848  B.  Dispensir-Anstalten.

9.  Brochbänder,  Suspensorien  etc.  werden  nach  dem  Bedarfe  an  öschafft;  doch
können  dieselben,  insofern  sie  in  Quantitäiten  vortheilhafter  zu  erlangen  sein  sollten,
auch  in  angemessener  Zahl  vorräthig  ‚gehalten  werden.

Zusätze.  1.  Die  früher  etats  chsköpfigen  Binden  &amp;  1'/,  Ellen
lang  und  halbe  Breite  der  Leinwand  (IN:  5,  ed  vierköpfigenBinden  A  1?,,  Elien
lang,  10  Stück  aus  der  Breite  (10,  5,  2  Stück)  und  Skapulairs  &amp;  1%/,  Ellen  lang,
6  Stück  aus  der  Breite  (B,  3,  I  Btäck)  sind  durch  folgende  Erlasse  woggefallen:

a)  (Cirkular  an  die  Generalärste  vom  2.  Juli  1  332.)  Das  Königl.  iitär-  Oekon.-Departement
  hat,  auf  meinen  desfallsigen  Vorschlag,  in  einer  unterm  2.  Juni  1852
an  die  Königl.  Intendanturen  erlassenen  Verfiigung  bestimmt:  dass  die  Gköpfigen  und
4köpfigen  Binden  und  die  Skapuliere  in  den  Medicin-  und  Bandagenkasten  der  Truppen,
  sowie  in  den  Bedarfs-  Nachweisungen  resp.  Utensilien  -  Etats  für  die  Dispensirer

  Garnison-Lasarethe  und  für  die  Feld-  und  Belagerungs-  Lazarethe  als
satbehrlich  ausfalleu,  weil  solche  nur  noch  in  sehr  seltenen  Fällen  zur  Anwendung
kommen  und  im  etwaigen  Bedarfsfalle  ohne  Schwierigkeit  aus  der  vorhandenen  neuen
Leinwand  gefertigt  werden  können,  wogegen  für  jeden  Bataillons-  resp.  Regiments-Bandagenkasten
  4,  und  für  jeden  Batterie-  etc.  Medicin-  und  Bandsgenkasten  2  Suxpensorien,
  als  zur  Ausstattu  ttung  dieser  Kasten  nothwendig,  anzusetzen  und  mitzuführen
bleiben.  Die  Anlagen,  K.,  AA.  und  BB.  der  Instruktion  über  die  Versorgung  der  Armes
mit  Arzneien  und  Verbandmitteln  sind,  dieser  Bestimmung  gemäss,  abzuändern,  indem
die  Üköpfigen  und  Inöpägen  Binden  „uf  denselben  zu  streichen  und  dagegen  auf  der
Anlage  noch  4  Stück  Buspensorien  und  auf  der  Anlage  BB.  2  Stäck  dergleichen
anzusetzen  sind,  und  wollen  Euer  Hochwohlgeboren  gefälligst  veranlassen,  ioss
Abänderungen  in  sämmtlichen  Exemplaren  der  genannten  Instruktion  Seitens  der  Militär-Aerato
  vorgenommen  werden.  —  Schliesslich  bemerko  ich  noch  ergebenst,  wie  das
König].  Militäir-Oekonomie-Departement  zwar  angeordnet  hat,  dass  die  in  sämmtlichen
Bandagenkasten,  resp.  Medicin-  und  Bandagenkasten  der  Troppen,  in  den  Dispensir-Austalten
  der  Garnison-Lazarethe  und  in  den  Train-Depots  für  die  Feld-Lazarethe  und
Train-Kolounen  vorhandenen  Ü-  und  4köpfigen  Binden  und  Skapuliere  an  die  Belagerungs-Lazareth-Depots
  abgeliefert  und  in  diesen,  unter  Hinzufügung  der  eigenen  Bestände,
  zu  Charpie  verzupft  werden  sollen;  insofern  indessen  diese  Verbandstücke  aus
neuer  Leinwand  bestehen  sollten,  dürften  sie  sich  keineswegs  dazu  eignen,  indem  sie
in  diesem  Falle  nur  eine  harte  und  deshalb  schlechte  Charpie  liefern  würden.

b)  (Cirkular  an  die  Generalärzte  vom  8.  Oktober  1852.)  In  Folge  eines  von  dem
Stabsarzt  Dr.  Amberger  gemachten  und  mir  zur  gutachtlichen  Aeusserung  vorgel
Vorschlages  hat  das  Königl.  Militär  t  unterm  ?7.  September  352
in  einem  Erlasse  an  die  Königl.  Intendanturen  bestimmt,  dass  die,  in  Gemässheit  der

e  ng  vom  23.  Juni  1452  an  die  Belagerungs-  -Lazareth-  -Depots  abzuliefernden  sech+-köpfigen
  und  vierköpfigen  Binden  und  Skapuliere,  insofern  dieselben  aus  neuer  Leinwand
  bestehen,  und  noch  nicht  im  Gebrauche  gewesen  sind,  und  sich  deshalb  zur
Anfertigung  von  Charpie  nicht  eignen,  zur  Horstellung  von  bis  3'/g  elligen  Binden
verwendet  werden  sollen,  welche  demnächst  an  die  Dispensir-Anstalten  abzugeben  sind,
um  zur  Befestigung  von  Kataplasmen  und  dergl.  benutzt  zu  werden.  Euor  Hochwohlgeboren
  setze  ich  hiervon,  unter  Bezugnahme  auf  mein  Cirkularschreiben  vom  2.  Juli  1352,
ergebenst  in  Kenntniss

2.  Mitellen.  (Cirkular  an  die  sämmtl.  Militärärzte  vom  25.  Juni  1829  ad  8.)  In
mehreren,  der  pro  1.  Quartal  1929  eingogangenen  Berechnungen  der  Verbandgegenstände
sind  unter  den  aus  den  Königl.  Train-Depots  empfangenen  Gegenständen  auch  Mitellen
an  Wenn  nun  diese  in  der  Beschaffenheit,  wie  sie  in  der  Instruktion  $.13  und
deren  Anlage  E.  (von  1329)  vorgeschrieben  worden,  zeither  in  den  Train-Depots  nicht
vorhanden  gewesen  sind,  so  ist  es  auch  mehr  als  wahrscheinlich,  dass  anstatt  der  vorgeschriebenen
  viereckigen,  Mitellen  nur  länglicbe,  welche  zeither  unter  dem  Namen  Servietten
  vorräthig  waren,  verabreicht  worden  sind,  welche  letztere  1’,  Ellen  lang  und
%/,,  Ellen  breit  sein  sollen.  Diese  können  aber  in  manchen  Fällen  die  vierockigen
Mitellen  nicht  ersetzen  und  können  daher  auch  nicht  als  solche,  sondern  nur  als  Bervietten
  in  den  Berechnungen  der  Verbandgegenstände  geführt  werden,  wonach  von  dem
mit  der  Aufsicht  über  die  Dispensir-  Anstalt  beauftragten  Militärarzte  die  erforderliche
Abänderung  mit  der  nöthigen  erläuternden  Bemerkung  in  don  gedachten  Berechnungen
zu  machen  ist.

3.  (Cirkular  an  die  Generalärzte  vom  10.  Febrnar  1362.)  Euer  Hocbwohlgeboren
benschrichtige  ich  ergebenst,  dass  das  Königl.  Kriegs-Ministerium  eife  Maschine  zum
Schneiden  und  Aunfwickeln  der  Binden  und  eine  zweite  zur  Anfertigung  gefensterter
Leinwand  in  Paris  hat  ankaufen  und  dem  Berliner  Garnison-Lasareth  überweisen  lassen,
  und  dass  das  Königl.  Militär-O  t  beabsichtigt,  die  Leistu:
dieser  Maschinen  schon  jetzt  im  Frieden  zu  verwerthen.  Ich  habe  demselben