Versorgung  der  Dispensir-Anstalt.  mit  Arzneien,  Verbandmitteln  u.  s.  w.  837

haben.  Zur  Entnahme  aus  Drognen-Handlungen  würden  jedoch  nur  ganze  folia  sennae
und  ganze  Rhabarber  geeignet  sein,  da  gesetzlich  zerschnittene  und  pulverisirte  Vegetabilien
  von  Droguisten  nicht  debitirt  werden  dürfen.  —  Indem  ich  den  Herren  General-Aerzten
  des  3.,  4.,  5.,  B.,  7.  und  8.  Armee-Korps  in  der  Anlage  die  hierauf  bezüglichen
Nachweisungen  eohent  mittheile,  ersuche  ich  Sie,  hiernach  gefälligst  das  Weitere
anzuordnen,  und  den  betrefleuden  Apothekern  von  den  hier  im  Extrakte  beigefügten
weiteren  Monita  des  Revisors  zu  ihrer  Kenntniss  Mittheilung  machen  zu  lassen,  event.
zur  Begegnung  der  häufig  vorgekommenen  Lieferung  der  wohlfeileren  ungeschälten
Süssholzwurzel  durch  einen  Cirkular-Erlass  an  simmtliche  Lazareth-Kommissionen  Ihres
Korps-Bereichs  anordnen  zu  wollen,  dass  dem  Lieferanten  eröffnet  werde,  wie  bei  Forderungen
  von  radix  liquiritiae  stets  die  geschälte  russische  Sorte  zu  liefern  und  daher
such  nur  diese  Sorte  von  der  Dispensir-Anstalt  anzunehmen  sei.  Da  in  Folge  der
Aufräumung  der  Arzneien  der  Belagerungs-Lazareth-Depots  noch  auf  mehrere  Jahre
Opiu  ulv.  und  Opiumtinktur  vorhanden  ist,  so  würden  diese  beiden  Gegenstände
nicht  &amp;  anzukaufen,  sondern  nach  wie  vor  aus  den  betreffenden  Arznei-Reserven  zu  entnehmen
  sein.  —  Damit  den  Volontär-Pharmaceuten  die  Gelegenheit  gegeben  werde,
gewisse  Arzneimittel  auf  chemischem  Wege  mit  Reagentien  prüfen  zu  können,  erscheint
es  zur  Förderung  der  Sache  Dispensir-Anstalten,  bei  denen
Volontär-Pharmaceuten  fungiren,  zu  Srmichtigen  eirca  6  (laut  späterer  Bestimmung  172)
kleine  Probirgläschen  und  ein  dazu  gehöriges  kleines  Holzgestoll  (ursprünglich  sollte
ein  Blechgestell  beschafft  werden)  anzuschaffen  und  die  zur  Prüfung  nöthigen  Reagentien
  (cfr.  Standgefässe  im  Utonsilien-Etat),  insoweit  sie  in  der  Dispensir-Anstalt
nicht  vorhanden,  in  kleinen  Mengen  aus  der  Stadtapotheke  anzukaunfen.  Ferner  liegt
es  in  der  Absicht,  für  die  Volontär-Pharmaceuten  eine  (noch  nicht  erschienene)  ausfübrliche
  Dienst-Instruktion  auszuarbeiten,  welche  Ew.  etc.  zuvor  vorgelegt  werden
wird,  and  wird  bei  Bearbeitung  der  neuen  Militär-Pharmakopoe  daranf  Bedacht  genommen
  werden,  bei  gewissen  Arzneimitteln  die  Kennzeichen  der  Güte,  den  Alkaloid-  resp.
Harz-Gehalt,  welchen  eine  reelle  China,  Opium,  Jalapa  entbalten  muss,  und  kurze
Prüfungs-Metheden  anzugeben,  um  so  auch  auf  diese  Weise  verbessernd  auf  die  Kontrole
  der  Arzneien  hinzuwirken  und  gewisse  Anhaltspunkte  für  die  Prüfung  zu  geben.  —

30.  (Cirkular  an  die  General-Äerzte  vom  1.  Juni  1861.)  In  meinem  Erlass  an
die  Herren  Korps-General-Aerzte  vom  4.  December  1810  ist  in  Bezng  auf  die  für  die
Haupt-Dispensir-Anstalt  des  Korps  angeordnete  Beschaffung  von  gewissen  Arzneigegenständen
  aus  Droguen-Handlungen  und  pharmaceutischen  Fabriken  ausdrücklich  darauf
aufmerksam  gemacht  worden,  dass  von  den  in  jenem  Erlass  namhaft  gemachten  Arsneien
  zur  Entnahme  ans  Droguen-Handlungen  jedoch  nur  die  ganzen  Folia  sennae  und
die  ganze  Rhabarber  geeignet  seien,  weil  von  den  Droguisten  geschnittene  und  pulverisirte
  Vegetabilien,  mit  Ausnahme  derer,  welche  in  der  betreffenden  gesetzlichen  Verordnung
  biervon  ausgeschlossen  sind,  nicht  debitirt  werden  dürfen,  auch  die  Güte
einer  Drogue  sich  in  der  Regel  nur  in  ganzer  Form  genügend  beurtheilen  lasse,  wie
dies  namentlich  bei  der  China,  deu  fol.  sennae  und  der  Rhabarber  der  Fall  ist,  wobei  diesseitig
  vorausgesetzt  worden  ist,  dans  die  zur  Bereitung  von  Dekokten  und  Infusionen  erforderlichen
  kleinen  Quantitäten  von  Rhabarber  entweder  mit  dem  Messer  geschnitten
oder  in  dem  den  Dispensir-Anstalten  gewährten  eisernen  Handmörser  gröblich  kontundirt
  werden  können,  während  die  fol.  sennae  in  vielen  Dispensir-Anstalten  in  ungeschnittener
  Form  zu  Infusionen  verwendet  werden.  Dennoch  sind  nun,  wie  zu  meiner
Kenntnis  gekommen,  jener  Bestimmung  ganz  zuwider,  in  einigen  Dispensir-Anstalten
Folia  sennae  in  geschnittener  und  Radix  rhei  in  einer  gröblichen  Pulverform,  also
letztere  sogar  in  einer  Form,  die  das  Erkennen  der  Güte  der  Drogue  fast  unmöglich
macht,  und  selbst  fol.  sennae  in  feiner  Pulverform  aus  Droguen-Handlungen  angekauft
worden.  Ich  sehe  mich  dieserhalb  veranlasst,  Euer  Hochwohlgeboren  ergebenst  zu  ersuchen,
  die  Dispensir-Anstalt  auf  die  Unstatthaftigkeit  eines  solchen  Verfahrens  besonders
  aufmerksam  zu  machen,  und  die  Entnahme  von  zerschnittenen  oder  pulverisirten
Arzneigegenständen  aus  Droguen-Handlungen  auf  da«  Strengste  zu  untersagen,  event,
gefälligst  anzuordnen,  dass  da,  wo  derartige  Gegenstände  in  geschnittener  oder  pulverisirter
  Form  angeschafft  werden  sollen,  sie  immer  nur  aus  pharmaceutischen  Fabriken
entnommen  werden  und  der  Lazareth-Kommission,  in  Ermangelung  anderer  zuvorlässiger
  Bezugsquellen,  zur  Entnahme  derselben  die  pharmaceutische  Fabrik  von  Riedel
und  von  Coebn  hierselbst,  Tromsdorf  in  Erfurt,  Monheim  in  Aachen,  namhaft  zu  machen.
Dabei  wird  es  jedoch  stets  Sache  des  Vorstandes  der  Dispensir-Anstalt  bleiben,  sich
bei  der  Annahme  durch  eine  strenge  Prüfung  von  der  guten  Beschaffenheit  des  Empfangenen
  Veberzougung  zu  verschaffen.  Ferner  ersuche  ich  Ew.  etc.,  die  Dispensir-Anstalten
  im  Allgemeinen  anzuweisen,  nur  die  vorzüglichere  Sorte  Bennesblätter  „die
alexandrinischen“  zu  fordern  und  in  den  Dispensir-Anstalten  zu  führen,  weil  in
dem  Entwurfe  der  neuesten  Landes-Pharmakopoe  nur  diese  Sorte  in  derselben  Auf-