Arzneien  der  Dispensir-Anstalten  sich  eine
gewisse  Praxis  hierin  anzneignen  und  eher  beurtheilen  zu  können,  ob  die  Beschaffenheit
  der  Arzneien  im  Allgemeinen  eine  solcho  ist,  dass  sich  unter  Hinzuziehung  eines
pbarmaceutischen  Kommissarius  eine  gründliche  Revision  derselben  nöthig  macht;

3)  zur  Erkennung  der  zuverlässigen  und  unzuverlässigen  Lieferanten  geführt,  und
werden  das  Beispiel  und  die  weiter  zu  ergreifenden  Massregeln  voraussichtlich  nicht
verfeblen,  auf  die  liefernden  Apotheker  einen  moralischen  Eindruck  ausznüben  und  die
minder  zuverlässigen  Lieferanten  zu  einer  grösseren  Aufmerksamkeit  und  Vorsicht  zu
bestimmen;

4)  die  Dispensir-Anstalten  von  mangelhaften  und  durch  lange  Anfbewabrung  schlecht
gewordenen  Arzneien,  zu  deren  Beurtheilung  sich  die  Militär-Aerzte  grossentheils  nicht

kompetent  betrachten  konnten,  gesäubert.  —  Um  nun  den  Vortheilen  der  aussergewöhnlichen
  Revision  bei  den  revidirten  Dispennir-  -Anstalten  Geltung  und  eine  möglichst
  lange  Dauer  zu  verschaffen,  das  Nützliche  und  Gute  der  Sache  auch  auf  die
andern  Dispensir-Anstalten  übertragen  zu  sehen,  erachte  ich  es  für  unerlässlich  nöthig,

dass  &amp;)  die  in  den  Dispensir-Anstalten  beschäftigten  Aerzte  und  Apotheker  mit  gesteirtem
  Eifer  die  gute  Beschaffenheit  aller  gelieferten  Arzneien  überwachen,  dass  insbesondere
  bei  der  Abnahme  von  gelieferten  Arzneien  solche  in  Gemässheit  des  $.  13
er  bevor  sie  den  Standgefissen  einverleibt  werden,
im  Beisein  des  ärztlichen  Vorstandes  der  Dispensir-Anustalt,  in  Bezug  auf
Quantität  und  Güte  einer  sorgfältigeren  Prüfung  und  Kontrole,  als  bisher,  unterworfen
werden,  alles  das,  was  den  Anfcrderungen  nicht  entsprechend  befunden  worden,  sofort
zurückgegeben  werde,  und  dass  die  betreffenden  Aerzte  und  Apotheker  auf  die  gute
Konservation  der  Arzneien  unablässig  ihr  Augenmerk  richten;  —  b)  Die  Herren  General-Aerzte
  bei  ihren  alljährlichen  Besuchen  der  Lazarethe  im  Beisein  der  am  Orte
befindlichen  Ober-Militär-Aerzte  und  unter  Assistenz  des  oder  der  bei  den  Dispensir-Anstalten
  angestellten  Vulontär-Pharmaceuten  eine  specielle  Revision  der  Dispensir-Anstalten
  vornehmen,  darauf  halten,  dass  offenbar  verdorbene  Arzneien,  zu  denen  nementlich
  die  Kräuter,  Blumen,  die  durch's  Alter  verbarzt  und  dick  gewordenen  ätherischen
  Oele  und  andere  alte  verlegene  Arzneien  gehören,  in  ihrem  Beisein  sofort  vernichtet
  und  in  der  tabellarischen  Berechnung  in  Abgang  gebracht  worden,  von  solchen
Arzneien,  deren  Güte  zweifelhaft  erscheint,  kleine  Proben  behufs  der  Prüfung  durch
den  pbarmaceutischen  Kommissarius  der  betreffenden  Königl.  Regieran  mitnehmen,
und  falls  nie  die  Ueberzeugung  gewinnen,  dass  sich  eine  ausserordentliche  kommissarische
  Revision  der  Dispensir-Anstalt  nöthig  macht,  mir  davon  gefälligst  Anzeige  machen,
um  sodann  bei  dem  Königl.  Militär-Oekonomie-Departement  die  Anordnnng  einer  solchen

zu  beantragen.  Solche  Revisionen  und  ein  specielleres  Eindringen  in  die  Beschaffenbeit
  der  in  den  Dispensir-Anstalten  vorhandenen  Arzneien  erscheint  nach  den  hier  gemachten
  Erfahrungen  namentlicb  in  den  mittleren  und  kleinen  Städten  dringend  geboten,
  indem  die  Apotheker  der  grösseren  Städte  in  der  Regel  noch  zu  den  besseren
hören.  Bei  diesen  Revisionen  wollen  Euer  etc.  gefülligst  darauf  Bedacht  nehmen,
sich  in  den  grösseren  Dispensir-Anstalten  jetzt  ein  grosser  Theil  von  den  aus  den
Feld-  und  Belagerungs-Lazarethen  herrührenden  Arzneien  in  Gebrauch  befindet  und  es
zum  Theil  schwer  sein  dürfte,  den  Ursprung  der  betreffenden  Arzneistoffe  nachzuweisen
und  zu  bestimmen,  ob  der  qn.  Gegenstand  jenen  oder  den  von  dem  Apotheker  des  Orts
gelieferten  angehört.  Um  unnöthige  kostspielige  Prüfungen  und  chemische  Analysen
zu  vermeiden,  bemorke  ich  in  dieser  Beziehung  ferner,  dass  die  aus  dem  Garnison-Lazareth
  zu  Berlin  bezogene  China  regia  nach  mehrfach  geschebener  Prüfung  der
Kchten  Calisaya-Monopol-Waare  angehört,  und  dass  die  Opiumtinktur  und  das  Opiumpulver,
  welches  aus  den  Arznei-Reserren  bezogen  worden,  aus  den  Belagerungs-Lazarethen
  herstammt,  hier  im  Ganzen  geprüft  und  von  sehr  guter  Beschaffenheit  und  reich
an  Morphium  befunden  worden  ist.  —  Damit  der  stattgefundenen  Revision  aber  ein
weiterer  Nachdruck  gegeben  und  warnend  auf  diejenigen  Apotheker  eingewirkt  werde,
welche  in  gewinnsüchtiger  Absicht  schlechte  und  vorfäls  chte  ‚Arzneien  geliefert  haben,
ist  es  im  Einverständniss  mit  dem  Königl.  Militär-O  ferner  für
nöthig  erachtet  worden,  dass  von  den  schlecht  befundenen  Arzneien  wenig-tens  die
wichtigeren  und  theureren  Gegenstände,  als  1)  cort.  chin.  reg.  (kontundirte  und  Pulver),
2)  fol.  sennae  (ganze  und  Pulver),  3)  Opium-Pulver-  und  -Tinktur,  4)  rad.  jalapae
pulv.,  5)  rad.  rhei,  zerschnitten  und  Pulver,  0)  rad.  sarsap.  conc.  durch  die  Haopt-Dispensir-
  Anstalt  des  Korps  direkt  aus  zuverlässigen  Droguen-Handlungen
und  phar  Fabrikon  bezogen  und  diejenigen  Dispensir-Anstalten,  wo
solche  schlecht  befunden  worden,  diese  ferner  nicht  mehr  vom  Apotheker  zu  entnehmen,
soudern  aus  der  gedachten  Dispensir-Anstalt  resp.  Arznei-Reserve  des  Korps  zu  beziehen