Versorgung  der  Dispensir-Anstalten  mit  Arzneien,  Verbandmitteln  u.s.  w.  853

aber  nur  diejenigen  Stücke  ausgewählt  und  auf  die  vorgedachte  Art  aufgefrischt  werden,
welche  bei  Iäugerm  Lagern  augenscheinlich  dem  Verderben  unterliegen  würden.  Das

gl.  Mil.-Ockon  -Departement  hat  es  aber,  im  Einveretäindniss  mit  mir,  für  angemessen
erachtet,  dass  nicht  erst  abgewartet  werde,  bis  die  in  den  Depots  beßndlichen  Verbandmittel
  durch  das  Lagern  gelitten  und  an  Brauchbarkeit  verloren  haben,  ehe  sie
den  Dispensir-Anstalten  zum  Verbrauche  überwiesen  werden,  und  bat  daher  in  einem
Erlasse  an  die  Kgl.  Intendanturen  vom  4  Mai  1850  erklärt,  dass  es  angemessen  sei,
die  Auffrischung  der  in  den  Feld-  und  Belagerungs-  Lazareth-  -Depots  vorhandenen  Verbandmittel,
  soweit  solche  für  die  Garaison-Luzarethe  zur  Anwendun
eignet  sind,  in  eben  der  Weise  stattfinden  zu  lassen,  wie  es  hinsichtlich  der  wollenen
und  leinenen  Gegenstände  in  den  $$  123  seq.  der  Geschäftsordnung  für  die  Verwaltung
der  Garnison-Austalten  vorgeschrieben  ist.  Wenn  zehnellige  Zirkelbinden  erforderlich
werden,  soll  der  Bedarf  dem  Kgl.  Mil.-Oekon.-Departement  angemeldet  werden,  um  aus
bedoutenden,  zur  Disposition  stehenden  Vorräthen  den  Natural-Ersatz  verfügen  zu
können.  Indem  ich  Euer  Hochwohlgeboren  hiervon  ergebenst  in  Kenntniss  setze,  bemerke
  ich  ebenmässig  dass  das  diesseitige  Cirkular-Schreiben  an  die  Herren  Korps-General-Aerzte
  vom  3l.  August  1840  bierdurch  nicht  aufgehoben  wird,  sondern  auch
fernerbin  zu  berticksichtigen  bleibt.

7.  (Erl.  d.  Chefs  d.  Mil.-Med.-Wesens  vom  13.  Mai  1853.)  Euer  Hochwohlgeboren
erwidere  ich  ergebenst  auf  das  mir  von  Ihnen  unterm  9.  Mai  br.  man.  übersandte
Schreiben  der  Kgl.  Intendantur  des  1.  Armee-Korps  vom  3.  Mai,  dass  auch  ich  das
frühere  Vorurtheil  gegen  die  Anwendung  baumwollener  Stoffe  auf  Wunden  für  grösstentheils
  erloschen  halte.  Wenn  aber  auch  wirklich  noch  ein  oder  der  andere  Arzt  gegen
eine  derartige  Anwendung  baumwollener  Charpie  Bedenken  tragen  nollte,  so  dürften
diese  Bedenken  doch  dann  wegfallen,  wenn  die  Charpie  vor  ibrer  Applikation  mit  Salbe
bestricben  wird.  Da  sich  nun  die  englische  Charpie  zu  nolchen  Balbenverbänden  besonders
  gut  eignet,  so  stimme  ich  Euer  etc.  vollkommen  bei,  dass  die  im  Belagerungs-Lazareth-Depot
  zu  Thorn  noch  vorhandenen  40  Pfund  englische  Charpie  am  zweckmässigsten
  als  Charpie  zu  verwenden  und  zu  dem  Ende  subald  als  möglich  den  Dispensir-Anstalten
  zum  Verbrauche  zu  überweisen  sein  werden.

8.  (Cirkular  an  die  General-Acrzte  v.  20.  April  1835.)  Das  Kgl.  Mil.-Oekon.-Departement
  hat  mir  unterm  2%.  Märe  mitgetheilt,  dass  die  auf  Vermehrung  der  vorhandenen
  Vorräthe  an  alter  Verbandleinwand  und  Charpie  anf  die  im  Kriegsfalle  erforderlichen
  Quantitliten  gerichteten  Anordnungen  desselben  nicht  nur  an  der  Schwierigkeit
  der  Erlangung  gebrauchter  Leinwand,  sondern  wesentlich  auch  darau  gescheitert
seien,  dass  der  kurrente  Bedarf  der  Garnison-Lazarethe  an  diesem  Material  cin  so
grosser  ist,  dass  die  in  dem  betreffenden  Korps-Bereiche  zur  Ausrangirung  kommende
Wäsche,  selbst  im  Bereiche  des  Garde-Korps,  wo  der  grösste  Theil  der  Mannschaften
kasernirt  ist,  zur  Deckung  dieses  Bedarfs  verwendet  wird.  Da  hiernach  die  Voruussetzong
  nahe  liege,  dass  bei  der  Verwendung  der  in  Rede  stelienden  Materialien  in  den
Garnison-Lazarethen  nicht  mit  der  nöthigen  Wirthschaftlichkeit  verfahren  werde,  so
bin  ich  von  dem  Kgl.  Mil.-Oekon.  Departement  aufgefordert  worden,  den  Militär-Aerzten
die  möglichste  Sparsamkeit  in  dieser  Beziehung  auzuempfehlen,  und  ich  ersuche  daher
Euer  Hochwohlgeboren  ergebenst,  nicht  nur  die  Militär-Aerzte  Ihres  Geschäfts-Bereiches

  in  diesem  Sinne  gefälligst  anzuweisen,  sondern  auch  Ihrerseits  nach  Möglichkeit
darauf  zu  schen,  dass  beim  Verbrauche  der  Charpie  und  alten  Verbandleinwand  eparsarı
  gewirthschaftet  werde.

8  (Erl.  d.  Mil.-Oekon.-Depart.  v.  8.  Juni  1853,  Cirkular  an  die  General-Aerzte
vom  18.  Juni  1855.)  Der  Herr  General  Stabsarzt  der  Armee  hat  hier  zur  Sprache  gebracht,
  dass  der  erhebliche  Verbrauch  von  alter  Leinwand  in  den  Friedens-Lazarethen
zum  Theil  darauf  beruhe,  dass  namentlich  die  den  Dispensir-Anstalten  aus  den  Depots
zugehende  alle  Leinwand  und  Charpie  von  mangelbafter  Beschaffenheit  sei.  Das  Departement
  sieht  sich  hierdurch  veranlasst,  der  Kgl.  Intendantur  ernstliche  Sorge  dafür  anzuempfehlen,
  dass  aus  den  Garnison-Anstalten  nur  die  wirklich  zu  Verbandzwecken
verwendbare  alte  Leinwand  dem  Train-Depot  und  den  Delagerungs-Lazareth-Depots
überwiesen  werde,  sowie,  dass  in  diesen  Depots  die  vorgeschriebene  Auffrischung  und
sorgfältige  Conserrirung  der  Bestände  an  alter  Leinwand  und  Charpie  erfolge,  damit
überall  der  etatsmässige  Sollbestand  an  diesen  Verbandmitteln,  deren  Beschaffung  bekenntlich
  eine  schwierige  und  kostspielige  ist,  komplet  und  in  völlig  brauchbarem
Zustande  erhalten  werde.  Auf  die  der  Kgl.  Intendantur  dieserhalb  obliegende  Verantwortlichkeit
  wird  hierbei  für  die  Zukunft  noch  besonders  aufmerksam  gemacht.
Seitens  des  Herrn  General-Stabsarztes  der  Armee  ist  übrigens  den  Korps-General-Aorzten
neuerlich  aufgegeben  worden,  auf  möglichste  Oskonomie  beim  Verbrauche  der  alten
Verbandleinwand  und  Charpie  in  den  Friedens-Lazaretben  binzuwirken.