844  B.  Dispensir-Anstalten.

ad  15),  Species  ad  decoctum  lignorum,  Species  ad  infusum  pectorale,  Spiritus
  camphoratus,  Spiritus  sulphurico-aethereus,  Vinum  stibiatum.  Die
übrigen,  in  der  Pharmacopoea  militaris  vorgeschriebenen  und  leicht  zuzubereitenden
  Zusammensetzungen  sind,  da  sie  zum  grössten  Theil  in  der
Regel  leicht  verderben,  nicht  vorräthig  zu  halten,  sondern  erst,  wenn  sie
gefordert  werden,  in  der  Dispensir-Anstalt  anzufertigen.  Diese  letzteren
Zusammensetzungen  sind  auch  nicht  unter  ihren  Namen  in  die  tabellarische
Medıkamenten-  Berechnung  in  Einnahme  zu  bringen,  sondern  es  sind  in
dieser  nur  die  dazu  verwendeten  Gemengtheile  und  zwar  in  der  Rubrik:
Verbrauch  an  Ort  und  Stelle  etc.  in  Ausgabe  zu  stellen)  vorräthig  zu
haltender  Zusammensetzungen,  sowie  das  Mengen  der  Pulver  und  deren
Dispensirung  gehören.  Pillen  werden  jedesmal  aus  der  städtischen  Apotbeke
  entnommen.  —  In  solchen  Dispensir-  Anstalten,  wo  Pharmaceuten
angestellt  sind,  kann  jedoch  das  Dispensiren  und  Zubereiten  der  Arzneien
in  grösserer  Ausdehnung  geschehen,  so  dass  auch  Tinkturen,  Salben,
Pflaster,  Pillen  (Erlass  des  Chefs  des  Militär-  Medicinal-  Wesens  vom
17.  August  1854)  und  dergleichen,  soweit  die  vorhandenen  Geräthschaften
dazu  ausreichen,  in  der  Dispensir-Anstalt  selbst  angefertigt  werden.  (Zusätze
  zu  8.  12.  IV.  31—34.)

Zusatz.  (Cirkular  an  die  Generalärzte  vom  4.  Januar  1342.)  Damit  die  von
einigen  der  bei  den  Dispensir-Anstalten  der  grösseren  Lazarethe  angestellten  Pharmacouten
  vorgebrachte  Entschuldigung,  dass  sie  von  den  Militär-Aerzten  bei  ihrem  Eintritt
in  den  Dienst  nicht  gehörig  instruirt  worden,  sie  auch  wegen  einer  in  der  Dispensir-Anstalt
  mangelnden  Instruktion  über  die  Versorgung  der  Armee  mit  Arzneien  und
Verbandmittein  sich  über  ihre  Obliegenheit  nicht  selbst  belehren  könnten,  nicht  ferner
stattfinden  könne,  damit  auch  von  den  Pharmaceuten  oder  von  den  in  den  Dispenair-Anstalten
  der  Lazarethe  für  einzelne  Bataillone  oder  für  KavalleriestKbe  fungirenden
Chirurgen  gegen  die  im$.  15  der  gedachten  Instruktion  zur  Anlegung  der  Defektbücher
gegebene  Vorschrift,  aus  Unbekanntschaft  mit  dem  $.  12  und  der  darin  enthaltenen
Andeutung  der  Art  und  Weise  der  Beschaffung  der  Arzneien,  ferner  nicht  so  häufig,
als  es  zeither  bin  und  wieder  geschen,  verstossen  werde;  vielmehr  die  Pharmacenten
und  Chirurgen  sich  mit  der  Instraktion  in  ihrem  ganzen  Umfange  bekannt  zu  machen
Gelegenbeit  erhalten:  so  habe  ich  bei  dem  Königl.  Militär-  Oekonomie-  Departement
darauf  angetragen,  für  die  Dispensir-Anstalten  der  grösseren  und  auch  derjenigen  Lazarethe,
  in  welchen  der  dispensirende  Chirurgus  nicht  zugleich  Mitglied  der  Larareth-Kommission
  ist,  und  ihm  daher  die  Einsicht  der  Instruktion  nicht  jederzeit  freisteht,
ein  Ezemplar  der  Instruktion  zu  verabreichen.  Von  den  mir  hierauf  zugekommenen
Exemplaren  übermache  ich  Euer  Hocbwohlgeboren  für  die  auf  der  Anlage  bezeichneten
Larzarethe  des  .ten  Armeekorps  beikommend  ..  Exemplare  mit  dem  ergebenen  Ersuchen,
selbige  an  die  betreffenden  Lazareth-Kommissionen  abzusenden,  mit  dem  Bemerken,
dass  sie,  als  ausschliesslich  für  die  Dispensir-Anstalten  bestimmt,  in  derselben  aufsubewahren
  und  in  die  Utensilien-Nachweisungen  aufzunehmen  sind.  Uebrigens  ist  von  jedem
Militärarzte,  der  die  Aufsicht  über  eine  grössere  Dispensir-Anstalt  führt,  darauf  zu  halten,

der  dabei  angestellte  Pharmaceut,  oder  wo  zwei  angestellt  sind,  beide,  sich  des
Morgens  spätestens  um  f)  Uhr  in  der  Anstalt  einfinden,  Alles  zur  Anfertigung  der
Arzneien  vorbereiten,  damit  wenn,  wie  es  im  $.  31  der  Iostruktion  vorgeschrieben  ist,
die  Ordinstionsbücher  und  etwaige  einzelne  Recepte  von  10  Uhr  ab  in  die  Dispensir-Anstalt
  gelangen,  dann  die  Anfertigung  und  Verabreichnng  ohne  Verzug  statthaben
kann  und  die  sämmtlichen  Arbeiten,  desgleichen  die  Reinigung  der  Geräthrchaften  und
der  Lokalien  gleich  nach  12  Uhr  beendet  sein  können.  In  der  Regel  wird  die  Dispensiranstalt
  zwar  nicht  des  Nachmittags,  sondern  nur  des  Abenda  von  6—  7  Uhr

öffnet;  wenn  jedoch  abgüngig  gewordene  Arzneien  zu  erglinzen  oder  sonrtige  Arbeiten
vorzunehmen  sind,  so  musa  der  Pharmaccut  oder  auch  beide,  wenn  en  der  vorgesetzte
Militirarzt  nöthig  erachtet,  sich  auch  früher  einßnden  und  länger  verweilen.  In  Garnisonorten,
  wo  sich  eine  Universität  oder  eine  medicinisch-chirurgische  Lehranstalt  befindet,
  muss  den  bei  den  Dispensir-Anstalten  angestellten  Pharmaceuten  nicht  gestattet
werden,  Vorlesungen,  die  nicht  des  Vormittags  \)  Uhr  beendet  sind,  zu  besuchen,  weil
durch  den  späteren  Besuch  von  Vorlesungen,  wie  die  Erfahrung  dargethan  hat,  die
dienstlichen  Obliegenheiten  in  den  Dispensir-Anstalten  verabsäumt  und  benachtheiligt
werden,  Dagegen  müssen  aber  auch  die  Militär-Aerzte  sich  zu  ihren  Krankenvisiten