378  B.  Dispensir-Anstakten,

Rogeln  beim  Verschreiben  der  Arzneien  aus  den  Dispensir-Anstalten.


Ein  jeder,  die  Lazarethwache  haltende  Hülfsarzt  trägt  schon  vor  der,
von  dem  vorgesetzten  Militär-Arzte  zu  machenden  Krankenvisite  diezumkurrenten
  Gebrauche  in  vorkommenden  Fällen  beständig  von  ihm  vorräthig
zu  haltenden  Arzneien,  als  Salben,  Pflaster,  gewöhnliche  Thee-  und  Umschlags-Species,
  Brechmittel  ete.  in  ein,  für  seine  Station  zu  haltendes
Ordinationsbuch  ein  and  fügt  diese:  nach  der  Visite  noch  diejenigen  Verordnungen
  hinzu,  welche  der  Arzt  am  Krankenbette  gemacht  und  der  Hülfs-Arzt
  aul  einem  Blatt  Pergament  bemerkt  hat.  Dieser  von  dem  letztern
für  die  Kranken  aufgereichnete  und  von  ihm  unterschriebeue  Bedarf  wird
ven  dem  vorgesetzten  Arzte  geprüft  und  durch  seine  Namensunterschrift
autorisirt.  —  Der  Bedarf  an  Verbandmitteln  wird  auf  ähnliche  Weise  auf
jeder  Station  in  ein  besonderes  Buch  oder  auf  ein  besonderes  Blatt  am
Anfange  oder  Ende  des  Arznei-Ordiuationsbuches  eingetragen.  Die  erfalgte
Verausgabung  von  Bruchbändern  und  Suspensorien  aus  den  in  der  Dispersir-Anstalt
  vorhandenen  Beständen  ist  jedoch  durch  besondere,  von  dem  ordinirenden
  Ärzte  auszustellende  und  der  betreffenden  Verbandinittelberechnung
  beizufügende  Atteste  nachzuweisen,  in  denen  die  Nothwendigkeit  des
Bruchbandes  oder  Suspensoriums  für  den  N.  N.  und  die  erfolgte  Verabreichung
  und  Anlegung  desselben  zu  bescheinigen  ist.  —  Ucber  die,  m
ihren  Wohnungen  behandelten  kranken  Militärpersonen  rapportiren  die
Hülfs-  Aerzte  nuach  beendeter  Lazareth-Kranken-Visite,  und  geben  den
Bedarf  an  Arzueien  für  selbige  an,  der  mit  Bemerkung  des  Namens  des
Kranken  und  der  Kompagnie  oder  Eskadron  in  ein  besonderes  Ordinationsbuch
  eingetragen  und  von  dem  vorgesetzten  Arzte  autorisirt  wird.
Auf  Recepte  von  Hülfs-Aerzten  darf  nur  in  besonders  dringenden  Fällen
etwas  verabfolgt  werden,  und  müssen  jene  dann  dem  betreffenden  Militär-Arzte
  bei  seinem  nächsten  Lazarethbesuche  vorgelegt  und  in  das  Ordinationsbuch
  nachträglich  eingeschrieben  werden.  (Wiewohl  keine,  mir  bekannte
  Bestimmung  diesen  Passus  aufhebt,  so  wird  den  Vorschriften  desselben
  doch  keine  strikte  Folge  gegeben;  die  Hülls-Aerzte  erstatten  jetzt
keineswegs  täglich  Rapport  über  die  Revierkranken,  gewöhnlich  geschieht
dies  wöchentlich  einmal;  die  von  den  Hülfs-Aerzten  für  Revierkranke  verschriebenen
  Recepte  werden  nach  dem  Lazareth  befördert,  ın  das  Ordinationsbuch
  für  Revierkranke  eingetragen  und  ohne  Weiteres  verabfolgt;
die  Autorisation  durch  den  Ober-Militär-Arzt  vermittelst  seiner  Namens-Unterschrift
  geschieht  gewöhnlich  erst  am  anderen  Tage,  weon  die  Arzneien
  bereits  längst  verabfolgt  sind.  Auch  das  Unterschreiben  des  Ordinationsbuches
  für  Lazarethkranke  pflegt  vom  Ober-Militär-Arzte  erst  am
folgenden  Tage  zu  geschehen.)

Zusatz.  (Erlass  des  Militäir-Oekonomie-Departements  vom  31.  Mai  1362.)  Auf
den  Bericht  vom  tb.  März  wird  der  Königlichen  Intendantur  erwidert,  dass  dem  für  die
Lezarethe  in  Posen  und  Glogau  zur  Sprache  gebrachten  Bedürfniss  verschliessbarer
Behältnisse  Behufs  Aufbewahrung  des  von  den  wachtbabenden  Aerzten  für  die  Krankenstationen
  vorräthig  zu  haltenden  kleinen  Arzneibedarfs  mit  einem  geringeren  Kostenaufwando
  entsprochen  werden  kann,  indem,  nach  dem  Gutachten  des  Herrn  General-Stabs-Arztes
  der  Armee,  dazu  gewöhnliche  kleine  Kisten  mit  Schiebedeckeln  genügen,
welche  durch  ein  Vorhängeschloss  verschlossen  werden  können,  und  in  dem  Zimmer
des  weachthabenden  Arztes  oder  im  Zimmer  der  Lazareth-Gehülfen  aufzustellen  sind.
Die  Königliche  Intendautur  wird  ermächtigt,  für  jeden  wachthabenden  Arzt  eins  solche
Kiste,  welche  höchstens  2  Fuss  lang,  I  Fuss  breit  und  8  Zoll  hoch  sein  darf  und  inel.
Vorkängeschloss  etwa  20  Sgr.  kosten  wird,  beschaffen  zu  lassen.