852  B.  Dispensir-Anstalten.

rangs-Lazarethe  deponirten  Verbandmittel,  welche,  bei  der  Wichtigkeit  des  dadurch
zu  erreichenden  Zwecks,  auf  alle  Weise  gefördert  werden  muss,  nicht  überall  auf  eine
entsprechende  Weise  ausgeführt  wird,  so  finde  ich  mich  zu  folgenden  Andentangen  über
die  dabei  zu  beobachtenden  Grundsätze  veranlasst.  Wenn  es  auf  der  einen  Seite  darauf
  ankommt,  dass  die  in  den  Feld-  und  Belagerungs-Lazareth-Depots  lagernden  coneumptibeln
  Verbandmittel,  welche  sich  durch  längere  Aufbewahrung  in  ihrer  Qualität
verschlechtern  würden,  den  Dispensir-Anstalten  so  bald  als  möglich  und  nicht  erst
dann  zum  Verbrauch  überwiesen  werden,  wenn  dieselben  schon  so  gelitten  baben,  dass
sie  nur  wenig  oder  gar  nicht  mehr  brauchbar  sind;  so  muss  doch  auf  der  andern  Seite
eine  Ueberladung  der  Dispensir-Anstalten  ,  namentlich  mit  solchen  Gegenständen,  die
nor  selten  bei  denselben  in  Gebrauch  kommen,  sorgfältig  verhütet  werden.  Am  Besten
und  Zweckmässigsten  wird  dies  erreicht,  wenn  die  auf  der  Anlage  K  der  Instruktion
über  die  Versorgung  der  Armee  mit  Arzneien  und  Verbandmitteln  vom  Jahre
Ausstattung  grösserer,  mittlerer  und  kleinerer  Lazarethe  angegebenen  Quantitäten  überall
zum  Massstabe  genommen  werden,  und  den  verschiedenen  Lazarethen  immer  nur  so
viel  aus  den  Depots  überwiesen  wird,  als  ihnen  an  jenem,  in  der  Instruktion  vorgeschriebenen
  Quantum  fehlt  Eine  Ausnabme  von  dieser  Regel  würde  sich  nur  in  dem
Falle  rechtfertigen,  wo  es  darauf  ankommt,  von  dem  einen  oder  dem  andern  Artikel
einzelne  Stücke,  welche  bei  längerer  Aufbewahrung  in  den  Depots  augenscheinlich  unbenutzt
  verderben  würden,  dagegen  häufig  in  den  Garnison-Lazarethen  gebraucht  werden,
  sobald  als  möglich  den  Dispensir-Anstalten  zum  Verbrauch  zu  überweisen,  oder
wo  die  auf  der  Anlage  K  der  mehrerwähnten  Instruktion  verzeichneten  Quantitäten
wahrscheinlicher  Weise  nicht  binreichen  würden,  den  Bedarf  der  Dispensir-Anstalt  auf
ein  Jahr  davon  zu  bestreiten,  wie  dies  namentlich  hinsichtlich  der  drei-  und  vierelli
Binden,  der  alten  Leinwand  und  Charpie  und  ähnlicher  kurrenter  Artikel  vorkommen
kaun.  Uebrigeus  kann  es  auch  nicht  darauf  ankommen,  dass  nur  Ein  Mal  des  Jahres
Verbandstücke  aus  den  Depots  an  die  Dispensir-  „Anstalten  abgegeben  werden,  indem,
falls  in  dieser  oder  jener  Dinpensir-Anstalt  der  eine  oder  andere  Artikel  in  den  disponiblen
  Beständen  für  den  kurrenten  Bedarf  ausgehen  sollte,  auf  den  Antrag  der  betreffenden
  Lazareth-Kommission  einer  nachträglichen  Ueberweisung  einer  entsprechenden
Quantität  von  dem  defekt  werdenden  Artikel  wohl  nichts  entgegenstehen  dürfte.-  -
Neuo  Leinwand  aber  muss  den  Dispensir-Anstalten  aus  den  Depots  nicht  überwiesen
werden;  denn  wenn  jene  die  in  den  Depots  lagernden  leinenen  Verbandstücke,  Behufs
deren  Auffrischung  überoehmen  und  verbrauchen  sollen,  so  können  sie  von  neuer  Leinwand
  nur  noch  zur  Anfertigung  von  Colatorien,  zur  Anfertigung  von  Verbandstücken
aber  in  der  Regel  gar  keinen  Gebrauch  machen.  Ob  nun  Ew.  Hochwohlgeboren  beim
Eotwerfen  des  Vertheilungs-Planes  dis  nöthigen  Notizen  liber  Dasjenige,  was  den
treffenden  Dispensir-Anstslten  zur  Vervollständigung  der  auf  der  Anlage  K  der  oft
nannten  lastruktion  verzeichneten  Quantitäten  an  disponiblem  Bestande  fehlt,  aus  den
Ihnen  zur  Revision  zugehenden  Verbandmittel-  Berechnungen  selbst  Sich  extrahiren,
oder  diese  Notizen  Sich  von  den  Dispensir-Anstalten  zusenden  lassen  wollen,  steile  ich
ergebenst  anheim,  so  wie  ich  es  auch  Ihrem  Gutbefinden  und  Ihrer  Uebereinkunft  mit
der  betreffenden  Kgl.  Iotendantur  überlasse,  ob  den  kleineren  Lazarethen  die  in  dem
Vertheilungsplane  für  dieselben  bestimmten  Quantitäten  direkt  aus  den  betreffenden
Depots  zu  überweisen,  oder  durch  die  Dispensir-Anstalt  desjenigen  Stabs  oder  allgemeinen
  Garnison-Lazereths,  mit  welchen  das  kleinere  Lazareth  im  Arznei-Verbande
steht,  zu  übersenden  sein  dürften.  Damit  nun  der  Zweck  dieser  Massregel,  die  Feldund
  Belagerungs-Lazarethe,  ohne  zu  grosse  Geldopfer,  mit  möglichst  guten  und  brauchbaren
  Verbandmitteln  auszustatten.  nach  Möglichkeit  erreicht  werde,  ersuche  ich  Euer
etc..  darnuf  zu  sehen  und  zu  halten,  dass  so  lange  sich  noch  in  den  Depots  Verbandstücke
  befinden,  welche  der  Auffrischung  bedürfen,  nur  diese  für  den  kurrenten  Bedarf
  und  Behufs  der  gewöhnlichen  Friedensmärsche,  auch  zur  Füllung  der  Bataillons-Medicinkasten
  und  der  Chirurgen-Tornister  und  Taschen  in  Anwendung  kommen.  Die
für  eine  dereinstige  Mobilmachung  in  den  Bandagenkasten  und  zur  Füllung  der  Chirurgen-Tornister
  und  Taschen  deponirten  Verbandstücke  dagegen  müssen  aus  neuer
Leinwand  angefertigt  oder  mindestens  noch  vollkommen  gut  und  einer  langen  Aufbewahrung
  fähig  sein  und  können  daher  die  den  Dispensir-Anstalten  aus  den  Depota  zugegaugenen
  Verbandstücke  hierzu  in  der  Regel  nicht  benutzt  werden.

6.  (Cirkular  an  die  General-Aerzte  vom  13.  Mai  1850.)  Nach  der,  den  Herren
Korps-General-Aerzten  in  dem  diesseitigen  Cirkular  vom  16.  Februar  1837  bekannt  gemachten
  Anordnung  des  Kgl.  Mil.  Oekon.-Departements  sollten,  um  die  in  den  Feldund
  Belagerungs-Lazareth-Depots  lagernden  Verbandmittel  nicht  unbenutzt  verderben
zu  lassen,  von  den  älteren  Beständen  die  darunter  befindlichen  Zirkelbinden  und  ähnlichen
  kurrenten  Artikel  den  Dispeusir-Anstalten  nach  Massgabe  des  Bedarfs  zum  Verbrauche
  überwiesen,  vou  deu  in  neuerer  Zeit  für  die  Depots  beschafften  Verbandmi