Versorgung  der  Disp.-Anst.  mit  Arsmeien,  Verbandmitteln  u.  s.  w.  851

missionen  über  die  riohtig  erfolgte  Vereinnahmung  der  alten  Leinwand,  in  welcher  jeoch
  das  empfangene  Gewicht  nebst  Gattung  und  Stückzahl  ausgedrückt  sein  muss,
justificirt  werde.  Ebenso  findet  die  Verabreichung  dieser  alten  Wäsche  an  die  Dispensir-Anstalten
  und  Belugerungs-Lazaretb-Depots  zu  vorerwähntem  Zwecke  wie  bisher  unentgeltlich
  Statt  und  unterbleibt  die  in  einzelnen  Fällen  vorgekommene  Fonds-Ausgleicbung
  für  die  Folge  gänzlich.  («In  Scheller's  amtlichen  Cirkularen  Bd.  I,  Seite  21
findet  sich  hierzu  folgende  Bemerkung:  ‚Durch  vorstehende  Verfügung  wird  übrigens
die  Restimmung  den  Kgl.  Mil.-Ockon.-  -Dopartements  vom  3N.  Oktober  1830,  nach  welcher
über  diejenigen  Gegenstände  —  Arzneien  und  Verbandmittel  —,  welche  aus  den  Beständen
  der  Feld-  und  Belagerungs-Lazarcthe  oder  etwaigen  anderweiten  Beständen  au
die  Dispensir-Anstalten  verabreicht  worden,  zu  der  betreffenden  Ausgabe-Rechnung  ein
Attest  des  Medicinalstabes  der  Armee  über  die  erfolgte  Vereinuahmung  der  verausgabten
Gegenstände  in  die  betreffende  Materialien-Rechnung  der  Dispensir-Anstalt  beigebracht
werden  soll,  nicht  aufgehoben.  sondern  nur  modificirt  und  beschränkt‘)

2.  (Erl.  d.  Mil.-Oekon.-Depart.  vom  5.  November  1939.)  Der  etc.  Intendantur
wird  auf  den  Bericht  vom  25.  September  1339  eröffnet,  dass  vorzugsweise  auf  die  Auffrischung
  der  im  dortigen  Train-Depot  lagernden,  zu  den  Feld-Lazareth-Bestünden  gehörigen
  Charpie  Bedacht  zu  nehmen  und  daher  der  kurrento  Bedarf  der  Tispensir-Anstalten
  aus  jenen  Beständen  zu  entnelimen  ist  Der  Ersatz  der,  nach  dem  Eingangs
gedachten  Berichte  bei  letzteren  noch  fehlenden  Charpie  und  alten  Leinwand  kann  jetzt
aun  denjenigen  alten  leinenen  Hosen  (832  Paar)  erfolgen,  welche  bei  Auflösung  der
Gamison-Kompagnien  sich  als  überschiessend  ergeben  haben  uud  die  nach  der  Verfügurg
  des  Departements  vom  18.  Oktober  1839  bierzu  benutzt  werden  dürfen.  Der
Geldwerth  dieser  alten  Hosen  geht  dem  Bekleidungsfunds  nach  dem  Preise  für  alte

einwand  zu  Gute.  Sollten  indesa,  wie  die  Intendantur  anzeigt,  die  in  den  Kasernen
und  Lazurethen  unbrauchbar  werdenden  leinenen  Gegenstände  nicht  binreichen,  um  den
kurrenten  Bedarf  an  alter  Leinwand  und  Charpie  damit  decken  zu  können,  so  wird
allerdings  nur  übrig  bleiben,  entweder  die  Bestände  des  dortigen  Depots  anzugreifen
und  diese  von  hier  aus  wieder  zu  kompletiren,  oder  dort  alte  Leinwand  anzukaufen.
Zu  dem  Ende  hat  die  etc.  Inteudantur  dem  Departement  zuvörderst  noch  anzuzeigen,
zu  "ichen  Preise  der  Centner  alte  Leinwand  dort  zu  kaufen  sein  wir

3.  ıErl  d.  Mil.-Oekon.-Depart.  vom  21.  Januar  1840.)  Nach  den  bisber  ergangenen
  Bestimmungen  soll  Behufs  der  im  $  31  des  Friedens"  Lazareth-Reglements  vorgeschriebenen
  Auffrischung  der  Utensilien-  etc.  Vorräthe  der  Feld-  und  Belagerungs-Lazarethe,
  ji  Gegenstände,  welche  Gem  Verderben  leicht  ausgesetzt
  sind,  der  desfallsige  Bedarf  der  Garnison-Lazarethe  aus  jenen  Vorräthen  entnommen
  und  entweder  die  dafür  neubeschaften  Stücke  in  den  betreffenden  Depots
niedergelegt,  oder  der  Geldwerth  dafür  reservirt  werden.  Dessenungeachtet  hat  das
Departement  in  ueuerer  Zeit  bei  Durchsicht  der  Verhandlungen  über  die  stattgehabte
Revision  der  Feld-  und  Belagerungs-Lazareth-Depots  mitunter  gefunden,  Jass  diese
Massregel  noch  nicht  überall  genügend  zur  Ausführung  kommt,  weshalb  die  Kgl.  In
tendantur  veranlasst  wird,  von  ihrem  Standpunkte  aus  darauf  zu  halten.  dass  im  dortigen
  Bereiche  die  Auffrischung  der  fraglichen  Dopotvorräthe,  wenn  selbige  nur  irgend
eintreten  kann,  auch  wirklich  erfolge,  damit  jene  immer  in  brauchbarem  Zustande  vorhanden
  sind.

4.  (Erl.  d.  Mil.-Oekon.-Depart.  vom  5.  Februar  1937,  Cirkular  an  dio  General-Aerzte
  vom  10,  Februar  1337.)  Um  die  in  den  Feld-  und  Belagerungs-Lazaretb-Depots
lagernden  Verbandmittel  nicht  unbenutzt  verderben  zu  lassen,  sind  von  den  ältern  Bestäuden
  die  darunter  befindlichen  Zirkelbinden  und  ühnlichen  kurreuten  Artikel  den
Dispensir-Ansinlten  nach  Massgabe  des  Bedarfes  zum  Verbrauch  zu  überweisen.  Hiosichtlich
  der  in  neuerer  Zeit  für  die  Depots  beschafften  Verbandmittel  genügt  es  daegen,

  wenn  bei  den  jährlichen  Revisionen  nur  diejenigen  Stücke  ausgewählt  und  auf
die  vorgedachte  Art  aufgeirischt  werden,  welche  bei  längerm  Lagern  augenscheinlich
dem  Verderben  unterliegen  würden.  Die  den  Dispensir-Austalten  aus  den  Feld-  und
Belagerungs-Lazareth-Depots  überwiesenen  einfachen  und  doppelten  Bruchbänder  werden
den  letzteren  nicht  in  natura  ersetzt,  sondern,  insoweit  die  erforderliche  Anzahl  solcher
Bruchbänder  jeder  Zeit  am  Orte  selbat  anzekauft  werden  kann,  wird  nur  der  Geldwerth
  dafür  erstattet  und  deponirt.  Die  Nubelbruchbänder  sind  in  den  Depots  sorgfällig
  zu  neserviren  und  den  Dispensir-Anstalten  nur  im  wirklich  eintretenden  Bedarfsfalle
  zu  überweisen.

5   (Cirkular  an  die  Geaemal-Aerte  vom  31.  August  1840,  Erl.  d.  Mil.-Oekon.-Depart
  vom  25  Septomber  1340.  a  die  in  der,  den  Herren  Korps-General-Aerzten
unterm  36.  Februar  1337  von  mir  mitgetheilten  Verfügung  des  Kgl.  Mil.-  Oekon.  -  Departaments
  vom  $,  Februar  1837  angeordnete  Auffrischung  dor  für  die  Feld-  und  Be-54*

