Versorgung  der  Dispensir-Anstalten  mit  Arzneien,  Verbandmitteln  u.  s.  w.  859

liden  die  Lazarethe  verlassen,  aus  dem  Verbande  des  aktiven  Militärs  scheiden,  und
sich  bei  ihrem  Austritt  aus  dem  Lazareth  noch  der  Krlicken  bedienen  müssen,  können
letztere  zwar  als  Eigenthum  belassen  werden;  ein  künftiger  Ersatz  derselben  beim  Unbrauchbarwerden
  kann  aber,  da  diese  Bewilligung  nur  ein  für  allemal  stattfindet,  aus
dem  Arzneiverpflegungsfoude  nicht  erfolgen

3.  Beinb  (Erlass  ‘des  Militär  -Oekonomie-  -  Departements  vom
22.  Oktober  184.)  Auf  die  Anfrage  der  etc.  Intendantur  vom  }1.  September  bestimmt
das  Departement,  im  Einverständniss  mit  dem  Königl.  Medicinalstabe  der  Armee  hiermit:
dass  künftig  die  in  den  Inventarien-Rechnungen  der  Dispensir-Anstalten  gegenwärtig
mitaufgeführten  Beinbruchmaschinen  in  die  Verbandmittelberechnung  zu  übertragen  un
in  diesen  daher  in  Zu-,  gleichmässig  aber  auch  in  jenen  in  Abgang  zu  stellen  siud,
damit  Seitens  des  Medicinal«tabes,  durch  welchen  die  Revision  der  Vorbandmittelberechnungen
  bewirkt  wird,  der  Verbleib  der  vorräthigen  Maschinen  der  gedachten  Art
beständig  kontrolirt  und  das  von  den  oberen  Militär-Aerzten  geforderte  Bedürfnisse
dieser  und  ähnlicher  Maschinen  Seitens  des  Korps-General-Arztes  und  des  Medicinalstabes
  der  Armce  näher  geprüft  und  festgestellt,  oder  erentuell  abgelchnt  werden  könne.

4.  Faust’sche  Beinbruchnchweben.  (Erlass  des  Chef;  dex  Militär-Medicinal-Wesens
  vom  19.  August  160.)  Da,  einer  Mittheilung  der  Königl.  Intendantur  des
7.  Armee-Korps  zufolge,  im  Belagerungs-Lazareth-Depot  zu  Minden  46  Stilck  Faust'sche
Beinbruchschweben  disponibel  vorhanden  sind,  und  dieser  disponible  Vorratb,  einer
Verfügung  des  Königl.  Militär-Oekonomie-  -Departementa  vom  6.  August  gemäss,  dadurch
aufgeräumt  worden  zoll,  dass  davon  einzelne  Exemplare  an  die  Diepensir-Anstalten  abgegeben
  werden,  falls  bei  diesen  ein  Bedarf  au  solchen  Schweben  eintritt,  so  ersuche
ich  Ener  Hochwohlgeboren  ‚ergebenst,  die  Lazareth-Kommissionen  Ihres  Inspektions-Bereiches
  gefälligst  anzuweisen,  dass  sie,  bei  eintreteudem  Bedarf  an  Faust'schen
Schweben,  solche  nicht  an  Ort  und  Stelle  anfertigen  lassen,  sondern  mit  ihren  desfallsigen
  Requisitionen  an  mich  sich  wenden.

Ausstellung  von  Empfangsbescheinigungen  über  abgelieferte
  Verbandmittel.  $.  20.

Ueber  alle  Verbandmittel,  welche  von  der  Lazareth-Kommission  in
die  Dispensir-Anstalt  geliefert  worden  sind,  hat  die  letztere  bei  der  jedesmaligen
  Ablieferung  einen  Empfangschein  abzugeben.

Beschaffung  der  Nebenbedürfnisse.  $.  21.

Die  Nebenbedürfnisse  werden  Seitens  des  ärztlichen  Vorstandes  der
Dispensir-Anstalt  und  dessen  Gehülfen  auf  eigene  Scheine  gefordert,  von
der  Lazareth-Kommission  da,  wo  sie  am  wohlfeilsten  zu  haben  sind,  angekauft
  und  gegen  Empfangscheine  in  die  Dispensir-Anstalt  eingeliefert.

Verwendung  der  in  den  verschiedenen  Depots  für  den  Krieg
aufbewahrt  werdenden  Arzneien  und  Verbandmittel.
$.  22.  (Vgl.  Zusätze  zu  $$.  12  und  17.)

Die  Arzneien  und  Verbandmittel,  welche  in  den  Feld-  und  Belagerungs-Lazareth-Depots
  aufbewahrt  werden,  ebenso  die  in  diesen  Depots
befindliche  ncue  Leinwand  und  die  Bruchbänder  werden  bei  Versorgung
der  Dispensir-Anstalten  benutzt.  Der  Preis  derselben  wird  nach  den
Sätzen,  welche  sich  aus  der  Anschaffung  für  den  laufenden  Bedarf  ergeben,
festgestellt  und  der  ermittelte  Geldbetrag  bei  dem  Fonds  für  Arzneien
und  Verbandmittel  verausgabt,  um  solchen,  wenn  die  sofortige  Wiederbeschafflung
  der  entnommenen  Vorräthe  nicht  angeordnet  oder  durch  die
Umstände  geboten  werden  sollte,  auf  dem,  desfalls  vorgeschriebenen  Wege
zum  Besten  der  Feld-  und  Belagerungs-Lazareth-Depots  deponiren  zu
können.  Die  etwanigen  Kosten  für  die  Heranziehung  solcher  Gegenstände
aus  den  Depots  werden  in  der  Geldausgabe-Rechnung  der  betreffenden
Dispensir-  Anstalten  sub  Tit.  VI.  (Insgemein)  verrechnet,  wogegen  die
Kosten  für  die  Untersuchung  und  Verpackung  derselben  den  Fonds  zur
Last  fallen,  welche  zur  Erhaltung  der  Feld-  und  Belagerungs-Lazareth-Depots
  bestimmt  sind.