Versorgung  der  Dispensir-Anstalt.  mit  Arzneien,  Verbandmitteln  u.  s.  w.  843

Auswahl  der  Arzneien.  13.

Die  Militär-Pharmakopoe,  welche  in  der  militärärztlichen  Praxis  überall
zum  Grunde  gelegt  werden  muss,  bietet  zwar  den  Aerzten  diejenigen
Arzneimittel  dar,  deren  sie  sich  bei  Behandlung  der  Kranken  im  Militär
überhaupt  bedienen  können;  viele  dieser  Mittel  werden  jedoch  zu  selten
in  Gebrauch  gezogen,  als  dass  es  angerathen  sein  könnte,  sie  ohne  Unterschied
  anzuschaffen.  Um  nun  der  Lazareth-Kommission,  und  namentlich
dem  ärztlichen  Mitgliede  derselben,  bei  einer  vorkommenden  ersten  Einrichtung
  und  Versorgung  einer  Dispensir-Anstalt  mit  Arzneien  einen  Anhalt
  zu  geben,  sind  aus  der  Militär-Pharmacopoe  diejenigen  Mittel,  welche
wohl  in  Gebrauch  kommen  dürften,  in  der  Beilage  E.  (auf  welche  hier
nur  hingewiesen  wird)  ausgezogen,  und  dabei  die  bei  der  ersten  Einrichtung
  anzuschaffenden  Quantitäten  für  Lazarethe  verschiedener  Grösse
bemerkt  worden,  wobei  aber  nicht  die  Idee  zum  Grunde  liegt,  dass  von
den  angegebenen  Quantitäten  ganz  und  gar  nicht  abgewichen  werden  soll,
oder  dass  die  genannten  Arzneien  ohne  Ausnahme  angeschafft  werden
müssen;  vielmehr  bleibt  es  dem  ärztlichen  Vorstande  der  Dispensiranstalt
(in  gemeinschaftlichen  Lazarethen,  wo  mehrere  Militär-Aerzte  participiren,
nach  gehaltener  Rücksprache  mit  diesen)  überlassen,  welche  Arzneien  davon
ausgewählt  und  angeschafft  werden  sollen.  Jedenfalls  ist  aber  der  Grundsatz
  festzuhalten,  dass  Arzneien,  die  selten  gebraucht  werden,  und  ausserdem
  durch  langes  Aufbewahren  von  ihrer  Wirksamkeit  verlieren  oder
ganz  verderben,  entweder  gar  nicht  oder  doch  nur  in  solchen  Quantitäten,
deren  baldiger  Verbrauch  abzusehen  ist,  vorräthig  gehalten  werden.  (Cirkular
  an  die  sämmtlichen  Militär-Aerzte  vom  20.  Juni  1841.)

Wieweit  die  Zubereitung  der  Arzneien  in  den  Dispensir-Anstalten
  statthaben  soll.  $.  14.

Die  Arzneien  sollen  übrigens,  wie  schon  gesagt,  in  der  Regel  in  einem
zum  Dispensiren  vollkommen  vorbereiteten  Zustande  entnommen  werden.
Es  soll  mithin  das  Zerschneiden,  Zerstossen  und  Pulverisiren  der  Kräuter,
Wurzeln,  Rinden  und  sulcher  Gegenstände,  deren  Zerkleinerung  mit
Schwierigkeiten  verbunden  ist  und  wozu  die  vorhandenen  Utensilien  nicht
hinreichen,  in  den  Dispensir-Anstalten  eben  so  wenig  vorgenommen  werden,
als  die  Zubereitung  von  Tinkturen,  Extrakten,  Pflastern,  Salben  und  aller
solcher  Arzneien,  zu  deren  Anfertigung  eine  besondere  Kunstfertigkeit
nöthig  ist.  Es  sollen  in  den  Dispensir-  Anstalten  nur  Dekokte,  Infusa,
Salzauflösungen,  Mixturen,  Emulsionen,  Linimente  und  ähnliche  Zubereitungen,
  bei  welchen  es  keiner  besonderen  technischen  Fertigkeit,  sondern
nnr  Aufmerksamkeit  und  Beachtung  der  ärztlichen  Vorschrift  bedarf,  angefertigt
  werden;  wohin  denn  auch  die  Selbstbereitung  des  Spiritus  sulphurico-aethereus,
  des  Spiritus  camphoratus,  der  verschiedenen  Species
und  ähnlicher,  nach  dem  sub  F.  anliegenden  Verzeichnisse  (nach  dem  folgende
  Zusammensetzungen  in  den  Dispensir-Austalten  selbst  zu  bereiten
und  nach  Massgabe  des  Bedarfs  vorräthig  zu  halten  sind:  Acetum  plumbicum,
  Acidum  sulphurieum  dilutum,  Aqua  calcariae,  Elixir  amarım
concentratum,  Liquor  Ammonii  acetici,  "Liquor  ammonii  anisatus,  Mixtura
sulphurico-acida,  Pulvis  jalapae  cum  kali  sulphurico,  Pulvis  ipecacuanhae
cum  tartaro  stibiato,  Pulvis  ipecacuanlıae  opiatus,  Pulvis  lıquiritiae  compositus,
  Pulvis  e  tartaro  stibiato,  Pulvis  temperans,  Solutio  sucei  liquiritiae
  concentrata,  Species  ad  cataplasma  (wo  Placenta  seminis  lini  käuflich
zu  bekommen  ist,  kann  dieselbe  zu  den  Species  ad  cataplasma  genommen
werden;  Cirkular  an  die  sämmtlichen  Militärärzte  vom  22.  November  1828